DJMadMax
Fleet Admiral
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Doch, das ist es, zumindest so, wie du (und viele andere) es tun/vorhaben.Bono35 schrieb:Es ist keine Steuerhinterziehung wenn ich einen beruflich genutzten PC entsprechend um- und aufrüste im Rahmen dessen was die steuerlichen Regularien zulassen.
Dein PC im Sinne der auszuführenden Arbeit kann steuerlich abgesetzt werden, wenn dieser bzw. die mit einem Upgrade verbundenen Kosten den Zweck der Ausübung der Arbeit erfüllen.
Einen Custom Loop WaKü High End-PC, der nur dafür verwendet wird, um sich via Citrix / VPN auf nem Remote Desktop anzumelden, ist dafür kaum nötig. Ein klassischer Büro-PC mit iGPU und einer normal bemessenen Menge an Arbeitsspeicher und SSD hingegen ist exakt das, was im Sinne dieser neuen Steuerregelung gedacht ist.
Da jedoch mal wieder viele - so wie du - dieses System maßlos ausnutzen und sich selbst dabei noch im Recht sehen, wird es nicht lange dauern, bis diese neue Regelung wieder ad acta gelegt wird.
Hier noch ein Zitat von Chip; nicht, dass ich die Seite grundsätzlich gut finde, aber ab und zu haben sie eben auch mal Recht:
- Kaufen Sie sich einen teuren Gaming PC und möchten diesen beim Finanzamt als Arbeits-PC absetzen, dann wird dies wahrscheinlich nicht klappen. Es gilt die Regel - das Gerät muss die notwendigen Arbeitsschritte erfüllen können und sollte möglichst günstig sein.