News Abmahnkanzlei: Leichte Zweifel an RedTube-Abmahnungen

Andy

Tagträumer
Teammitglied
Registriert
Mai 2003
Beiträge
7.947
Die Streaming-Abmahnungen gegen RedTube-Nutzer stehen rechtlich womöglich auf tönernen Füßen, räumt mittlerweile auch der Anwalt Thomas Urmann von der Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) ein. Zunächst sollen aber die Verfahren gegen abgemahnte, aber nicht zahlungswillige RedTube-Nutzer wie üblich weiterlaufen, so Urmann im Focus.

Zur News: Abmahnkanzlei: Leichte Zweifel an RedTube-Abmahnungen
 
Da bin ich echt mal gespannt wie das hier ausgeht.

Ich habe keine Abmahnung erhalten - und werde wohl auch keine bekommen - rate aber jedem Betroffenen einen Anwalt zu konsultieren.

Das spiegelt natürlich meine persönliche und private Meinung wieder.

Ich hatte mal Sowas mit einem angeblich abgeschlossenen Vertrag im Internet - 2x96€ sollte ich da zahlen - der Anwalt hats geregelt - allein wäre ich da wohl verloren gewesen.
 
Zuletzt bearbeitet: (Tippfehler)
Sind wir doch mal ehrlich, die geben jetzt nach und nach zu das es doch nicht rechtens war, um so glimpflich aus der Sache raus zu kommen. Natürlich gibt man nicht offen zu, das man hier völlig in die Scheiße getreten hat. Hätten sie erst einmal alles komplett geprüft, dann hätten sie es wohl gelassen. Aber die Dollarzeichen in den Augen haben wieder zu stark geblendet.
Jetzt versucht U+C natürlich zu retten was zu retten ist. Bin gespannt was für Abmahnwellen sie ab Montag starten wollen. Neuer Film, neues Streamingportal, wäre die einzige Möglichkeit die ich da im Moment sehe.
 
Da hat die Kanzlei Urmann + Collegen der Abmahn-Industrie einen Bärendienst erwiesen. Das hier was nicht mit rechten Dingen zugeht ist klar. Ich hoffe sehr, dass die Abgemahnten sich zusammenschließen und KLAGEN.
 
Zuletzt bearbeitet:
„Hier ist der Tenor so schmal vom Landgericht Hamburg formuliert, dass man mit geringsten Änderungen, wenn man wollte, weitere Abmahnungen versenden könnte“

Dann mal viel Glück. In seinen Abmahnungen steht was von Verbreitung des Werkes in einer Tauschbörse; Eine dreiste Lüge um die Richter zu täuschen. Die werden garantiert nicht nochmal darauf reinfallen. Eigentlich hätten sie den Unfug direkt abweisen müssen.
 
Zunächst sollen aber die Verfahren gegen abgemahnte, aber nicht zahlungswillige RedTube-Nutzer wie üblich weiterlaufen, so Urmann im Focus.

Sollte aber „mit der Rechtekette etwas nicht in Ordnung“ sein, könne es zu Problemen kommen, die Schadensansprüche gegen betroffenen RedTube-Nutzer vor Gericht durchzusetzen

Spätestens hier würde jede seriöse Kanzlei sagen, wir setzen das erstmal aus und warten ab .... und nicht wir machen weiter wie gehabt.

Dass – möglicherweise – zu Unrecht abgemahnte Nutzer Schadensansprüche gegen die Kanzlei U+C geltend machen wollen, bringt Urmann nicht aus der Ruhe. Die abgemahnten RedTube-Nutzer hätten im schlimmsten Fall, so Urmann, „einen Schadenersatzanspruch gegen The Archive“

Sicher, vorallem weil die in der Schweiz sitzen, wird es schwieriger, gegen die Vorzugeheen

Seine Kanzlei wäre zudem „durch eine hohe Haftpflichtversicherung geschützt“.

ob die dann zahlt ist fraglich, wir kennen ja Versicherungen, wie die sich winden wenn sie zahlen sollen.

Obwohl sich die Streaming-Abmahnungen für die abmahnenden Kanzleien von einem potentiellen und lukrativen Geschäftsmodell zu einem mittelschweren Debakel gewandelt haben, zeigt sich Urman nicht sonderlich beeindruckt.
Bei der Kanzlei U+C sieht man das anders. Selbst die einstweilige Verfügung gegen „The Archive AG“, die RedTube vor dem Landgericht Hamburg erwirkt hat – und die es dem Schweizer Unternehmen untersagt, weitere RedTube-Nutzer abzumahnen –, ist für Urmann kein Grund, vorschnell die weiße Fahne zu hissen

Das zeigt leider seine komplette Weltfremdheit ...


Ganz ehrlich, ich hoffe im Sinne der Abgemahnten, das es wirklich eine verletzte Rechtskette vorliegt, denn das würde vieles vereinfachen. Denn ansonst könnte man nur wegen den vorhandenen Formfehlern und oder der Erhebung der Daten das alles anfechten, was aber ein langer und ermüdenter Kampf werden dürfte.
 
Ja, so wie das im Moment steht würde es mich doch sehr wundern, wenn die das tatsächlich mal zu einem Prozess vor Gericht kommen lassen würden und irgend ein Richter der nicht Blind und Taub ist das so ohne weiteres durchwinkt.
 
@ Computerbase: Das mit Abmahnung nächster Woche was angeblich in der Mittelbayrischen Zeitung (MZ) stand. Hat Urmann einen Tag Später in einem anderen Interview bei Süddeutscher Zeitung in gewisser weise Widerrufen.
Dort sagte er, das er sich erstmal nächster Woche mit seinem Mandant (Archive AG) Trifft und das weitere Vorgehen bespricht. Zugleich sagte er, das es derzeit keine weiteren Abmahnung gibt.

http://www.sueddeutsche.de/digital/streamingseite-redtube-porno-als-praezedenzfall-1.1858770-2

Ich glaube er weiß selber nicht recht was er machen soll.
 
Solche Anwälte beziehen sich doch oft auf den Vergleich von Hash-Werten, die duch diverse Firmen Im internet überwacht werden... . Was ist wenn man legal aus dem Internet Music/Video Portal eine Datei bezieht ? VideoOnDemand (Maxdome) mal als Beispiel.

MfG
 
Hallo zusammen,

ich Persönlich Glaube, daß diese Kanzlei ganz genau wußte, was sie machen. Darauf weist auch hin, daß die Abmahnungen unbedingt vor Weihnachten raus sollten.

Die haben nie im Leben geglaubt, daß sich die Leute da so Quer stellen, einfach weil sie sich nicht vorstellen konnte, daß jemand zugibt sich auf so einem Portal aufzuhalten.

Und ich vermute sogar, daß gar keine Rechtsschutzversicherung für so einen Fall vorhanden ist von der Kanzlei. Immerhin hätte die Kanzlei penibel die Rechtekette Überprüfen müsen, bevor sie sowas geltend machen. Denn vor Gericht verlangt ein Richter Penibel, inwieweit man die Rechte überhaupt hat.

Nächtser Knackpunkt ist, wie diese Kanzlei an die besagten IP`s gekommen ist. Das besagte Gutachten wurde z. B. nur auf Druck des Gerichts überhaupt herausgegeben, nachdem was man liest. Experten haben mehr als Zweifel, daß man auf diese Art und Weise wie in dem Gutachten beschrieben, an die IP`s kam. Denn da ist von Tauschbörsen die Rede und Downloads!

Zudem müßte dieser Gutachter sich alle Pornos von jedem einzelnen Angeschaut haben. Jetzt muß man sich mal Überlegen, wieviele Abmahnungen das sein sollen, es ist ja von mehreren 10 000 die Rede, das kann ja schon zeitlich nicht Funktionieren, wenn man sich mal anschaut, daß nur ein Paar Tage Zeit dafür waren.

Ich bin der Meinung, diese Kanzlei hat hier die Gelegenheit gesehen, schnell und leicht an Kohle zu kommen, die dachten, wegen dem "Schämfaktor" würde niemals was kommen von den Abgemahnten. Tja, Pech gehabt, daß die Deutschen heutzutage nicht mehr so Prüde sind wie dazumal.

Im übrigen würde ich Grundsätzlich nicht Zahlen, egal bei was. Erst Recht nicht wenn man noch Familie hat, da kommt noch dazu, daß nachgewiesen werden muß, wer das war. Gerade vor ein Paar Tagen gab es erst ein höchstrichterliches Urteil.

Man kann nur Hoffen, daß der Gesetzgeber endlich einmal etwas macht, um diese Lücke zu Schließen.

So long....
 
ja hier steht halt im Grunde wenn man es zu ende denkt die Abschaffung des Internets auf dem Spiel. Oder genauer gesagt die Illegalisierung.

Wenn man dafür ab gemahnt werden kann, das man auf ner Seite die klar den Eindruck macht das sie legale Inhalte an bietet, was sie ja auch tut, aber offenbar nicht zu 100%, was aber der User natürlich nicht wissen kann, außer er ist Porno-Experte und weiß auch bescheit über alle Verträge die Pornoproduzenten eventuell mit Webseitenbetreibern haben oder nicht, dann kann man nicht mal wenn man sich an strengt mehr ausschließen das man alle 2 Wochen von irgendwas abwägigem ne Abmahnung bekommt und der Internetanschluss sich nur noch reiche Menschen leisten können.

Das muss man mal zu ende Denken, Urheberrecht gilt nicht nur für Filme oder Musik, es gilt auch z.B. für Bilder, und eventuell sogar Text.

Wenn jetzt also du zufällig auf ne Websiete kommst wo ein nettes Bild eingeblendet wurde und der Ersteller dieser Seite/Blogs da nicht die Erlaubnis hat, könnte nach diesem Prinzip diese Verwertungsgesellschaften her gehen und einfach alle die die Seite besucht haben abmahnen statt den Author der Seite.

Es könnte auch jemand einfach 20 Seiten von irgend nem Roman auf ne Webseite stellen als Überschrift Mein Erster Roman die ersten 20 Seiten, schreiben und 99% der leute würden wahrscheinlich eh nur zufällig auf die seite kommen und direkt wieder schließen, aber auch die wenigen die das lesen würden, könnten selbst wenn sie erkennen würden, das hier "geklaut" wurde, wäre es zu spät, ihr browser hat ja ne Kopie gemacht in den Cache.

Die Tage bin ich erschrocken als ich Videos gesehen habe von Beus, der damals noch politisch für mehr Freiheit durch Kunst als Mittel gekämpft hat und heute im Namen aber durchaus auch durch vielen aus der Branche der Kunst mit den krassesten Angriffe auf die Freiheit unserer westlichen Gesellschaft geschehen.

Unter anderem gibt es auch glaubhafte Mutmassungen das ein Grund für das schlechte Abschneiden der Piraten bei den Wahlen (neben anderem klar) daran lag, das die Presse weitgehend sie ignoriert haben, als einigen Zeitungsbossen aufgegangen ist, das die Piraten das Urheberrecht ändern/entschärfen wollten.

Also Kunst als Mittel der Freiheitszurückdrängung. (weiß nicht ob ich Verklavung schreiben darf?)
 
Ich hoffe das dies für die Kanzlei schlecht ausgeht und hoffe das dieses Debakel zukünftige Kanzleien davon abhält mal eine schnelle Mark machen wollen sich wirklich wirklich gründlich überlegen ob sie sich dem Medienrummel hin geben.

Andererseits werden die nächsten Verfahren wohlmöglich dann aber wasserdicht und schwerer anfechtbar sein wenn sich tatsächlich eine Kanzlei auf so was einlässt. So ein Prozess zu gewinnen bringt natürlich zahlungskräftige Firmen und Kunden ins Haus. Halt wie Lotto spielen. Und noch sind nicht alle Zahlen gezogen.

Meine Meinung. Illegal Filme zu schauen ist natürlich rechtswidrig wenn man sie bei Kino.to oder wie auch immer der Nachfolger davon heisst. Aber wenn diese auf Legalen Seiten sind sollte dies nicht zu lasten des USER gehen. Es sollte rechtlich so aussehen das man den Betreiber dazu veranlassen muss diesen Film offline zu nehmen und evtl dann prüfen könnte ob er diesen Film absichtlich angeboten hat. Wenn dies nicht passiert, der Film online bleibt, und User abgemahnt werden ist das klar Abzocke und müsste dann eingestellt werden. Und Streamen sollte per se nicht als Kopie/Download gelten da ALLES was einem der Browser anzeigt im Arbeitsspeicher hängt (Bilder/Musik/Dokumente/Bücher/Filme etc.). Also wäre das "sorglose" Internet an sich dem Untergang geweiht wenn Streaming als Illegale Kopie ausgelegt wird. Dann könnte man quasi jeden auf alles verklagen.
 
das die abmahn kanzlein nicht immer richtig vorgehen sieht man doch beinah wöchentlich im tv wenn sogar leute abgemahnt werden die nichtmal einen internet anschluss haben

meine oma wurde auch schon 4 mal abgemahnt filme musik alben herrunter geladen zu haben obwohl sie weder pc noch internet ( wohl nichtmal weiß was das is ) hatt

ich selber wurde auch schon 2 mal abgemahnt vorallem werden da immer so tolle uhrzeiten und datum ansagen gemacht wo diese "anwälte" 100% wissen die leute sind zuhause z.b weihnachten 17 uhr etc

wie man dageben vorgehen kann ( auser ne bombe in deren zuhausen zu werfen ) niemals diese vorgedruckte unterlassungs erklärung unterschreiben!! selber eine verfassen wo man sagt das man niemals etwas von diesne künstler oder film hoch oder runterladen würde aber niemals das geld zahlen! ( tipp von meinen anwalt) die melden sich dann noch 2-3 mal jedesmal " mit der letzten chance" und dann is ruhe
wer zahlt oder das zugibt hatt eh verloren dann kommen die immer wieder und wollen geld das is reine abzocken aber es lohtn für die firmen wenn von 10 000leuten 2000 zahlen is das haufen geld vorallem wenn die 10 000 die beschuldigt werden alle mit der selben tat beschuldigt werden in den schreiben wird nur der name geändert uhrzeit datum ip etc bleibt gleich und da sieht man das es nur betrug ist !
 
Diese Abmahnungen erfüllen, in meinen Augen, die Tatbestände der Nötigung und des Betruges.
Die IP Adresse können laut Experten nicht auf legalem Weg beschafft worden sein, es gibt im Grunde keine Rechtsgrundlage für diese Abmahnungen und es wurde dem Gericht, welches die einstweilige Verfügung ausgesprochen hat, offensichtlich falsche Fakten vorgelegt (Tauschbörse!?).

In jedem anderen Beruf, würde bei solchen Praktiken ein Berufsverbot verhängt werden.
Ich hoffe der Herr Urmann wird für eine sehr sehr sehr lange Zeit mit selbigem versehen.

Ganz davon abgesehen musste ich etwas schmunzeln bei dem Passus mit der "Haftpflichtversicherung".
Die greift auch nur, wenn nicht mit Vorsatz gehandelt wurde. Wenn das Fahrlässig war, dann hat der Herr Urmann noch mehr seinen Beruf verfehlt, als ich bisher angenommen habe.
 
Ich wünsche mir, dass endlich ein klares Urteil zu den ganzen Streamingdiensten usw erfolgt.
Auf der einen Seite darf man es irgendwie, auf der anderen Seite wieder nicht.

Zudem muss eines klar sein: Spannen ist in Deutschland erlaubt!
Das heißt, jeder kann das sehen was er sieht und muss nicht wegschaun!
Gab dazu mal ein Urteil. Es hatte eine frau geklagt, dass ein Mann sie nackt durchs Fenster beobachtet hat.
Für was gibt es wohl Vorhänge?! :D

Zudem muss diesen zwielichtigen Kansleien der Garr ausgemacht werden und die Anwälte sollen
ihren Kopf hinhalten mit ihrem Privatvermögen.
 
Ich habe in den Sommerferien einen schönen Roman gelesen - John Grisham - The Litigators. Ulkiger Weise erheben sich da Parallelen, jedoch in divergierender Form.

Diese Geschichte ist echt eine Lachnummer und zeigt einfach wiedermal das Gesicht der heutigen Zeit - Nach Geld sabernde Rechtsverdreher.

Zu den IP Adressen: Wie ist das blos mit den Adressen gemeint? Ich meine, als Betreiber einer Webplatform weiss man sehr wohl welche, bzw. von welchen Adressen aus Requests abgesetzt werden. Mich interessiert eher wie man von der Adresse (IP) auf die Adresse (Kontaktadresse) kommt??!
 
Kenneth schrieb:
Meine Meinung. Illegal Filme zu schauen ist natürlich rechtswidrig wenn man sie bei Kino.to oder wie auch immer der Nachfolger davon heisst.

Es kommt nicht ganz klar raus auf was du das beziehst mit "Meine Meinung" auf den Absatz davor oder was du hier schreibst, aber deine Rechtsauslegung ist nun wirklich deine Meinung.

führe mal 2 Haupt-argumentationslinien im folgenden aus, die dem widersprechen, 1. Rechtslage, 2. Geschichte und was in der analogen Welt erlaubt ist:

das Recht, dort ist nunmal explizit davon die Rede davon, dass eine Vervielfältigung in kommerziellem Ausmass vorliegen muss und außerdem technische kurze Zwischenspeicherungen eben nicht als solche gewertet werden. Das es eine nicht offensichtlich illegale Quelle ist ist nur ein zusätzlicher Ausschlussgrund, das mit dem Streaming alleine reicht völlig (wenn man sich nicht beharrlich weigert die deutsche Sprache richtig zu verstehen was wohl Anwälte gut können).

Ich finde es immerwieder erschreckend, das die vielen Abmahnungen die Werbungen in Kinos und Co jahrzehntelanges Lobbying und Gehirnwäsche der Industrie es geschafft haben, dass die meisten Menschen auf der Strasse glauben das jegliche Kopien von Urheberrechtlich relevantem Material eine Straftag oder ein Vergehen darstellt.

Das ist bei vielen schon tief in ihre Gereichtigkeitsempfinden so rein gegangen. Auch Begriffe die soweit ich weiß in keinem Gesetz stehen, aber zum Marketing dienen wie das "geistige Eigentum" verankern diese Vorstellungen tief bei der Allgemeinheit.

Nun wurde das Urheberrecht, auch wenn das heute wohl niemand mehr weiß, dafür eingeführt um die Verbreitung von Werken zu fordern, so lohnte es sich nicht für einen Buchdrucker, wenn er ein Buch druckte und ruck zuck ein anderer Buchdrucker auch her stellt und verkauft, aber dem Author nix zahlen musste.

Es war also ausschließlich als Mittel gedacht kommerzielle Konkurrenz zu verhindern.

Dies gilt im Grunde nach auch heute noch, wenn man die Gesetze ließt (kommerzielles Ausmaß) leider haben dies Richter umgedeutet und zuerst Uploads und neuerdings sogar Downloads als generell Kommerziel bewertet, auch wenn es selten dämlich und abwägig ist.

Das witzige ist, das man in der analogen Welt, andere Praxis hat sprich analoge "Raubkopierer" legal sind. So kannst du von einer Metallica-cd sofern kein kopierschutz auf der CD ist oder andere Musik oder anderes ohne Probleme 50x kopieren und an 50 Freunde verschenken.

Nur im Internet darfst du das nicht, da das nunmal Neuland ist und Richter offenbar da auch noch nicht viel von gehört haben.

Aber eventuell solltest du manchmal deinem Gefühl nicht vertrauen, da wir nunmal bei vielen Medien mit Propaganda und ähnlichem manipuliert werden, musste ich heute morgen wieder im Presseclub erleben, hab irgendwann den TV angebrüllt da eine der Teilnehmerinnen sich taktisch Dümmer gestellt hat als sie in echt ist, geh ich mal von aus, Blödheit kann man natürlich auch nicht 100% ausschließen, aber das wäre dann schon ein besonders schwerer Fall. Aber ja es war schön sich Dumm stellen weil es eben ins Konzept gepasst hat, und sonst sie keine Argumente mehr gehabt hätte.

Aber ja das nur am Rande...

Trotzdem alles gute, meine Kommentare kommen glaub manchmal aggressiv rüber, falls das so an kommt, war nicht so gemeint.

Schöne Woche ;)
 
lordberti schrieb:
Zugleich sagte er, das es derzeit keine weiteren Abmahnung gibt.

Vermutlich nur, weil die Unterlassungsverfügung von RedTube immer noch aktuell ist. Ansonsten hätten sie wohl schon weiter Post verschickt an zufällige Internetnutzer.
 
Zurück
Oben