Ab wann läuft die Widerrufsfrist ?

cartridge_case schrieb:
Wieso? Wie gesagt, darum ging es doch ohnehin nicht im Kern. Ich bin außerdem sicher, dass du selbst genügend andere Verträge kennst.

cartridge_case schrieb:
Nö, hättest dir es ja, sofern vorhanden, eben im Laden anschauen und prüfen können.
Nix "nö", das könnte man im Fernabsatzvertrag genauso sagen: Geh in den Laden und prüfe da.
 
cartridge_case schrieb:
Willst oder kannst du es nicht verstehen?
Wenn man keine Ahnung davon hat, sieht es besonders doof aus, wenn man dann frech wird. Lies halt mal ein paar Bücher oder Aufsätze, dann kommst du ziemlich schnell dahinter, dass eben nicht die Prüfungsmöglichkeit der primäre Grund für die Einführung des Widerrufsrechts war.

Du brauchst auch nicht in einen Laden von Amazon zu gehen; die Situation bleibt die gleiche: Du sagst, wenn man sich was nachhause liefern lässt, soll man sich halt trotzdem ein entsprechendes Produkt im Laden anschauen. Das kannst du auch machen, bevor du was bei Amazon bestellst.

Und wenn du ein Haustürgeschäft oder einen sonstwie außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag nimmst, kannst du ebenfalls prüfen und sogar dieselbe Ware behalten und trotzdem hast du da ein Widerrufsrecht. Und wenn du dir im Laden etwas unter bestimmten Umständen finanzierst, konntest du dir ebenfalls die Sache ansehen und dieselbe mitnehmen und trotzdem hast du auch da ein Widerrufsrecht.
 
Droitteur schrieb:
dass eben nicht die Prüfungsmöglichkeit der primäre Grund für die Einführung des Widerrufsrechts war
Das ist doch aber völlig egal.
Droitteur schrieb:
Das kannst du auch machen, bevor du was bei Amazon bestellst.
Nö, will ich aber nicht.
Droitteur schrieb:
Haustürgeschäft oder einen sonstwie außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag
Läuft doch aber alles über Fernabsatz, oder?

Edit: Ne, doch nicht. Aber ja, da hat man auch Widerrufsrecht, stimmt.
 
cartridge_case schrieb:
"Zitat von Droitteur: 'dass eben nicht die Prüfungsmöglichkeit der primäre Grund für die Einführung des Widerrufsrechts war'"
Das ist doch aber völlig egal.
Das ist deswegen nicht egal, weil genau das die Kernaussage des Beitrags von domion war, den du selbst geliked hast, und auf den sich genau diejenige meine Antwort bezogen hat, welche du zitiert hast. Indem diese Kernaussage widerlegt ist, fällt seine Argumentationskette eben weg.

Haustürgeschäfte und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge sind beides keine Fernabsatzverträge, sondern Haustürgeschäfte und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge. Da stehen sich in aller Regel die Personen persönlich gegenüber und nutzen dabei auch keine Telekommunikationsmittel..
 
Ich hab nicht gesagt, dass das kein Sinn wäre. Es ist lediglich weder Haupt- und schon gar nicht einziger Zweck, wie die aufgezeigten Beispiele zeigen. Das kannst du mir glauben oder ansonsten eben selbst nachlesen; das findest du in jedem guten Buch zu diesem Thema. Vielleicht findet man auch im Internet Sachen dazu, aber das kannst du sicher selbst recherchieren.

Und umgekehrt? Hast du einen Nachweis dafür, dass das der einzige Zweck wäre?
 
Ja, eine sehr ergiebige Quelle.. Schon der erste Satz dort ist falsch: "Seit Juni 2014 haben Kunden beim Online-Shopping ein 14-tägiges Widerrufsrecht". Und auch der dort genannte "Hintergrund" hat eben einen Hintergrund; schlicht und ergreifend die eingangs schon genannte Vertragsabschlussfreiheit und die ist nun einmal nicht ausschließlich dadurch bedroht, dass man die Ware nicht sehen und prüfen kann. Außerdem lässt es sich dem gemeinen Leser wahrscheinlich besser vermitteln, dass es da auch eine Prüffunktion gibt, als ihm auf die Nase zu binden, dass der Verbraucher gegenüber dem Unternehmer im Internet sozial schwach und systematisch unterlegen ist. Das wird die meisten Verbraucher genauso wenig interessieren wie die hiesigen Forenteilnehmer. Aber frag nur immer weiter.
 
Ihr wisst schon wie Gesetze und, in diesem Fall, Richtlinien entstehen? Der Sinn dahinter ist, dass das Parlament sich darauf geeinigt hat. Alles andere ist Kaffeesatzleserei.
 
Genau; ganz schön absurd, wer sich je die teleologische und historische Auslegung hat einfallen lassen 0o
 
Genau, "Auslegung". Anderes Wort für Interpretation. Viel spaß rauszufinden, welche nun richtiger ist.
 
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Und jetzt? Oben wird auf eine schriftlich nicht klar festgehaltene Problematik - Widerruf schon vor Erhalt der Ware - ein teleologisches Argument bemüht. Das/Auslegung ist also a) offensichtlich eine notwendige Sache und muss sich dann b) selbstverständlich auch einer Prüfung stellen/ist einer solchen zumindest sehr wohl zugänglich.
uincom schrieb:
Eine Katastrophe: eine Diskussion in einem Forum!
 
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Du weißt sicher so gut wie ich, dass es auch schon vor 2014 beim "Online-Shopping ein 14-tägiges Widerrufsrecht" gab, du Scherzkeks ;D
 
Was ich will? Du hast mich doch angesprochen und fragst immer weiter. Wenn überhaupt, bist also du der Provokateur. Du hast schon an mehreren Stellen deutlich gemacht, dass du nicht so wirklich im Stoff steckst bei dem Thema .. , und führst dich trotzdem so überheblich auf? Was ich will, siehst du in dem ersten Beitrag, den du von mir zititert hattest; da war die Sache auch eigentlich schon erledigt.

Das Widerrufsrecht galt auch vorher schon EU-weit 0o Es gab lediglich eine größere Reform mit Wirkung zu jenem Datum, in denen das Widerrufsrecht weiter harmonisiert wurde. In manchen Ländern waren es zB - zugegeben - nur sieben Tage. Gerade der durchschnittliche deutsche Verbraucher, an den sich deine Infotainmentseite ja wohl richtet, konnte aber auch vorher schon regelmäßig das "deutsche" Widerrufsrecht von 14 Tagen EU-weit für sich beanspruchen.

Der Satz ist schlicht falsch, soweit er den Eindruck erweckt, als hätte es das Widerrufsrecht vorher nicht gegeben - und diesen falschen Eindruck rettet auch der Nachsatz nicht. Das darfst du gern anders sehen; aber Tatsache bleibt, dass das ohnehin nicht gerade ein Artikel (oder Buch oder Aufsatz..) ist, wie ich ihn gemeint habe; der wird nicht den Anspruch verfolgen, zu irgendeinem Streitthema, zB eben dem Zweck des Widerrufsrechts, Stellung zu beziehen; sowas macht man eher in anderen Medien/Foren.
 
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