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Geht weniger um die Pflicht einer galvanischen Trennung, sondern dass du ohne eine solche wohl schlicht einen Potentialausgleich zwischen den Gebäuden brauchst. Denn ansonsten läuft der Ausgleich im Zweifel über das 100m Ethernetkabel. Das dürfte, ebenso wie die damit verbundenen Geräte, dafür sicherlich nicht ausgelegt sein.
Wenn die FTTH anbieten schon. Die 50 MBit/s, die dem TE angeboten werden sprechen sehr für VDSL, also (bestenfalls) FTTC. Auch das wird in der Werbung als Glasfaseranschluss bezeichnet. Glasfaser an das Haus ist da irgendwas zwischen nicht falsch und irreführend.
Genau, für das kostenfreie legen des Anschlusses muss das Grundstück bereits als "home passed" gelten, also wenn schon Speedpipe mit GF in der Straße liegt und nur noch der Abzweig zum HÜP im Haus fehlt.
Bei Kupfer, also (V)DSL, wird dir nur das geschaltet, was auf der vorhandenen Leitung möglich ist. Wenn man keinen Anschluss hat, wird dir aber kein Anbieter eine neue Kupferleitung vom nächsten DSLAM bis ins Haus legen - zumindest nicht kostenfrei. Denn dafür ist dann doch schon etwas mehr Tiefbau nötig als für paar Meter bei einem GF-Abzweig. Außer vielleicht, wenn der DSLAM direkt vor der Haustür steht.
Wenn die FTTH anbieten schon. Die 50 MBit/s, die dem TE angeboten werden sprechen sehr für VDSL, also (bestenfalls) FTTC. Auch das wird in der Werbung als Glasfaseranschluss bezeichnet. Glasfaser an das Haus ist da irgendwas zwischen nicht falsch und irreführend.
Ah, habe in dem Satz des TE das "ab sofort 50 Mbit/s anbieten können" im Zusammenhang mit Glasfaser nicht gesehen. Das ist natürlich Quatsch und wie richtig geschrieben wurde kein FTTH.
Ich finde grade den Gesetzestext im TKG nicht mehr, aber nach meinem Stand ist das was du da vorhast vor allem eines: verboten.
So wie ich das lese, willst du über Grundstückssgrenzen hinweg verkabeln.
Nicht nur dass bei nicht sachgemäßer Ausführung Brandgefahr durch fehlenden Potentialausgleich besteht (wir hatten auch hier im forum schon Leute mit verbrannten Routern, weil genau das gemacht wurde was du versuchst), wie bereits hier im Thread erwähnt, Laut meinem Stand dürfen ausschließlich zugelassene Infrastrukturanbieter (hier Provider) Grundstücksgrenzen mit Telekommunikationskabeln überschreiten.
Dir bleibt nur eine Richtfunkstrecke. Die anderen Optionen sind schlichtweg gegen das Gesetz und selbst wenn Du es ignorierst, im Fall von Kupfer potentiell gefährlich.
und das ist das Stichwort: Telekommunikationskabel
lt. Suche das sind die Kabel auf Kupferbasis, jetzt müsste man definiieren, ob dies bei einer Glasfaser auch gilt. Denn diese Vorschrift ist aus der Zeit, als Glasfaser im LAN umfeld noch nicht mal am Horizont zu sehen war.
Der Grund war, wie du ja schon erwähnt hast, der nötige Potenzialausgleich und die damit verbundenen Gefahren.
Das einzigste was ansonsten noch ein Verbindung unterbinden würde, wäre wenn zwischen den Gebäuden ein Stück öffentlicher Grund wäre .
Im Übrigen: Wenn man zum Nachbarhaus ein Gf-Kabel verlegt, dann muss man nicht zwingend den Anschluss vom Nachbarn auch mitbenutzen. Liegt ja anscheinend FTTH dort. Man könnte ja dort dann auch einen zweiten Anschluss bestellen und über das Gf-Kabel zum eigenen Haus weiterleiten und dort dann ganz normal Modem/Router anschließen.
Bei der Telekom ist sowas nun nicht direkt vorgesehen und man wird möglicherweise ein wenig tricksen müssen. Aber die Info fehlt aktuell, welcher Anbieter dort ausgebaut hat. Wenn es z. B. ein kleinerer regionaler Anbieter ist, dann geht das wahrscheinlich sogar viel einfacher.
Die Telekom ist bei FTTH leider recht unflexibel.
D.h. wenn beispielsweise im Einfamilienhaus nur ein Anschluss eingeplant wurde, ist es nachträglich schwierig einen zweiten Anschluss geschaltet zu bekommen.
Wenn dann noch raus kommt, dass es für den Nachbarn mit anderer Adresse ist, dann kann man es gleich vergessen. Offiziell ist Versorgung von anderen Adressen untersagt.
Es sind auch keine einfachen Mitversorgungen (mal eben Kabel rüber schmeissen) mehr möglich, wie es bei Kupfer üblich war.
Richtig. Aber wenn der Nachbar z. B. auf sich selber einen zweiten Anschluss bestellt, dann sollte er den bekommen. Danach den Rechnungsinhaber ändern oder so. So würde ich das probieren. Anhand der Anschlusskennung sollte es trotzdem immer nachvollziehbar sein, falls mit einem der Anschlüsse illegale Dinge getrieben werden.
Aber noch wissen wir nicht, von wem das FTTH ist, deswegen habe ich das auch nicht weiter aufgeführt.