Hi crew-2, die Rechtsprechung ist da wirklich seit langem eindeutig, ich glaube die Grundsatzurteile gibt es seit den 90er Jahren. Das Aufrüsten eines PC gehört zum bestimmungsgemäßen Gebrauch, und dieser darf nicht durch AGB oder was auch immer verboten werden. Auch das Einschränken der Garantie (freiwillige Leistung des Herstellers) ist nicht zulässig, da dies den Verbraucher unzulässig einschränken würde. Beim Laptop ist dies insofern etwas schwieriger, weil manche Steckplätze für einen Laien nicht gut erreichbar sind, und somit die Aufrüstung durch einen Fachmann gemacht werden muss. Das Eindrehen herausgefallener Schrauben ist aber etwas, was von jedem Laien problemlos durchgeführt werden kann und daher keinesfalls die Gewährleistung zum Erlöschen bringt. Wenn Metro was anderes behauptet, dann nur um sich vor den Kosten zu drücken, weil sie wissen, daß du deshalb kein Prozess anstrengen wirst - den sie natürlich verlieren würden, wenn du es doch tun würdest. Falls du das vorhast, lass dich von einem Rechtsanwalt beraten, der wird dir genau das selbe erzählen.
Im übrigen kauft man bei Metro kein Laptop, das ist bei einem renommierten PC-Händler genauso billig. Und mit einem Marken-Laptop wie MSI, Dell, Lenovo etc. muß man sich auch nicht vom Händler verarschen lassen, sondern kann es direkt zum Hersteller schicken - der Händler macht gewöhnlich auch nichts anderes (außer den Kunden direkt abwimmeln, wie man sieht...)