1 Notebook reklamiert, 2 zurück bekommen

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@moquai

Du verkennst leider die Lage völlig.

Es ist irrelevant, was die Straßenmeinung oder das Bauchgefühl zu diesem Fall sagen. Wichtig ist, was ein Richter später zu diesem Sachverhalt sagt und wie über mir richtig bemerkt, zivilrechtliche Ansprüche stehen außer Frage. Strafrechtliche Aspekte hingegen sind etwas völlig anderes und hierzu vermutet die Betrugsfraktion frei Schnauze, kann aber keinen einzigen schlüssigen Beweis liefern, wo genau wie betrogen wird.

Der Sachverhalt des Betruges ist so kompliziert, dass nicht einmal den gängigen Online-Abzockereien a la Content Limited jemals Betrug nachgewiesen werden konnte. Die Volksmeinung des Betruges hat mit dem juristischen Betrugsbegriff nur in den seltensten Fällen etwas gemein.

Genau aus diesem Grunde haben juristische Themen in Foren nur sehr selten echte Substanz und wer sich anmaßt, mal eben Betrug zu schreien, obwohl sich wahrscheinlich eine Heerzahl von Juristen den ganzen Tag über diesen Fall Gedanken machen würde, beweist nur seine Einfältigkeit.

Ich sage nicht, dass hier kein Betrug vorliegt. Ich frage, wo er genau liegt. Wo sind Vorsatz, wo die Täuschungshandlung, die zur Vermögensverfügung führen? Wer mir das schlüssig beantworten kann, darf sich berufen fühlen. Dein Basta-Ist-eben-so ist keine Hilfe.
 
Du redest wie ein Pfarrer. So ein borniertes, ignorantes und weltfremdes Verhalten kenne ich eigentlich nur von Individuen die ihren Namen tanzen. Bist oder warst Du vielleicht ein Waldorfschüler?

Im letzen Absatz schießt Du aber den Vogel ab: "Wo ist der Vorsatz."
Es geht die ganze Zeit darum, was es für rechtliche Folgen hat, WENN er das Notebook behält!
 
Zuletzt bearbeitet: (Text verbessert.)
Wenn ihr 1000 Euro aus Versehen auf euer Bankkonto bekommt, behaltet ihr das dann auch? :rolleyes:
 
Hallo,

nein, denn 1. lässt sich die Fehlüberweisung nachvollziehen. Und 2. bin ich ein (zu) ehrlicher Mensch.
Dies soll aber kein Rangfolge widerspiegeln.
 
@moquai

Oh Gott (mal in Bezug auf den Pfarrer). Du willst als Jurist urteilen, offenbarst aber nicht den geringsten Sachverstand.

Vorsatz bedeutet das Wissen und Wollen aller zum gesetzlichen Tatbestand gehörender Merkmale und Du kannst mit Laienverstand zehnmal schreiben, was dein Vorsatz angeblich ist, aber dadurch wird es nicht richtiger. Subsumiere doch den Sachverhalt einfach mal und Du kriegst schnell Probleme.

Da Du deinen Anwaltsfreund auch nicht fragen willst, belasse andere bitte nicht in dem Glauben, die juristische Welt ist so einfältig wie deine.
 
Bevor das jetzt hier völlig aus dem Ruder läuft: *closed*

Der TE sollte nun genug Feedback bekommen haben, um eine eigenständige Entscheidung zu treffen.
 
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