Mr.joker
Lt. Commander
- Registriert
- Mai 2008
- Beiträge
- 1.957
Hallo,
nur noch mal kurz zur Nachfrage, weil ich mich jetzt doch habe ein wenig verunsichern lassen ... normalerweise beginnt doch die Widerrufsfrist (bei übers Internet abgeschlossenen Verträgen) frühestens mit Erhalt der Auftragsbestätigung oder?
Ich frag nur, weil hier (im "Telekom-hilt-Forum") irgendwie was anderes steht!
Nämlich:
Also in meinem Fall ist es so, dass ich Anfang März online eine Bestellung über einen Telekom-Magenta-Vertrag aufgegeben habe. Darüber habe ich dann auch gleich eine "Eingangsbestätigung - Ihre Bestellung bei der Telekom" erhalten. In dieser steht u.a.:
Dieser E-Mail war auch schon eine Widerrufsbelehrung angehängt. Und in dieser wiederum steht u.a.
Also ab Erhalt der Auftragsbestätigung oder "mit Bereitstellung der Leistung", beides ist noch nicht erfolgt!
Demnach ist doch der zitierte Satz oben (der dort im TK-Forum übrigens auch noch mal von einem Telekommitarbeiter bestätigt wurde (!) Kappes oder?
nur noch mal kurz zur Nachfrage, weil ich mich jetzt doch habe ein wenig verunsichern lassen ... normalerweise beginnt doch die Widerrufsfrist (bei übers Internet abgeschlossenen Verträgen) frühestens mit Erhalt der Auftragsbestätigung oder?
Ich frag nur, weil hier (im "Telekom-hilt-Forum") irgendwie was anderes steht!
Nämlich:
... es beginnt mit dem Zeitpunkt der Information über das Widerrufsrecht. ...
Also in meinem Fall ist es so, dass ich Anfang März online eine Bestellung über einen Telekom-Magenta-Vertrag aufgegeben habe. Darüber habe ich dann auch gleich eine "Eingangsbestätigung - Ihre Bestellung bei der Telekom" erhalten. In dieser steht u.a.:
... vielen Dank für Ihre Bestellung, deren Eingang wir Ihnen hiermit bestätigen.
Bitte beachten Sie: Diese E-Mail wird automatisch versendet und dient lediglich der Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung. Sie ist noch keine Annahme Ihres Angebotes auf Abschluss eines Vertrages / von Verträgen über die unten aufgeführten Leistungen. Das Vertragsverhältnis kommt erst mit Zugang unserer Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit Bereitstellung der Leistung durch die Telekom bzw. beim Kaufvertrag mit Erhalt der Ware zustande (Annahme).
Im Anhang finden Sie die Vertragsunterlagen sowie die Widerrufsbelehrung.
...
Dieser E-Mail war auch schon eine Widerrufsbelehrung angehängt. Und in dieser wiederum steht u.a.
Aber noch ist ja - wie in der E-Mail der Telekom stand - kein Vertrag zustande gekommen, sondern es liegt momentan nur mein "Angebot auf Abschluss eines Vertrages" vor.Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen
Also ab Erhalt der Auftragsbestätigung oder "mit Bereitstellung der Leistung", beides ist noch nicht erfolgt!
Demnach ist doch der zitierte Satz oben (der dort im TK-Forum übrigens auch noch mal von einem Telekommitarbeiter bestätigt wurde (!) Kappes oder?