1und1 DSL-Vertrag Internet & Telefon außerordentlich kündigen

Was mir noch einfällt ist, dass du u.U. eine Sonderkündigung wegen nicht erbrachter Leistung einreichen kannst, wenn der Provider durchgehend weniger Bandbreite liefern kann als angegeben.

Die Anbieter müssen bei neuen Verträgen die Minimalgeschwindigkeit, normal nutzbare und maximal erreichbare Geschwindigkeit angeben.

Du musst mindestens 20 Bandbreitenmessungen zu unterschiedlichen Zeiten an zwei unterschiedlichen Tagen durchführen und der Rechner, von dem aus die Prüfung erfolgt, per Kabel mit dem Router verbunden sein muss. Keine Verbindung über WLAN.
Der Anbieter gilt als vertragsbrüchig, wenn:
- wenn die vertraglich vereinbarte Maximalgeschwindigkeit im Download an mindestens 2 Messtagen nicht mindestens einmal 90% beträgt oder
- die normal nutzbare Geschwindigkeit nicht in 90% der Messungen erreicht wird oder
- die Minimalgeschwindigkeit an mindestens 2 Messtagen jeweils unterschritten wird

Die Messungen sollten über die Bandbreitenmessung der BNetzAG durchgeführt werden und die Ergebnisse festgehalten/dokumentiert werden (Screenshot o.ä.). Und so wie ich das Dokument interpretiere, reicht es schon, wenn nur einer der drei Punkte der Fall ist.

Quelle: Bundesnetzagentur veröffentlicht Mitteilung zu Abweichungen bei Breitbandgeschwindigkeiten im Festnetz

EDIT: Ein Umzug alleine rechtfertigt leider noch nicht den Gebrauch der Sonderkündigung. Ist erst dann der Fall, wenn am neuen Standort die Geschwindigkeit-Einbußen beim selben Anbieter mehr als 50% betragen. Sollte hier natürlich auch wieder festgehalten werden.
 
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@ Hyourinmaru: schön und gut, solltest dir mal alle punkte durchlesen und nicht nur die schönen dinge auflisten, da steht auch

die vertraglich vereinbarte Mindestgeschwindigkeit an mindestens zwei Messtagen jeweils unterschritten wird.

und laut TE hat 1&1 ihn ja schon gesagt das nur 6MBit ankommen von 16MBit

@TE ich geh mal davon aus, dass 1&1 das auch vertraglich bei dir so festgehalten hat?
 
@Hyourinmaru ... ja wenn die 6MBit ständig unterschritten werden ... dann greift dein Einwand ...
 
Da müsste ich nochmal schauen ... eine Sache wäre noch zu ergänzen, undzwar war der Techniker schon vor 2 Wochen da gewesen, konnte jedoch lediglich nur die Dose im Keller setzen, da bei mir ein Teil der End-/Steigleitung defekt ist, die von einem Elektriker behoben werden muss. So stand es jedenfalls im Bericht vom Techniker an 1und1. Freigeschaltet ist der Anschluss(laut 1und1 isses nicht freigeschaltet). Könnte mir denn jetzt nicht 1und1 kündigen, da die technischen Voraussetzungen nicht gegeben sind?
 
Tendorr schrieb:
Und was passiert, wenn ich dem Techniker einfach die Tür nicht aufmache?

Tendorr schrieb:
Da müsste ich nochmal schauen ... eine Sache wäre noch zu ergänzen, undzwar war der Techniker schon vor 2 Wochen da gewesen, konnte jedoch lediglich nur die Dose im Keller setzen

Oh je....
Ja was denn nun?
 
Der (zweite) Termin steht schon bereits für nächste Woche Dienstag fest. Ich habe dem Kundenservice, vor paar Tagen, dummerweise mitgeteilt, dass ein Elektriker am Samstag zu uns kommt.
 
Ok, bitte korrigieren, falls ich es nicht richtig blicke:

- Ihr wohnt in dem Haus eures Vaters zur Miete, das Haus ist sein Eigentum. D.h. ihr habt ein "offizielles" Mieter-Vermieter Verhältnis ?

Wenn das so ist, würde ich meinen Vater mal fragen, ob er wirklich die aufwändigen, Dreck produzierenden baulichen Maßnahmen durchführen lassen will (Kabel verlegen).

Falls er sich überlegt dazu nein zu sagen, ist der Fall erledigt.
Vermieter (Hauseigentümer) verweigert bauliche Maßnahmen (z.B. will man sich ja nicht durch Kabelkanäle das Treppenhaus verschandeln):
Leistung kann nicht in gemieteter Wohnung in Anspruch genommen werden, Vetragserfüllung nicht möglich.

Gruß
 
Es ist zwar ein Zweifamilienhaus, ein offizielles Mieter-Vermieter-Verhältnis besteht jedoch nicht. Ich werde es aber mal trotzdem versuchen :)
 
Tendorr schrieb:
konnte jedoch lediglich nur die Dose im Keller setzen, da bei mir ein Teil der End-/Steigleitung defekt ist, die von einem Elektriker behoben werden muss. So stand es jedenfalls im Bericht vom Techniker an 1und1. Freigeschaltet ist der Anschluss(laut 1und1 isses nicht freigeschaltet). Könnte mir denn jetzt nicht 1und1 kündigen, da die technischen Voraussetzungen nicht gegeben sind?

1&1 wird dir automatisch kündigen wenn der Anschluss nicht zustande kommt. Da 1&1 bisher nicht in Verzug ist kannst DU aber nicht kündigen.

Ich habe dem Kundenservice, vor paar Tagen, dummerweise mitgeteilt, dass ein Elektriker am Samstag zu uns kommt.
Das heißt ja nicht dass er das am Samstag auch repariert. Vielleicht ist es dem Hauseigentümer ja auch zu teuer das zu reparieren?
 
@Sc0ut3r: Wer sagt denn, dass ich mir nur die schönen Dinge rauspicke? ;)
Aber wenn du meinen Post aufmerksam gelesen hättest, wüsstest du, dass ich den Original-Artikel der BNetzAG verlinkt habe, wo all das drinne steht und den von dir genannten relevanten Punkt in meinem Post ebenfalls aufgeführt habe.
- die Minimalgeschwindigkeit an mindestens 2 Messtagen jeweils unterschritten wird
Also: Pflicht erfüllt und alle Punkte gelesen ;)

Wenn also die 6MBit/s die Minimalgeschwindigkeit darstellen (da nur diese Geschwindigkeit ankommt) und diese mehrmals oder dauerhaft unterschritten werden würde, dann würde, wie von @owned_you genannt, dieser Punkt greifen.

MfG Hyourinmaru
 
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