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Online Abo mit fehlerhafter E-Mail Adresse abgeschlossen
- Ersteller nathan_ng
- Erstellt am
Mr_Bishop schrieb:Ein weiteres Argument, das mir einfällt:
Die Mahnung konnten sie dir ja auch zustellen. Ein vetretbarer und machbarer Aufwand also, dich zu kontaktieren.
Aber du siehst schon, die Meinungen gehen weit auseinander.
Entspannteste Lösung: Rede mal mit einem Anwalt.
Die Mahnung haben sie mir nicht zugestellt, die ging per Mail an mich.
Was ich jetzt bekomme habe, war ein Brief des Inkassobüros. Das ist der erste Kontakt überhaupt, den ich zu Handelsblatt in irgendeiner Form habe.
Zwei Sachen möchte ich nochmal klarstellen.
Es handelt sich hier um einen Online Zugang. Hätte ich ein Paket, ein Brief, eine Zeitung oder eine Abbuchung oder sonst irgendwas gehabt, was darauf hingedeutet hätte, dass ich was Abgeschlossen habe, hätte ich auch reagiert.
Aber ich konnte hier mich noch nicht mal einloggen, weil ich ja nicht wusste, dass ich die Mail falsch eingegeben habe. Der Kundenzugang ist die E-Mail Adresse selbst! Der Inkassobrief ist der absolut erste Kontakt in irgendeiner Form den ich habe. Dass ich eine falsche Mail eingegeben habe, wusste ich auch erst, nachdem ich den Kundenservice angeschrieben habe.
Und jetzt an alle die, die meinten ich wäre nicht sorgfältig genug gewesen:
Wieviele von euch denken wirklich daran, oder sind sich wirklich bewusst, dass sie eine E-Mail falsch eingeben? Die meisten Webseiten verlangen eine doppelte E-Mail Angabe und auch noch die Bestätigung der E-Mail. Fehlergrund fehlerhafte E-mail, daran denkt doch heutzutage keiner mehr...
Ich habe den Pass ausserdem im Hotelinternet bestellt. Das war ziemlich wacklig und es war nicht das erste Mal, dass eine Seite einfach abgestürzt ist. Und die Bestellung wurde auch nicht mit einem "Vielen Dank für Ihre Bestellung" abgeschlossen, sondern man wurde einfach direkt auf die Hauptseite weitergeleitet (sofern ich das noch richtig in Erinnerung hatte). Und ja, ich hätte sorgfältiger sein können, und per Mail nachfragen ob ich was abgeschlossen habe. Aber so die Situation insgesamt: Schlechtes Internet, direkte Weiterleitung auf die Hauptseite nach Bestellung, keine Bestätigung per E-Mail, keine Rechnungen, kein sonstiger Kontakt, außerdem nur kostenloses Probeabo - da hab ich mir halt nicht die größten Gedanken gemacht. Klar seh ich mich bisschen in der Schuld, aber deswegen frage ich ja auch hier, wie ihr das seht!
Zuletzt bearbeitet:
Misdemeanor
Lieutenant Pro
- Registriert
- Mai 2009
- Beiträge
- 557
nathan_ng schrieb:[]...
Zwei Sachen möchte ich nochmal klarstellen.
[...]
Danke für die Klarstellung, ich denke, dass das den meisten so nicht klar war (mir auch nicht!).
Tritt auf jeden Fall in direkten Kontakt mit dem Handelsblatt und beschreibe denen Deinen Sachverhalt. Solange Du da keinen anblökst gehen sie (hoffentlich) fair und kulant mit Dir um.
Viel Erfolg!
Wenn du keine gültige Widerrufsbelehrung bekommen hast, kannst du einen Vertrag zeitlich unbegrenzt widerrufen. Da du nie Mails/Post vorher erhalten hast, ist m.M.n. kein gültiger Vertrag zustande gekommen, aber darauf würde ich nicht vertrauen, sondern die einfache Widerrufung nutzen.
Vor Inkasso- und weiteren Massnahmen muss die Firma dich aber erst mal vom Verzug Informieren. Und den Vertrag auch mal richtig abschliessen. Deswegen gibt es bei den meisten Services auch erst eine Bestätigungsmail, wo man über einen Link den neuen Account aktivieren muss, dann weiß die Firma wenigstens, dass die Adresse korrekt ist.
Vor Inkasso- und weiteren Massnahmen muss die Firma dich aber erst mal vom Verzug Informieren. Und den Vertrag auch mal richtig abschliessen. Deswegen gibt es bei den meisten Services auch erst eine Bestätigungsmail, wo man über einen Link den neuen Account aktivieren muss, dann weiß die Firma wenigstens, dass die Adresse korrekt ist.
Zuletzt bearbeitet:
d2boxSteve
Commodore
- Registriert
- Apr. 2010
- Beiträge
- 4.183
@Samurai76: diese Widerrufsbelehrungen stehen in den AGB, und du kennst den Haken selbst den man setzen muss :=) Ist also wohl geschehen ...
Mihawk90
Commander
- Registriert
- Jan. 2008
- Beiträge
- 2.876
Die WR Belehrung dürfte auf der Website vor Bestellung gewesen sein. Davon ab ist der Fehler ja auf Ihn zurückzuführenSamurai76 schrieb:Wenn du keine gültige Widerrufsbelehrung bekommen hast, kannst du einen Vertrag zeitlich unbegrenzt widerrufen. Da du nie Mails/Post vorher erhalten hast, ist m.M.n. kein gültiger Vertrag zustande gekommen, aber darauf würde ich nicht vertrauen, sondern die einfache Widerrufung nutzen.
Vor Inkasso- und weiteren Massnahmen muss die Firma dich aber erst mal vom Verzug Informieren.
Nein, muss sie nicht.
Ich fand auch den Tipp vorhin mit der Verbraucherzentrale gar nicht verkehrt.
Die sind ebenso informiert, und können dir sagen, ob du nun tatsächlich in der Pflicht bist.
Ansatzpunkte sind also:
- Klärungstelefonat mit dem "Vertragspartner" Handelsblatt
- Verbraucherzentrale
- Anwalt
Auch von mir viel Erfolg!
Die sind ebenso informiert, und können dir sagen, ob du nun tatsächlich in der Pflicht bist.
Ansatzpunkte sind also:
- Klärungstelefonat mit dem "Vertragspartner" Handelsblatt
- Verbraucherzentrale
- Anwalt
Auch von mir viel Erfolg!
Zuletzt bearbeitet:
@Mihawk90: Nein, reicht nicht, siehe BGH Urteil.
Und auch der Verzug MUSS vorher angezeigt werden, siehe hier.
Und auch der Verzug MUSS vorher angezeigt werden, siehe hier.
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