1 Notebook reklamiert, 2 zurück bekommen

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@ moquai

welchen wert die ware oder die leistung hat ist irrelevant

@ deathblade

aber sicher kam es unaufgefordert.

er hat 1 gerät zur reparatur eingeschickt und muss demnach auch nur 1 gerät erhalten.
alles andere ist unaufgefordert..

edit: damn, zu spät :D

ach ja, hier noch für die ungläubigen ;)

§ 241a - Unbestellte Leistungen

(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.

(2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.

(3) Eine unbestellte Leistung liegt nicht vor, wenn dem Verbraucher statt der bestellten eine nach Qualität und Preis gleichwertige Leistung angeboten und er darauf hingewiesen wird, dass er zur Annahme nicht verpflichtet ist und die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen hat.

zu 1 - so siehts aus

zu 2 - er hat nichts bestellt

zu 3 - in diesem fall nicht relevant

und ich mach nu feierabend :p
 
Zuletzt bearbeitet:
@ impressive u. R-Type

da ist nix "unbestellt".

Dem ging ein Kauf bzw. eine Reklamation voraus.

Sowohl für den Kauf bzw. die Reklamation sind diverse Dinge in den AGB geregelt.

Ansonsten finde ich das Verhalten bzw. die Denkweise einiger einfach nur zum k..... Ehrlich währt am längsten und nicht versuchen sich durch Lug und Trug sich da nen Vorteil zu erschwindeln - Klasse Denke, macht weiter so ...
 
Wer lügt und betrügt denn?
Natürlich ist es unbestellt. Hat er denn eins bestellt?
 
@AMDuser

dem ging EINE Reklamation voraus.


Jaha EINE, aber doch nicht zwei, und wenn er dann ein zweites Notebook bekommt, dann ist das "unaufgefordert".



Was jetzt Moralisch richtig ist, ist doch völlig egal, es geht doch um die Deutung der Rechtsgrundlage. Und ich sehe das so als könnte er es behalten.

Mal ganz davon abgesehen das die Firma das sowieso nie bemerken wird.
 
Mein erster Gedanke wäre jetzt die ungefertigete Bereicherung gewesen.

§ 812 BGB
Herausgabeanspruch

(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.

Du hast ja ohne Vertrag (rechtl. Grund) eine Leistung (Notebook) erlangt.
 
agb sind völlig irrelevant wenn sie gegen geltendes recht verstossen,
aber du hast ja voll die ahnung...

er hat nichts bestellt, egal wie oft du meinst er hat es doch getan :p
 
Zuletzt bearbeitet:
Allein schon das:

(2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.
Das bedeutet, dass der Eigentümer (Händler) vom Notebook Ansprüche dem Besitzer (Belfy) gegenüber geltend machen kann.
 
die leistung IST für ihn bestimmt und es handelt sich NICHT um eine bestellung.

somit braucht er auch nichts zu erkennen, haste fein aus dem zusammenhang gerissen lol :p


und noch einmal... agb sind für den arsch wenn sie gegen geltendes recht verstossen.

abgesehen davon, bin ich natürlich weder anwalt, noch glaube ich daran das man in deutschland
zu seinem recht kommt ;)

ich würde das teil einfach mal stehen lassen und abwarten.
 
Zuletzt bearbeitet:
och du, ich hab a - keine lust mehr und b - ich nix anwalt, ich nur schreiben
was ich denken und was ich machen würden wollen ;)

nu aber, ich geh heim...
 
Er muß sich nicht melden.
Aber er darf die Sache auch nicht benutzen.
Er ist zwar Besitzer der Sache, aber nicht Eigentümer geworden.

Wenn notebookbilliger.de die Sache zurückfordert und sie ist schon benutzt, dürfen sie die Wertminderung einfordern.
 
Hallo,

richtig, bis auf eine kleine Ausnahme: Er sollte sich melden.

Denn die Sachlage ist so:

Belfy ist durch einen Irrtum in den Besitz von einem weiteren Notebook gelangt.
Er weiß aber, dass dies nicht korrekt sein kann. Belfy ist also beim "wissentlichen Irrtum" angelangt.
Deswegen darf er es nicht behalten, sondern muß dem Eigentümer die "Sache" aushändigen.

Sollte sie nicht mehr in seinem Besitz sein, so muß er unter Umständen sogar dem Händler den Wert erstatten.

Kleiner Nachtrag:

Der Angeklagte ist wissentlich, bedingt durch einen Irrtum des Klägers, in den Besitz von einem weiteren Notebook gelangt. Es ist aber davon auszugehen, dass ein erwachsener und mündiger Bürger, wobei "erwachsen" nicht unbedingt auf das Alter bezogen ist, sehr wohl Recht von Unrecht unterscheiden kann.
Es ist deshalb unumstritten, dass der Angeklagte hätte mit dem Kläger Kontakt aufnehmen müssen, um den Irrtum aufzuklären. Diese Reaktion erfolgte allerdings von seiner Seite aus nicht.

Stattdessen hat er in einem sehr bekannten Forum gepostet, wie andere User handeln würden.
Diese Tatsache unterstützt den Verdacht, der Angeklagte wolle sich auf unlautere Weise bereichern. Deshalb wird hiermit entschieden, dass der Angeklagte dem Kläger das Notebook auszuhändigen hat.

Desweiteren hat er die Prozesskosten zu tragen.
 
Zuletzt bearbeitet: (Ergänzung hinzugefügt.)
Deswegen darf er es nicht behalten, sondern muß dem Eigentümer die "Sache" aushändigen.

Ja, da ihm der Eigentümer aber freiwillig den Besitz an dem Notebook übergeben hat, muss er dem Eigentümer das Notebook auch nur aushändigen, wenn dieser danach fragt. Wertminderung ist wohl auch zu leisten, wenn er es benutzt.
 
Zusammenfassend kann man sagen: melde dich beim Händler. Hier sagt ja doch jeder was anderes :D

Wenn notebooksbilliger irgendwann daherkommt und das Gerät zurückfordert (und mal angenommen damit im Recht ist), dann schaust du nämlich blöd aus der Wäsche wenn es benutzt wurde.

Denk einfach drüber nach, was dir lieber wäre wenn du etwas aus Versehen an jemand falsches verschickst: auf den Kosten sitzen bleiben, oder das Ding zurückbekommen.
 
Blablabla. Die sind selber Schuld. Wenn dies aber merken und das Gerät wieder haben wollen, dann können Sie Wertminderung verlangen, falls du's schon benutzt hast.


Edit: Ja... hab jetzt alle Beiträge gelesen. Geh doch lieber in ein Anwalts-Forum, da wird dir besser geholfen.
 
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