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O2 TV is wohl nicht über DVB-C realisiert sondern als IPTV Platform (in "Kooperation" mit waipu.tv), im Rahmen der Buchung wird O2 TV angeboten. Kann theoretisch so sein, dass spaeter im Bestellprozess auch echtes Kabel-TV angeboten wird, ich halte das jedoch fuer unwahrscheinlich.
O2 bietet eine Waipu TV Produkt an das aber extra kostet und in der 5€ Version auf den Festnetzanschluss limitiert ist. Ist ähnlich zum Tarif Perfect Plus aber ohne PayTV/ohne Netflix. Zugriff auf DVB-C ist nicht gegeben (außer man schliesst es extra bei Vodafone ab).
Nein, das stimmt eben nicht mehr. Vodafone musste, um die Übernahme von Unitymedia bewilligt zu bekommen, sein Netz einem Mitbewerber (es wurde O2) "öffnen", d.h. diesem eine Vorleistung ermöglichen.
Bitte lesen was ich geschrieben hatte. Um was du erneut wiederholst, geht es nicht. Es geht darum, dass die vertragliche Situation - besonders beim Mieter - entsprechend schwerer bzw. fest gebunden, insbesondere wer Mieter. Bei DSL kann ich den Anbieter frei wählen, bei Kabel eben nicht. Ich bin davon abhängig, was der Eigentümer vertraglich abgeschlossen.
Bitte lesen was ich geschrieben hatte. Um was du erneut wiederholst, geht es nicht. Es geht darum, dass die vertragliche Situation - besonders beim Mieter - entsprechend schwerer bzw. fest gebunden, insbesondere wer Mieter. Bei DSL kann ich den Anbieter frei wählen, bei Kabel eben nicht. Ich bin davon abhängig, was der Eigentümer vertraglich abgeschlossen.
In den Verträgen die Vodafone mit Vermietern hat steht das sie einen Kabelanschluss für TV Grundversorgung bereit stellen. Was der Mieter dann noch zusätzlich über den Kabelanschluss buchen kann hat mit dem Vermieter nichts zu tun.
[...] dass die vertragliche Situation - besonders beim Mieter - entsprechend schwerer bzw. fest gebunden, insbesondere wer Mieter. Bei DSL kann ich den Anbieter frei wählen, bei Kabel eben nicht. [...]
Einfach nein. Das DVB-C Signal ist Vodafone exklusiv ja.
Alles andere kannst du unabhängig davon bei Eazy oder O2 bestellen.
Der Vermieter kann es dir nicht aufzwingen oder verbieten.
Beim Fernsehen ist ab 01.07.2024 spätestens Schluss mit Zwangsanschluss durch den Vermieter.