2X Win 10 auf einer SSD oder muss ich 2 nemen ?

janosch schrieb:
Da benötigst du eigentlich auch zwei Windows-Lizenzen.
Nein.
TechX schrieb:
Nicht eigentlich, sonder ganz bestimmt.
Nochmals nein.
hamju63 schrieb:
Auf jeden Fall sind dann zwei Windows Lizenzen notwendig.
Und wieder nein.

Warum auch, das Windows - auch auf verschiedenen Datenträgern - auf einem Rechner mehrmals (nicht VM!) installiert kann nur einmal zur selben Zeit laufen. Da benötigt man nicht je Installation eine eigene Lizenz!
 
Immer wieder die gleichen Diskussionen.
jede Installation benötigt eine eigene Lizenz nach den Lizenzbestimmungen
Das kann jeder auf seinem PC nachlesen.
Da steht jedes Blade und nichts von selber Zeit laufen.
Das haben sich die User doch eh nur immer ausgedacht als Entschuldigung auch schon bei XP oder Wndows 7

Nur ist das alles egal da bei Windows 10 gar kein Key mehr abgefragt wird wenn man das Upgrade einmal gemacht hat.
Bei einem Laptop oder OEM Gerät mit Windows 10 Key im Bios ist es auch nicht anders.
Nichts mit Key abfrage egal wie oft ich Windows auf einer 2 TB Platte klatsche.
 
Zuletzt bearbeitet:
Terrier schrieb:
jede Installation benötigt eine eigene Lizenz nach den Lizenzbestimmungen
Das kann jeder auf seinem PC nachlesen.
Nö! Es wird immer die Hardware lizenziert, niemals eine Installation. Solange sichergestellt ist, dass nur eine Instanz des Betriebssystems gleichzeitig ausgeführt werden kann, kannst du mit einer Lizenz beliebig viele Instanzen des OS auf einem PC betreiben.
Der TE kann sich also auch z.B. zehn Platten in den Rechner bauen und dort 10x Windows mit einer Lizenz installieren. Da er nur eine Platte - und damit nur OS - gleichzeitg booten kann, ist das alles sauber.
Bei VMs sieht die Sache allerdings anders aus.


Alles Stuss von mir, @Terrier hat recht. Auszug aus den aktuellen Windows 10 Pro OEM Lizenzbedingungen (Untersterichnug durch mich):
2. Rechte zur Installation und Nutzung.
a. Lizenz.
Die Software wird lizenziert, nicht verkauft. Unter diesem Vertrag gewähren wir Ihnen das Recht, eine Instanz der Software auf Ihrem Gerät (dem lizenzierten Gerät) zur Verwendung durch jeweils eine Person zu installieren und auszuführen, solange Sie alle Bestimmungen dieses Vertrags einhalten. Durch Updates bzw. Upgrades von nicht originaler Software mit Software von Microsoft oder autorisierten Quellen wird aus Ihrer ursprünglichen Version oder der upgedateten/upgegradeten Version keine Originalversion, und in diesem Fall verfügen Sie über keine Lizenz zur Nutzung der Software.
b. Gerät. In diesem Vertrag ist „Gerät“ ein Hardwaresystem (sowohl physisch als auch virtuell) mit einer internen Speichervorrichtung, das fähig ist, die Software auszuführen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als Gerät betrachtet.
Ich hatte ältere Lizenzbedingungen im Kopf, die waren anders vormuliert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und wo ist die SSD eingebaut? Richtig in einem Gerät. Wieviele SSDs verbaut sind ist irrelevat, da das Gerät als Ganzes lizenziert wird.
 
«eine Instanz der Software»
Und wie viele davon können rein hardwarseitig gleichzeitig laufen? Eine Instanz. Nichts im EULA verbietet mir mehrere Installationen abwechselnd zu verwenden: 1 PC, 1 aktives WIN, 1 Lizenz. Theoretisch kann ich installieren, nutzen, neu installieren, nutzen, neu installieren, nutzen… Jede installation in einer eigenen Partition des selben LW (weckt bei MS keine schalfende HW-Hunde) ist quasi ihr Backup selbst, und so was bitteschön darf ich vorhalten.
Ich halte dabei buchstabengetreu den EULA ein in dem nichts von häufigem Wechsel steht.

CN8
 
Evil E-Lex schrieb:
Wieviele SSDs verbaut sind ist irrelevat, da das Gerät als Ganzes lizenziert wird.
Genau deshalb können so viele Windows-Kopien einer Lizenz wie vom User gewünscht auf einem PC installiert werden. Es kann nur eine gleichzeitig laufen. Mit VMs sieht das ganze anders aus, aber damit wiederhole ich mich.
 
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