Online Abo mit fehlerhafter E-Mail Adresse abgeschlossen

nathan_ng

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Hi,

ich hab heute wie aus dem nichts eine Rechnung inkl. Mahngebühren, Geschäftsgebühren, Bonitätsprüfung etc etc bekommen.

Hintergrund ist folgender:
Ich wollte im Oktober den Digital Pass von Handelsblatt für 4 Wochen kostenlos ausprobieren. Beim Bestellformular habe ich scheinbar eine fehlerhafte E-Mail Adresse angegeben (gmai.com ohne L). Ich hab deswegen keine Bestätigung erhalten und dachte mir, dass wohl was mit deren Seite nicht stimmt. Da ich dann auch keine Rechnungen und nichts bekommen habe, habe ich mir keine Gedanken mehr drüber gemacht, und logischerweise auch nicht gekündigt. Ich hab aber auch den Pass nicht genutzt, weil ich wie gesagt dachte, ich hätte den nie abgeschlossen.

Jetzt hab ich zum ersten Mal was schriftliches von dem Inkassounternehmen. Man sagte mir, man hätte die Rechnung monatlich an die (falsche) Mail geschickt und auch die Mahnung ging an die falsche Mail.

Ich finde das höchst unseriös. Selbst bei jedem dämlichen Newsletter, kriegt man eine Mail, wo man erst auf den Link klicken muss, um die Mail zu bestätigen, bevor der Account aktiv wird. Und hier sprechen wir von einem 30€ im Monat Abo!

Ich sehe mich hier klar im Recht wenn ich der Forderung widerspreche. Wir seht ihr das?

Viele Grüße
 
Wenn du bei einem Online Shop auf kaufen klickst musst du das doch auch nicht per Mail bestätigen?

Wenn du auf der Seite das ABO abgeschlossen hast, dann ist das ein gültiger Vertrag. Email hin oder her ...
Vermutlich hat es da ausdrücklich geheissen, wenn nicht gekündigt wird läuft das ABO kostenpflichtig weiter.
 
Sehe ich ähnlich wie d2boxSteve.
Allerdings würde ich behaupten, dass vom Vertragspartner auch eine Bestätigung oder ähnliches kommen muss.
Etwa in Form einer "Mail" ;-) oder Content der zugesand oder verfügbar gemacht wird.

Gab es keinen Zugang, keine Bestätigung, keine Lieferung, hat man vermutlich Argumentations-Spielraum.
(Sicher sagen kann dir das aber wohl nur ein Fachmann, was ich nicht bin.)
 
d2boxSteve schrieb:
Wenn du bei einem Online Shop auf kaufen klickst musst du das doch auch nicht per Mail bestätigen?

Wenn du auf der Seite das ABO abgeschlossen hast, dann ist das ein gültiger Vertrag. Email hin oder her ...
Vermutlich hat es da ausdrücklich geheissen, wenn nicht gekündigt wird läuft das ABO kostenpflichtig weiter.

Beim Kauf gibt man aber auch vorher die Zahlungsweise an und man sieht, dass man was abgeschlossen hat durch die Zustellung des Produktes. Hier habe ich absolut nichts bekommen, was irgendwie darauf hindeutet dass der Vertrag zustande gekommen ist. Und dass ich erst 6 Monate danach die erste schriftliche Zahlungsaufforderung bekomme (nachdem alle Rechnungen davor an die falsche E-Mail ging und nicht auch schriftlich per Post zu mir nach Hause), nimmt mir jegliche Möglichkeit des Widerrufes.
Ergänzung ()

nathan_ng schrieb:
Beim Kauf gibt man aber auch vorher die Zahlungsweise an und man sieht, dass man was abgeschlossen hat durch die Zustellung des Produktes. Hier habe ich absolut nichts bekommen, was irgendwie darauf hindeutet dass der Vertrag zustande gekommen ist. Und dass ich erst 6 Monate danach die erste schriftliche Zahlungsaufforderung bekomme (nachdem alle Rechnungen davor an die falsche E-Mail ging und nicht auch schriftlich per Post zu mir nach Hause), nimmt mir jegliche Möglichkeit des Widerrufes.

Das meine ich ja. Selbst bei jedem scheiß Newsletter muss man erst auf aktivieren klicken. Und wenn man was in einem Online Shop bestellt kriegt man ja auch eine Bestätigung. Wenn nicht, ist in der Regel was schief gelaufen, was ich hier auf vermutet hatte.

Ich gebe zu, über den Abschluss des Vertrages kann man streiten. Aber wo ich mich absolut im Recht sehe ist, dass ich die ganzen Gebühren des Inkassounternehmens in Höhe von 107€ nicht zahle. Ich wurde nie darauf aufmerksam gemacht dass ich irgendwas zu zahlen habe.
 
Ich würde sofort zum Anwalt.

Aber wenn du sagst, du hast keine Produkte, Briefe oder ähnliches erhalten, die auf einen abgeschlossen Kaufvertrag schließen, dürften die Chancen für dich nicht schlecht stehen.
 
@nathan_ng: Beispiel, beim Versand www.baur.de kann ich ab der ersten Bestellung "auf Rechnung" bestellen. Da hab ich nix angegeben und es ist trotzdem ein gültiger Vertrag.
 
Das ist doch aber auch deine Verantwortung... Eine Bestätigung ging raus, dass die Email Adresse falsch hinterlegt ist dafür kann das Unternehmen nix (und ist auch nicht deren Pflicht das zu prüfen, auch wenn die meisten unternehmen zumindest unzustellbare Mails behandeln).

Abbuchungen sieht man wohl auf dem Kontoauszug...

Mal abgesehen davon. Grundsätzlich gibt es auch eine Mitwirkungspflicht des Kunden, eine neue Bestätigung anzufordern wenn keine gekommen ist (Gründe seien mal dahingestellt). Einfach mal "davon ausgehen" dass nix zustande gekommen ist, ist auch keine sonderlich brilliante Idee wenn was 30€ im Monat kostet. Das Risiko allein ist doch schon zu groß...

Im Übrigen ist ein Unternehmen auch nicht verpflichtet Mahnungen zu verschicken, theoretisch kann schon beim ersten fehlenden Zahlungseingang ein Inkassobüro beauftragt werden (machen die meisten Unternehmen natürlich nicht).
 
Mi1k4 schrieb:
Ich würde sofort zum Anwalt.

Aber wenn du sagst, du hast keine Produkte, Briefe oder ähnliches erhalten, die auf einen abgeschlossen Kaufvertrag schließen, dürften die Chancen für dich nicht schlecht stehen.

Das Produkt hatte ich anscheinend schon, die haben es mir dann einfach unbemerkt freigeschaltet und ich hätte mich einfach ganz normal einloggen sollen. Hab ich aber nich gemacht, weil ich dachte dass die Registrierung nicht geklappt hat.

Mihawk90 schrieb:
Abbuchungen sieht man wohl auf dem Kontoauszug...

Mir wurde nichts abgebucht. Ich wurde monatlich per Mail aufgefordert zu zahlen. Hätte es natürlich sonst sofort mit der ersten Abbuchung gemerkt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Grunde warst doch du "der Böse" und hast dem Verlag keine Möglichkeit gegeben (durch die falsche Mailangabe) dich zu informieren/die Rechnung zu schicken ...
 
du hast nie etwas abgeschlossen,
fertig peng aus.


gerade bei diesen verlagsgeiern würde ich alles dafür tun keinen cent zahlen zu müssen.
 
nathan_ng schrieb:
Ich wurde nie darauf aufmerksam gemacht dass ich irgendwas zu zahlen habe.
Ja, aber nur deshalb weil du die falsche Email-Adresse eingetragen hast. Das ist dein Problem und Fehler, nicht das der Zeitung oder der Inkassofirma. Die Mails haben die mit Sicherheit geschickt, falsche Angaben zu machen ist dein Fehler und dafür musst du jetzt dummerweise die Konsequenzen tragen.
 
Hallo nathan_ng.

Hast Du das Handelsblatt denn selbst schon in dieser Sache kontaktiert, um Klarheit zu schaffen und Deine E-Mail-Adresse und diesen beschriebenen Sachverhalt bestätigen zu lassen? Für die dürfte doch dann ersichtlich sein, dass eine E-Mail von denen an Dich gesendet nicht hat ankommen können.

U.U. wirst Du so um Mahngebühren nicht herumkommen, aber wenigstens diese Inkasso-Drohung etc. sollte damit vom Tisch zu bekommen sein.

Wie sieht's denn mit dem Abo selbst aus? Hattest Du die Zeitschriften erhalten? Und zum Thema "seriös" - ist Dir nicht aufgefallen, dass Du seit knapp 'nem halben Jahr für evtl. erhaltene Zeitschriften noch keinen Cent bezahlt hattest? Ein bisschen darfst Du natürlich auch mal nachforschen -- hättest ja schon Meldung machen können. Auch wenn ich verstehe, dass so etwas schon mal untergehen kann.

VG
 
Ist das Abo denn mit irgendeinem zuvor schon bestehenden Zugangskonto von dir verknüpft?
Oder anders, hätte jeder x-beliebige mit deinen Daten das Abo abschließen können? Wenn ja, hättest du durchaus Chancen das ganze Abzustreiten.
Kann dir aber nur empfehlen für sowas sachkundigen Rat einzuholen und den bekommst du nicht hier ;)
 
Ein weiteres Argument, das mir einfällt:
Die Mahnung konnten sie dir ja auch zustellen. Ein vetretbarer und machbarer Aufwand also, dich zu kontaktieren.

Aber du siehst schon, die Meinungen gehen weit auseinander.
Entspannteste Lösung: Rede mal mit einem Anwalt.
 
Mi1k4 schrieb:
Ich würde sofort zum Anwalt.
So weit sicher nicht verkehrt

Aber wenn du sagst, du hast keine Produkte, Briefe oder ähnliches erhalten, die auf einen abgeschlossen Kaufvertrag schließen, dürften die Chancen für dich nicht schlecht stehen.
Hier dann aber schon. Das Produkt hat er erhalten - nicht physisch, natürlich, aber er hätte Zugang zu den Artikeln, die da Abo umfasst, gehabt. Dass er diesen nicht genutzt hat ist ein ganz anderes Kapitel und seine Sache. Mein Netflix rechnet mich ja auch nicht pro Minute ab und mein ISP erlässt mir auch nicht die Kosten für Wochen, in denen ich im Urlaub und nicht zuhause war.
Unterlagen gibt es außerdem reichlich - auf Seiten der Zeitung. Der OP hat nur keine weil er sich vertippt hat. Den Nachweis zu führen dass er das Abo abgeschlossen hat dürfte denen nicht schwer fallen.

Misdemeanor schrieb:
Wie sieht's denn mit dem Abo selbst aus? Hattest Du die Zeitschriften erhalten? Und zum Thema "seriös" - ist Dir nicht aufgefallen, dass Du seit knapp 'nem halben Jahr für evtl. erhaltene Zeitschriften noch keinen Cent bezahlt hattest?
Online-Zugang zu Artikeln, so wie ich das verstehe. Keine physischen Zeitschriften.

Mr_Bishop schrieb:
Die Mahnung konnten sie dir ja auch zustellen. Ein vetretbarer und machbarer Aufwand also, dich zu kontaktieren.
Rechtlich gesehen wurstegal. Mahnungen sind inzwischen ohnehin reine Kulanz, rechtlich kann das Ding auch wenige Tage nach der ersten unbezahlten Rechnung ohne jede Mahnung direkt zum Inkassounternehmen. Die Zeitung hat ihre Pflicht getan indem sie die Rechnungen rausgemailt hat, Zahlungsaufforderungen und Mahnung sind rechtlich gesehen Übererfüllung ihrer Pflicht. Sicherzustellen, dass er die Rechnung erhält, indem er z.B. keine falschen Kontaktdaten eingibt, ist hier Aufgabe des Kunden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lest ihr eigentlich was der TE geschrieben hat?

- digital pass = keine Hefte bekommen sondern online zur Verfügung (egal ob genutzt oder nicht)
- Mahnung per Mail an die eben falsche Adresse = nicht angekommen
- erst das Inkasso Unternehmen hat sich an die postalische Anschrift gewandt

Im Grunde hätte er selbst die Adresse korrigieren müssen ...
 
Ich würde auch erst mal mit dem Handelsblatt reden, per Telefon und denen alles erklären. So ein Anwaltsbesuch mit eventuellem Brief kostet auch gleich mal 150€ - und die Rechtsschutz wird hier eher keine Kostenübernahmezusage machen, weil die Rechtslage wirklich nicht eindeutig ist..
 
winterblut schrieb:
du hast nie etwas abgeschlossen,
fertig peng aus.
Wie kommst du darauf? Er hat doch selbst geschrieben dass er selbst es abgeschlossen hat...
Falsche Angaben sind sein Problem.

Mr_Bishop schrieb:
Ein weiteres Argument, das mir einfällt:
Die Mahnung konnten sie dir ja auch zustellen. Ein vetretbarer und machbarer Aufwand also, dich zu kontaktieren.

a) Die Mahnung kam nicht vom Unternehmen, sondern vom Inkasso. Der Job eines Inkassos ist eben Zahlungspflichtige ausfindig zu machen wenn es das Unternehmen nicht kann/will.

b) Nochmal, ein Unternehmen ist (entgegen weitläufiger Meinung) NICHT verpflichtet Mahnungen zu versenden.
 
Hier ist keine Rechtsberatung.
Gehe zu einem Anwalt.
 
Hi!

Die meisten haben in ihren AGB drin stehen, wie der Rechnungsversand geregelt ist. Papier Rechnungen müssen meist per Gebühr beantragt werden. Keine Ahnung, welchen AGB Du im Zuge des Bestellvorgangs akzeptiert hast. Die sind also ggf. dahingehend nicht verpflichtet, Dir eine "Papierrechnung" zu schicken. Du hast zudem die Mitwirkungspflicht, korrekte Daten anzugeben bzw. Deine Daten aktuell zu halten und bist meist sogar verpflichtet Deine E-Mails regelmäßig abzurufen.

Ich würde Dir aber empfehlen, mal zur Verbraucherzentrale zu gehen und Deine Sorgen zu schildern!
Die Entscheidung zu einem Anwalt zu gehen, ist da eine reine Kostenentscheidung im Verhältnis zur geforderten Summe!

Ich glaube mich aber erinnern zu können, dass bei nicht elektronischer Ware die Widerspruchsfrist erst beginnt, ab dem Punkt, wo Du die Ware wirklich in Empfang genommen hast; aber ich denke nicht dass das für elektronische Übermittlung von Ware gilt.

Viel Glück!
 
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