Engaged schrieb:
Das Gesetz besagt aber immer noch nicht dass der Anbieter 16k liefern muss, sondern der Kunde gehen kann oder weniger bezahlen kann, wobei letzteres bestimmt auch mit einer Kündigung seitens des Anbieters enden kann.
Zunächst: Nein, der Anbieter kann dir deswegen nicht kündigen.
Zum Rest: In gewisser Weise hast du Recht, dennoch ist dies der Grundgedanke bei dem Minderungs-/Sonderkündigungsrecht.
Ein vergleichbarer, aber deutlich gängigerer (weil mehr € vermutlich) Fall ist im Mietrecht die Mietminderung.
Hintergedanke einer Mietminderung ist ja nicht, dass du als Mieter weiterhin in einer nicht akzeptablen Wohnung haust, sondern dass der Vermieter sich dazu bequemt, seinen Vertragsteil zu erfüllen. Und hier erhält der Vermieter ja auch kein Kündigungsrecht, weil du nicht 100% der Miete zahlst.
Insofern ist da
für mich primär die Frage: was ist der Grundgedanke bei der Sache.
Aber natürlich hast du Recht wenn du sagst, dass sich der Provider auch zurücklehnen kann und einfach weniger Geld einkassiert. Wo wir dann aber bei deinem Post vorhin wären:
Engaged schrieb:
Somit erreichen 80 % der Telekom DSL 16000 Kunden normalerweise nur etwa 61 % des maximal möglichen Surfspeeds.
Ich kenne die Kostenkalkulationen der Telekom nicht. Wenn wir aber davon ausgehen, dass 70% der DSL 16k Kunden 30% weniger zahlen würden (kleiner Puffer, um das "normalerweise" abzufedern.), dann glaube ich nicht, dass die Telekom einfach nur zugucken würde.