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außerordentlich Kündigung Sky - jemand Erfahrung?
- Ersteller species_0001
- Erstellt am
In deinem Ursprungsvertrag dürfte aber P+ nicht mit enthalten gewesen sein, weil es es da noch nicht gab oder? Daher können Sie sich doch im Streitfall darauf berufen und sagen, bestehende Kunden bekommen das aus "Nettigkeit".species_0001 schrieb:Ich habe Anspruch auf eine vollständige Erbringung der Leistung. Da gehört meiner Meinung nach P+.
Ich denke nicht dass im Kleingedruckten steht, dass P+ nur zufällig bei einem Teil der Kunden Bestandteil des Paketes ist.
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Es gibt keinen Ursprungsvertrag. Sondern Vertragsabschluss ist das special Angebot, was Sky zum Start von P+ auf den Markt gebracht hat.
@kachiri stimmt P+ für sich genommen ist auch schwach. Aber bin nunmal Trecki, und dann bleibt ja nix anderes übrig.
Für mich hat dann das Sky Angebot Sky + P+ + Netflix für 30€ Sinn gemacht.
Im nachhinein hätte ich es natürlich lieber gelassen und Monatsweise als Channel bei Amazon gebucht.
@kachiri stimmt P+ für sich genommen ist auch schwach. Aber bin nunmal Trecki, und dann bleibt ja nix anderes übrig.
Für mich hat dann das Sky Angebot Sky + P+ + Netflix für 30€ Sinn gemacht.
Im nachhinein hätte ich es natürlich lieber gelassen und Monatsweise als Channel bei Amazon gebucht.
Du solltest m. M. n. zunächst für Dich selber klären, ob Du das Problem emotional oder rational lösen willst.species_0001 schrieb:[...]Ich habe Anspruch auf eine vollständige Erbringung der Leistung. Da gehört meiner Meinung nach P+ dazu.[...]
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Ich denke, dass ich ziemlich rational unterwegs bin.
Sky bewirbt genau das Angebot inklusive P+, ich habe abgeschlossen, ich habe Anspruch darauf. Sky liefert nicht.
Sky bewirbt genau das Angebot inklusive P+, ich habe abgeschlossen, ich habe Anspruch darauf. Sky liefert nicht.
A
abulafia
Gast
Naja, ich sehe folgende Punkte kritisch:
- Einen Teil haben sie ja geleistet.
- E-Mail und Telefon sind immer noch keine rechtsverbindlichen Zustellungsformen.
- Für 30 € würde ich kein Fass aufmachen. Da sie eine Teilleistung vollzogen haben ist der Streitwert eine Lappalie.
- Der 19.12. ist nicht lange her. Davon, dass sie endgültig nicht in der Lage sind zu Leisten oder die Leistung verweigern, kann man eigentlich noch nicht sprechen.
Du schreibst im Eingangsbeitrag...species_0001 schrieb:Ich denke, dass ich ziemlich rational unterwegs bin.
[...]
"Die rechtliche Lage ist hierbei eindeutig..."
Bist Du Jurist?
Deine Beiträge strotzen vor Emotionalität.
Nicht falsch verstehen, ich kann nachvollziehen, dass Du angepisst bist.
Aber wenn Du das wirklich aus reiner Kostensicht betrachtest und Du nicht als Rächer der Enterbten auftreten willst, dann wäre m. E. mehr Rationalität gefragt.
Also ich kann mich durchaus an Sky-Werbung erinnern, in denen gesagt wurde, dass Paramount+ Bestandteil des Cinema-Pakets ist. Von einer "Zweiklassengesellschaft" weiß ich da ncihts.
Ansonsten würde ich mal die c't mit Vorsicht Kunde in den Raum werfen.
Ansonsten würde ich mal die c't mit Vorsicht Kunde in den Raum werfen.
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Das wäre natürlich noch ein Versuch wert Sky 10x 7,99€ Gutschrift abzuschwatzen.
Für die Berechnung der Anwaltshonorare ist alles kleiner 500€ gleich, wurde mir von nem Anwalt im Bekanntenkreis gesagt. Also 80€ oder 300€ Streitwert ist zumindest für die potenzielle Anwaltssgebühr gleich.
Für die Berechnung der Anwaltshonorare ist alles kleiner 500€ gleich, wurde mir von nem Anwalt im Bekanntenkreis gesagt. Also 80€ oder 300€ Streitwert ist zumindest für die potenzielle Anwaltssgebühr gleich.
Das müsstest du vor Gericht aber glaubhaft erklären können. Bei kleinen Beträgen ist man leider der Leidtragende. Deswegen generell bei Verträgen und Bestellungen immer Widerruf nutzen und nochmal bestellen. Das sind standardisierte Vorgänge, die normalerweise problemlos durchgehen.species_0001 schrieb:Und ja P+ war für mich tatsächlich der Baustein der zur Kaufentscheidung geführt hat.
Ja das kann sein, jedoch macht es für dich einen Unterschied, ob der STreitwert 80€ oder 300€ sind. In dem Fall sind es in meinen Augen nur max. 80€. Beim Anwalt lag bei mir das Erstberatungsgespräch alleine bei 100€.species_0001 schrieb:Für die Berechnung der Anwaltshonorare ist alles kleiner 500€ gleich, wurde mir von nem Anwalt im Bekanntenkreis gesagt. Also 80€ oder 300€ Streitwert ist zumindest für die potenzielle Anwaltssgebühr gleich.
DaBas
Lieutenant
- Registriert
- Jan. 2020
- Beiträge
- 955
Ob das Nichterbringen einer vergleichsweise kleinen Teilleistung eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt, das mag ich nicht beurteilen.
Grundsätzlich ist es aber doch so, das eine Kündigung, egal ob jetzt fristgerecht oder außerordentlich, eine einseitige Willenserklärung ist, die so erst einmal Bestand hat. Soll heißen, der Vertrag wurde mit Zugang der außerordentlichen Kündigung beendet. So etwas würde ich aber keinesfalls per Mail, machen, sondern nachweisbar. Ergo mindestens Einwurfeinschreiben.
Der jeweilige betroffene Vertragspartner kann jedoch gegen die außerordentliche Kündigung vorgehen, wenn dieser der Ansicht ist, das die außerordentliche Kündigung nicht gerechtfertigt ist. Dazu müßte dieser den Rechtsweg einschreiten. Ob es das wert ist, darüber mögen andere entscheiden.
Fakt ist aber doch, das Sky jetzt nicht einfach weiter abbuchen kann, da das Lastschriftmandat entzogen wurde. Bucht Sky weiter ab, geht das in Richtung Betrug, da ein Lastschriftmandat vorgetäuscht und sich am Konto bereichert wird (Vermögensschaden). Das setzt aber auch voraus, das der Widerruf des Lastschriftmandats wirksam und auch nachweislich zugegangen ist.
Letzten Endes laufen solche strittigen Fälle oft darauf hinaus, das der Vertrag "ohne Anerkennung eines Rechtspflicht" beendet wird. Aber so pflegeleicht wird Sky sich hier mit Sicherheit erstmal nicht verhalten. Möglicherweise auch eine entsprechende monatliche Gutschrift gewähren, wenn sie Problem mit Paramount+ nicht gebacken bekommen.
Grundsätzlich ist es aber doch so, das eine Kündigung, egal ob jetzt fristgerecht oder außerordentlich, eine einseitige Willenserklärung ist, die so erst einmal Bestand hat. Soll heißen, der Vertrag wurde mit Zugang der außerordentlichen Kündigung beendet. So etwas würde ich aber keinesfalls per Mail, machen, sondern nachweisbar. Ergo mindestens Einwurfeinschreiben.
Der jeweilige betroffene Vertragspartner kann jedoch gegen die außerordentliche Kündigung vorgehen, wenn dieser der Ansicht ist, das die außerordentliche Kündigung nicht gerechtfertigt ist. Dazu müßte dieser den Rechtsweg einschreiten. Ob es das wert ist, darüber mögen andere entscheiden.
Fakt ist aber doch, das Sky jetzt nicht einfach weiter abbuchen kann, da das Lastschriftmandat entzogen wurde. Bucht Sky weiter ab, geht das in Richtung Betrug, da ein Lastschriftmandat vorgetäuscht und sich am Konto bereichert wird (Vermögensschaden). Das setzt aber auch voraus, das der Widerruf des Lastschriftmandats wirksam und auch nachweislich zugegangen ist.
Letzten Endes laufen solche strittigen Fälle oft darauf hinaus, das der Vertrag "ohne Anerkennung eines Rechtspflicht" beendet wird. Aber so pflegeleicht wird Sky sich hier mit Sicherheit erstmal nicht verhalten. Möglicherweise auch eine entsprechende monatliche Gutschrift gewähren, wenn sie Problem mit Paramount+ nicht gebacken bekommen.
Wie lange hast du schon das Abo?
Nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit ist eine Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat möglich, wobei die Kündigung mit Ende des darauffolgenden Monats wirksam wird.
https://www.sky.de/hilfe/s/article/...fzeit,des darauffolgenden Monats wirksam wird.
Nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit ist eine Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat möglich, wobei die Kündigung mit Ende des darauffolgenden Monats wirksam wird.
https://www.sky.de/hilfe/s/article/...fzeit,des darauffolgenden Monats wirksam wird.
Hat er geschrieben, seit Dezember, sprich 2 MonatenPinguin1 schrieb:Nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit ist eine Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat möglich, wobei die Kündigung mit Ende des darauffolgenden Monats wirksam wird.
A
abulafia
Gast
Alles sehr knapp bemessen was du unternommen hast. Was läuft dann so wichtiges auf P+, dass du so aufgewühlt und ruhelos bist? Etwas mehr Geduld im Geschäftsverkehr wäre angemessen, gerade bei juristischen Meinungsverschiedenheiten.25. 08.01.2023 schriftliche Fristsetzung per Mail bis 13.01.2023
Es geht hier um einen marginalen Bestandteil eines Gesamtpakets. Ich denke, wenn die dir eine Gutschrift für einen Monat Ausfall des Zusatzmoduls P+ geben, sollte doch alles in Ordnung sein.
Der entstandene Schaden ist ja bisher nur etwas über einen Monat Verzicht auf P+, wie groß soll der damit sein?
DFFVB
Rear Admiral
- Registriert
- Dez. 2015
- Beiträge
- 5.265
Habe negative Erfahrung mit Verbaucherzentrale gemacht - hatte ein Problem mit O2 DSL, wo sie mir Handy Volumen gutschrieben, und es dann doch berechnet habe. Die VZ hat daraus zwei Beratungen gemacht, und doppelt abkassiert, das HandyProblem wurde dann aber gar nicht besprochen, sondern nur gesagt ich solle in dem Brief das auch erwähnen - LOL ich bin Jurist, und dachte ich könne die vor den Karren spannen, aber die Geier ziehen dir auch nur das Geld aus der Tasche. Geholfen hatte mir damals die Bundesnetzagentur.... Ich verstehe Dein Problem aber nicht, sie haben es nicht bestätigt - müssen sie rechtlich auch nicht. Es wird ja erst dann spannend, wenn sie weiter Geld wollen, oder dir Mahngebühren für den fehlgeschlagenen Lastauftrag in Rechnung stellen...
Das denke ich auch, spricht auch für deine Glaubwürdigkeit.species_0001 schrieb:Ich denke, dass ich ziemlich rational unterwegs bin.
Das für dich gnadenlos Unangenehme dabei ist aber das eigentliche "System Sky". Ist dort erst einmal unter deinem Namen, deiner Kunden -oder Vertragsnummer der Wurm drin, dann nimmt das Unheil unaufhaltbar seinen Lauf.
Mit jedem Gespräch an der Hotline, mit jedem Login in deinen Kundenaccount durch die normale Call Center Ebene und den von vornherein zum Scheitern verurteilten Versuchen einer Klärung zu deinen Gunsten, wird der Quatsch nur noch quätscher. Traurig aber wahr.
Deine einzig realistische Chance (und die am Ende funktionierende Lösung) ist eine Mail an die Geschäftsleitung, dort kann eine Antwort an dich auch eine Woche bis zehn Tage dauern, aber nur da bekommst du kompetente Hilfe.
Alles andere wird dich all deine Nerven/Willenskraft und jede Menge Lebensqualität kosten. Tu dir das nicht an.
Ich spreche auch aus eigener (schlechter) Erfahrung.
Könntest Du bitte mal genauer erläutern wie das im Detail abläuft?CB.R schrieb:[...]Deine einzig realistische Chance (und die am Ende funktionierende Lösung) ist eine Mail an die Geschäftsleitung, dort kann eine Antwort an dich auch eine Woche bis zehn Tage dauern, aber nur da bekommst du kompetente Hilfe.[...]
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