1und1 DSL-Vertrag Internet & Telefon außerordentlich kündigen

Tendorr

Cadet 1st Year
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Apr. 2018
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Guten Tag,

wir sind zur Zeit am Umziehen und daher habe ich für den neuen Wohnort bereits vor 3 Monaten einen DSL-Vertrag bei 1und1 abgeschlossen, den ich jedoch kündigen möchte. Könnte mein Vater (welcher Hauseigentümer ist) da anrufen und sagen, er hätte niemals einen Vertrag abgeschlossen? Das ganze ging ja sowieso von mir aus und auch unter meinem Namen.
 
ob dein vater, deine oma , oder der papst hauseigentümer ist vollkommen banane.
hat auch rein garnichts mit dem vertrag zu tun. und nein natürlich kann er den vertrag nicht kündigen.
warum auch?
wenn du einen vertrag abschließt, dann ist das dein vertrag.
und einer außerordendlichen kündigung bedarf es schon eines triftigen grundes.
 
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Klar kann er das, bringt nur nix, da du Vertragspartner bist und die Eigentumsverhältnisse dem Anbieter egal sein können.
 
Und was passiert, wenn ich dem Techniker einfach die Tür nicht aufmache?
 
dann kommt der eben nochmals und spätestens nach dem 2ten Termin den du Platzen lässt wird der dir extra obendrauf in Rechnung gestellt.
Da kommst du so nicht raus ... das heißt es löhnen!

Dein Vater hätte nur Erfolg wenn du noch Minderjährig bist und damit ohne seine Genehmigung gar keine rechtskräftigen Verträge abschließen darfst!
 
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Ein Techniker muss nur in sehr selten Fällen ins Haus kommen. Meist muss gar kein Techniker raus kommen. Auch nicht an den Schaltkasten. Wenn in der Immobilie schon mal ein DSL Zugang geschaltet war.
 
Mir fallen spontan zwei Anschlüsse ein, wo seit dem setzen der TAE kein Techniker mehr war, einmal muss das 50 Jahre her sein. Zumindest sieht die Dose so aus und für DSL war dort auch nie ein Techniker. Dort laufen dennoch 100 Mbit.

Warum soll überhaupt gekündigt werden?
 
Wenn Online abgeschlossen, dann beginnt der Widerruf erst bei Schaltung der Leitung. Also der Techniker kommen lassen und dann Widerruf rausschicken

Edit: es kann doch anders sein. Ich hatte bei meinen Lokalen Kabel Internet Anbieter ab den Schaltung ein zweiwöchiges Widerrufsrecht
 
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Bei 1und1 habe ich nur 16mbit/s bzw. laut Kundenservice würden nur 6mbit/s ankommen. Bei einem anderen Anbieter hätte ich Glasfaser mit bis zu 300 mbit/s.
 
Am Telefon. Damals hieß es dann, dass die Frist für den Widerruf mit dem Abschluss des Vertrages anfängt.
 
Und was passiert, wenn ich dem Techniker einfach die Tür nicht aufmache?

Kopf in den Sand stecken ... macht das Leben auf Dauer interessanter. Man lernt auch mehr Menschen kennen ... Inkassobeauftragte, Anwälte, Gerichtsvollzieher ...Richter :)

Es gilt zunächst der Grundsatz, das geschlossene Verträge einzuhalten sind.
Stell dir mal vor dein neuer Vermieter sagte, er habe keine Lust mehr auf dich
wenn du gerade mit dem Umzugswagen vor der Tür stehst.

Und dann kann man überlegen ob es eine Ausnahme von diesem Grundsatz gibt wie
z.B. bei Haustürgeschäften,Kreditverträgen oder Fernabsatzverträgen, die man mit einer Frist von 14 Tagen bis 1 Monat widerrufen kann.

Da ist aber nach 3 Monaten eher nicht der Fall ... es sein den der Vertrag wurde online geschlossen und du wurdest nicht korrekt über die Widerrufs-Möglichkeit belehrt ( ..unwahrscheinlich )

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Wenn man den Vertrag nicht widerrufen kann, könnte man über ein Sonderkündigungsrecht bei z.B. Umzug nachdenken ( Wenn der Anbieter am neuen Standort die Leistung nicht erbringen kann )
Vielleicht ziehst du spontan auf eine Hallig ? :)
 
1&1 anrufen und um kulanz bitten, oder in den laden gehen wo man ihn evtl. abgeschlossen hat

ist immer noch die beste lösung, alles andere beschert dir nur noch mehr ärger
 
Wenn Online abgeschlossen, dann beginnt der Widerruf erst bei Schaltung der Leitung.

Gut gebrüllt :) ... Hättest du die Muße diese Aussage zu belegen ?

Die Widerrufsfrist beginnt nach Abschluss des Vertrages und korrekter Widerrufsbelehrung.
Wie 1und1 eine korrekt Belehrung bei Verträgen über das Telefon nachweist, weiß ich allerdings nicht.

Eher unabhängig davon ist die Mindestlaufzeit von regelmäßig 24 Monaten .... die beginnt mit der Schaltung.
 
Man googele 2 Sekunden und findet dieses auf der 1und1 Seite: :rolleyes:

Wenn Sie als Verbraucher einen 1&1 Vertrag schriftlich, telefonisch oder online bestellt haben, können Sie diesen innerhalb einer 14-tägigen Widerrufsfrist stornieren.
Bei Dienstleistungsverträgen (DSL/Mobilfunk) beginnt diese Zeitspanne mit Abschluss des Vertrags, das bedeutet: Bei Erhalt der Widerrufsbelehrung.


Hast du diese Widerrufsbelehrung bereits schriftlich erhalten?
So sieht die übrigens aus: https://hilfe-center.1und1.de/bin_dea/article/787685/Retention/telecom_widerrufsbelehrung-dsl.pdf.

- Wenn nein: gut.
Sobald die eintrifft den Widerruf schriftlich aussprechen. Dann bist du raus aus dem Vertrag.

- Wenn ja und länger als 14 Tage her: schlecht.
Dann bleibt dir nichts anderes übrig als den Vertrag normal zu kündigen und nach 24 Monaten zu dem anderen Anbieter zu wechseln.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Widerrufsbelehrung kam bereits im Januar per E-Mail :/
 
Dann heißt das wohl Pech gehabt.

Du könntest höchstens dort anrufen und auf Kulanz hoffen. Aber davon würde ich nicht ausgehen.
Immerhin hast du mit dem Vertrag eine eindeutige Willenserklärung abgegeben und 1und1 wäre auch in der Lage den Vertrag zu erfüllen.
 
Zahlen bis der Vertrag endet oder 1 und 1 Fragen ob sie dich gegen Einmalzahlung aus dem Vertrag lassen.
 
Nimm den Vertrag beim Umzug doch mit - falls das nicht geht, gibt es vermutlich ein Sonderkündigungsrecht...
 
Frag doch freundlich bei 1&1 nach, ob sie dich aus dem Vertrag entlassen. Die Widerrufsfrist ist leider erloschen, aber da noch nichts geschaltet wurde, könnte das trotzdem funktionieren.

KnolleJupp schrieb:
Man googele 2 Sekunden und findet dieses auf der 1und1 Seite: :rolleyes:
(...)
- Wenn nein: gut.
Sobald die eintrifft den Widerruf schriftlich aussprechen. Dann bist du raus aus dem Vertrag.

- Wenn ja und länger als 14 Tage her: schlecht.
Dann bleibt dir nichts anderes übrig als den Vertrag normal zu kündigen und nach 24 Monaten zu dem anderen Anbieter zu wechseln.

Ja und nach 2,5 Sekunden und etwas Hirnschmalz / gesundem Menschenverstand sollte einem klar sein, dass man keinen Bedingungen eines Anbieters vertrauen darf, sondern sich lieber über die rechtliche Lage informiert. Beispielsweise hat man nicht 14 Tage sondern einen ganzen Monat Zeit für den Widerruf, da die Widerrufsbelehrung erst nach Abschluss des Vertrags per Mail zugegangen ist. Das übliche Anhaken der Zustimmung ("Widerrufsbelehrung gelesen" blabla) reicht nicht aus! Also KnolleJupp, wir verdrehen auch mal für dich die Augen :rolleyes: :p

JohnStorm schrieb:
Nimm den Vertrag beim Umzug doch mit - falls das nicht geht, gibt es vermutlich ein Sonderkündigungsrecht...
Erst lesen, dann verstehen und dann vielleicht antworten. Nur vielleicht.
 
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