Schuldspruch für Kino.to-Programmierer
Der leitende Programmierer des mittlerweile geschlossenen Internetfilmportales Kino.to wurde vom Landgericht Leipzig der massenhaften Verletzung von Urheberrechten für schuldig befunden. Das Strafmaß wurde auf drei Jahre und zehn Monate festgelegt.
Damit blieb das Gericht vier Monate unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten 50 Monaten. Der 29-jährige Mann aus Hamburg hatte bereits zu Beginn des Prozesses ein umfassendes Geständnis abgelegt, was vom Gericht als Milderungsgrund gewertet wurde. In besagtem Geständnis gab er zu, die Website von Anfang an konstruiert und programmiert zu haben. In der internen Hierarchie soll er die Nummer zwei gleich hinter dem Gründer des Portales gewesen sein. Kurz vor seiner Verhaftung war er de facto sogar als Chef des „Betriebes“ tätig.
Auf die Website griffen stellenweise über vier Millionen Besucher pro Tag zu, es sollen des Weiteren an die 135.000 Werke (Filme, Serienfolgen, Dokumentationen usw.) darüber verfügbar gewesen sein. Durch diese Besucherzahlen konnten auch größere Summen an Werbeeinnahmen lukriert werden. Es ist anzunehmen, dass dieses Geld aber nach §73 StGB vom Staat abgeschöpft wird, da es ein aus einer mit Strafe bedrohten Tat stammendes Vermögen darstellt.
Wie einer Meldung von heise.de zu entnehmen ist, wurde nach der Urteilsverkündung eine dDOS-Attacke auf die Website des Bundesjustizministeriums ausgeführt. Auch die Website der sächsischen Justiz war für einige Zeit nicht erreichbar. Auf Twitter erschien eine Art Bekennerschreiben, in dem sich die Verfasser zu dieser Aktion als „Rache für kino.to“ bekennen. Sie rechnen sich zudem der österreichischen Anonymous-Bewegung zu.
Wir danken unserem Leser mojo87 für den Hinweis zu diesem Update!