1 Notebook reklamiert, 2 zurück bekommen

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Belfy

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Hey,

Ich habe vor einiger Zeit ein Notebook bei notebooksbilliger.de bestellt (http://www.notebooksbilliger.de/), welches ich aber reklamieren musste. Als es zurück kam, war der Fehler immer noch nich vollständig behoben, worauf ich es wieder zurückschicken lies.
1 Woche später kam das gleiche Notebook zurück, aber diesmal ein nagelneues. Es hat alles wunderbar funktioniert, und ich hab mich auch nich größer gewundert, dass ich für das Notebook nie eine Versandbestätigung oder ähnliches bekommen habe (In der beiliegenden Garantierechnung sind mein relamiertes und das neue Notebook vermerkt, so dass die Summe +/- 0 ergibt).
Heute nun, 2 Wochen danach, kam mein altes, reklamiertes Notebook per Post, aber ohne jegliche zu zahlenede Gegenleistung. Für dieses Notebook habe ich wieder eine Versandbestätigung bekommen und eine Garantierechnung liegt auch dabei, in der vermerkt ist, dass das Notebook vom Hersteller (Acer) reppariert wurde.

Kann mir vielleicht jemand sagen, wie die Lage jetzt rein rechtlich aussieht? Also ob ich mich da melden oder warten soll, bis die das merken?

Danke schonmal für eure Hilfe!
 
Warten bis die sich melden - Die sind verpflichtet den Fehler auszubügeln, nicht du.
Kann man moralisch drüber streiten, aber mach bloß keinen Finger für die krumm wenn die es nicht schaffen ordentlich ihre Arbeit zu erledigen.
 
rechtlich gesehen: darf ich es behalten und benutzen oder muss ich das die ganze zeit hier stehen lassen und die finger davon lassen, und darauf warten dass sich irgendwann mal einer meldet.
 
Hallo,

falsch, denn wenn man wissentlich die Sache vertuscht, dann ist das ein Betrugsversuch.
 
Ich würd versuchen mich darüber zu informieren, wie das rechtlich aussieht, ab wann die es nicht wieder zurückfordern können.

Benutzen würd ich's erstmal nicht, weil wenn du es anfasst und die es dann zurückfordern und bekommen ein benutztes finden die das sicher nicht komisch ;)

Mein Mitbewohner hat seit 3 oder 4 Jahren eine, nie bezahlte, Festplatte von Amazon in seinem Rechner. Kann also mal vorkommen, dass Menschen sich vertun.
:cool_alt:

Ich drück dir die Daumen!
 
Du bist der deutschen Sprache mächtig, kannst lesen, kannst 1 und 1 zusammen zählen und sicherlich auch halbwegs (mit-)denken.

Allein schon die Frage "Also ob ich mich da melden oder warten soll, bis die das merken?" ist schon mehr als grenzwertig und kann als Betrugsversuch ausgelegt werden.

Anrufen, ne Mail schicken, vorbeifahren, was weiß ich, aber nix zu machen - obwohl du genau weißt das "da was falsch gelaufen ist" ist ....... denk dir was dazu
 
nichts zu tun, und einfach hinnehmen wäre betrug, und wenn du genauestens die agb lesen würdest, denen du zustimmt mit annahme des kaufens, würdest du wahrscheinlich feststellen das dergleichen irgendwie geregelt ist, ich würde einfach anrufen und fragen, allerdings dafür sorgend das du das neue behälst
 
abwarten und tee trinken :D
 
"denn wenn man wissentlich die Sache vertuscht, dann ist das ein Betrugsversuch."

falsch

wenn ich unaufgefordert etwas zugeschickt bekomme, kann ich es behalten.
 
Ich stimme Beitrag 8 & 9 zu. Melde dich bei denen das du JETZT 2 Notebooks hast aber nur eines bezahlt hast. Als Entschädigung haben sie dir das Ding bestimmt nicht zugeschickt. ;)
 
rein rechtlich:

wenn dir jmd was schickt, was du nicht bestellt hast und du dich dazu nicht äußerst, dann ist das ein Willenserklärung durch schlüssiges Verhalten (in deinem Fall durch SCHWEIGEN), was aber bei Privatpersonen grundsätzlich als ABLEHNUNG gewertet wird. Bei Kaufleuten spielen andere Faktoren eine Rolle.

Somit bist du ansich niemandem etwas schuldig und darfst es auch benutzen
 
Werf dein Glück nicht weg und behalte beide erst mal. . .

wenn du in ein paar Wochen nichts von denen hörst und oder ein schlechtes gewissen bekommst, dann kannst du ja ganz ahnungslos mal fragen, ob die nicht mal Ihr Notebook zurück haben wollen?!

So würde ich es jedenfalls tun :evillol:

Rechtlich hat der Vorredner mit Vertuschen und Betrug sicherlich auch recht.

Aber selbst wenn sie dich deshalb dran kriegen sollten, werde sie dir wohl keine Hand abhacken. Und ein Anwalt könnte aus dieser Position auch gut Argumentieren.

So dann will ich mal wieder in meine Zelle, Freigang für heute beendet :cool_alt:
 
Ich würde es auch erstmal behalten, aber nicht benutzen.

Betrug ist das meines Erachtens nicht, die Firma hats versaut Feierabend.

Ich glaub wenn ich hier jemandem unaufgefordert ein Notebook zuschicke, kann ich nicht nach 3 Monaten behaupten es wäre ein Betrugsversuch weil ers behalten hat, und das ist ja eine sehr ähnliche Situation.
 
impressive schrieb:
wenn ich unaufgefordert etwas zugeschickt bekomme, kann ich es behalten.
Hallo,

ja, das bezieht sich aber nur auf "Waren minderer Qualität und Güte", aber in dem Fall ist es ein Irrtum.
 
Es kam ja nicht "unaufgefordert".

Wenn du oder ich jetzt einfach so einen 50" LCD vor die Haustür stehen haben, sieht das anders aus.


Die "feine" Art: meld dort melden, scheinen doch kulant und freundlich zu sein,
ODER abwarten...

@tschoeki

Ein Kaufvertrag durch Stillschweigen entsteht nur zwischen Kaufleuten, nicht bei halbprivatem Kauf. *ich such link*
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein Beispiel wäre die Zusendung von Münzen oder Bücher.
Das Stichwort lautet "Werbeartikel", aber das trifft hier nicht zu.
 
Natürlich kam es "unaufgefordert".

Er wollte das sein Notebook repariert hat, wenn dann ein zweites kommt, dann kam das "unaufgefordert" er hat ja wohl nicht in die Reklamation geschrieben das er ein Ersatz Gerät fordert dann würde das anders aussehen.
 
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