News Abmahnkanzlei: Leichte Zweifel an RedTube-Abmahnungen

Die Aussage von Urmann ist schon wieder nicht korrekt bezüglich des möglichen Schadensersatzes. mWn sind die RA-Kammern eingeschaltet worden ( zu Recht!).

Zum SE: Im Falle eine widerrechtlichen Abmahnung, wenn es eine Nötigungshandlung war, haftet die Kanzlei Urmann RaGes mbH. Er wusste schon, warum er diese Form wählte (Deckung bis 25.000€).

Sollte sich herausstellen, dass der Kerl hier eine zig-fache Nötigung begangen hat und das im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit, könnte ihm sogar ein (zumindest temporäres) Berufsverbot drohen. Und das zu Recht. Wer den Stand der Anwälte so nachhaltig schädigt, gehört abgesägt. Ansonsten zählen anwaltliche außergerichtliche Handlungen bald nichts mehr (oder die anwaltliche Versicherung).

Er ist Organ der Rechtspflege und sollte sich wie eins benehmen.

Der Vorwurf ist ja nicht, dass er eine unvertretbare Meinung vertritt (als RA und Interessenvertreter darf er eine Mindermeinung vertreten und das ist nun mal die Meinung, Streaming wäre eine Kopie -->UrhG einschlägig). Der Vorwurf ist das schon kriminelle abnötigen von RA-Gebühren, das Vorgaukeln von "gesetzten Tatsachen" und die mWn strafwürde Erkenntniserlanung; Ein seriöser Anwalt hätte i.Ü. die Rechtsfrage vorab über einen Musterprozess zu klären versucht.

Aufgrund der Gesellschaftsform RA-Ges mbH, der gesamtschuldnerischen Haftung mit the Archive in CH ist nicht viel (oder schwer) zu holen. Daher liegt meine persönliche Hoffnung in den Rechtsanwaltskammern Regensburg und Hamburg.
 
Unabhängig davon, dass jemand der unter "Juristerei" nur versteht, Nutzer massenhaft Abzumahnen um sich persönlich zu bereichern, sowieso menschlich eher ein Wrack ist, kommt es mir doc hso vor, als gehts hier nur noch um große Sprüche mit nichts dahinter..

Er kann wahrscheinlich garnicht anders, als jetzt immernoch große Reden zu schwingen.. Wahre Größe wäre es, auch mal einen Fehler einzugestehen.
 
calluna schrieb:
Nein.

1.) Es gibt ein Urteil vom Bundesgerichtshof bezüglich einer Obergrenze an Kopien.

solange die Obergrenze nicht kleiner 50 ist, und das hast du hier mal nicht gepostet widerspricht das nicht meiner Aussage, ich habe nie gesagt das du Millionen Kopien verteilen darfst, aber eben in einem gewissen sehr großen umfang, also nicht nur 2-3 ob das dann 15 25 oder 50 sind, weiß ich nimmer auswendig, aber es waren mal verkürtzt sehr viele. >= 15 bin ich mir sicher, aber kannst gerne die Urteile ergooglen und die genaue Zahl posten, war da nur zu faul zu. Das Prinzip stimmt, die Obergrenze existiert auch nur dazu weil man davon aus geht, das niemand 1000 freunde hat von denen 100 eine kopie wollen und man selbst dann kostenlos diese bedient. Wenn man das zweifelsohne nachweisen kann, das alles echte freunde sind, käme man damit sicher auch durch, da im Gesetz eben keine Zahl definiert ist.

Das ist so ähnlich wie bei drogen, wenn man eine zu große Menge hat bei Mariuana gehen halt die Gerichte auch davon aus, das man ein Dealer ist der damit Geld verdient und mans nicht für den Eigengebrauch benutzt, wobei dort sogar verschenken per se illegal ist, besonders an Minderjährige, aber das nur mal am Rande.


2.) Du darfst ein Werk nicht verbreiten, d.h. nicht an beliebige Personen verteilen. Jeder Mensch kann nur zu einer begrenzten Zahl an Menschen eine engere persönliche Beziehung haben - und nur dann ist es erlaubt. Dazu existieren ebenso Urteile.
Wie gesagt das widerspricht nicht meinen Aussagen, höchstens konkretisiert es sie ein wenig.


Ich finde auch nicht, dass es etwas mit Gehirnwäsche zu tun hat, wenn es jemand nicht in Ordnung findet, dass Werke wissentlich über illegale Quellen konsumiert werden. Ich finde das auch nicht in Ordnung.

Doch das du etwas das LEGAL ist, und immer wahr, der Konsum von urheberrechtlich geschütztem Material sofern man dabei nicht selbst das verbreitet oder neuerdings es herunterlädt, für illegal hälst, obwohl es das nicht ist, hat was mit Gehirnwäsche zu tun.

Da wird direkt auf das Moral-empfinden der Leute hin gewiesen, auch Talkshows werden gemacht und dann wird die Piratenpartei plötzlich boykotiert von den Medien vor einer wichtigen Wahl, wenn das keine Gehirnwäsche ist tuts mir leid.

Man könnte es natürlich auch Lobbying nennen. Und die komischen Werbungen in Kinos dein Daddy ist im Knast und Co, und das ganze fbi-geblubber vor jedem Film, das ist eben Gehirnwäsche, selbst wenn man nur Bilder in Filmen einblendet für ein paar Milisekunden und der User das nicht mal Bewusst wahr nehmen, kaufen sie dann deutlcih wahrscheinlicher dieses Produkt, wenn du also auf breiter Front solche Klips und einblendung überall bringst hat das natürlich Manipulative Auswirkungen auf Rechtsempfinden und Meinungen der Leute.

Ob das dann extremst effizienter Lobbyismus, Manipulation oder Gehirnwäsche nennst kannst dir raus suchen.

Schon der Begriff Geistiges Eigentum ist eine Botschaft, als ob es sowas gäbe, es verwebt völlig von einander getrennte Rechtsgebiete zu etwas fiktivem das es nicht gibt.

Urheberrecht ist ein staatlich gewährtes zeitlich begrentztes Monopol, das nicht in erster Linie Gewinnmaximierung von wenigen zum Ziel hat sondern eine Vielfallt beim Angebot und der Schutz vor kommerzieller Konkurenz. Das man hier diese Firmen verfolgen soll, die das anbieten dakor, aber doch nicht die User.

Kann ich btw wieder den Drogenvergleich bringen, mal bei Mariuana, die Dealer sind kriminell, besonders die Banden dahinter, aber die User doch nicht, man könnte ihnen höchstens vorwerfen das sie die MwSt. umgehen, aber auch nur dann wenn es legale Angebote gäbe wie z.B. im (Krieg-gegen-Drogen-Land Amerika" neuerdings.
 
Sebbi schrieb:
ob die dann zahlt ist fraglich, wir kennen ja Versicherungen, wie die sich winden wenn sie zahlen sollen.

Vor allem bei der Sachlage.

Immerhin steht hier der Vorwurf des Betruges im Raum...und falls es da auch nur einen winzigen Sachverhalt gibt ist die Versicherung raus.

Dann kann U+C mal gegen einen vermutlich großen Klagen und schauen wie schön das ist in der Defensive zu sein. :evillol:
 
Stahlseele schrieb:
Ja, so wie das im Moment steht würde es mich doch sehr wundern, wenn die das tatsächlich mal zu einem Prozess vor Gericht kommen lassen würden und irgend ein Richter der nicht Blind und Taub ist das so ohne weiteres durchwinkt.

Ach, bei den deutschen Gerichten wundert mich gar nichts mehr. Es ist traurig, aber es ist so.

Ich würde mich eher darüber wundern, wenn die Gerichte klar gegen U+C entscheiden und diese Farce beenden. Und vielleicht auch gleich noch eine klare Rechtslage für Streaming schaffen. Aber die Chancen, dass das alles passiert, sind leider verschwindend gering, da in Gerichten anscheinend viele Leute arbeiten die a) sich ihre Emails von der Sekretärin ausdrucken lassen und b) den Anwaltskollegen XY aus der Verbindung kennen :mad:
 
highks schrieb:
Ach, bei den deutschen Gerichten wundert mich gar nichts mehr. Es ist traurig, aber es ist so.

Ich würde mich eher darüber wundern, wenn die Gerichte klar gegen U+C entscheiden und diese Farce beenden. Und vielleicht auch gleich noch eine klare Rechtslage für Streaming schaffen. Aber die Chancen, dass das alles passiert, sind leider verschwindend gering, da in Gerichten anscheinend viele Leute arbeiten die a) sich ihre Emails von der Sekretärin ausdrucken lassen und b) den Anwaltskollegen XY aus der Verbindung kennen :mad:

Ganz ehrlich, aber das ist nicht wirklich dein Ernst oder? Meine Frau ist Strafrichterin. Glaubst du ernsthaft, dass sich irgendein Richter durch solche Spielchen angreifbar macht? Ein Richter ist im Gegensatz zu einem Staatsanwalt weisungsungebunden und wird auf Lebenszeit bestimmt. Ein Richter hat sich an das Gesetz zu halten und wenn es nicht eindeutig geregelt ist es juristisch zu interpretieren.

Gesetze treten durch den Gesetzgeber in Kraft und das machen Politiker. Ein Richter kreiert mit seinem Urteil keine neuen Gesetze. Ein Amtsgericht wird sich jedoch z.B. an den Urteilen des BGH orientieren.

Ich denke du merkst, wer hier jetzt gefragt ist. Wie wärs einfach mit einem Gesetz "Streams sind legal" aus unserer Politik? Solange hier in der rechtlichen Grauzone gestochert wird, wird das nie aufhören und letztendlich ist die Message von der Politik an die Richter: "Urteilt ihr mal darüber, denn wir haben keine Ahnung vom Neuland".

Somit kannst du in so einer Grauzone von 5 Amtsgerichte 5 verschiedene Urteile bekommen bis sich mal einer bis zum BGH durchklagt und dort ein Urteil bekommt.
 
Heute Bekannt gegeben (Aktenzeichen wie Bestätigung fehlen noch)

http://streamingabmahnung.wikia.com/wiki/Die_Hintermänner


“Der Staatsanwaltschaft Köln liegt eine Strafanzeige vom 02.01.2014 gegen

Jutta Schilling als GF der Serrato Consultores S.L.
RA Daniel Sebastian
Philipp Wiik als Verwaltungsrat der TheArchive AG

vor wegen des Verdachts der gemeinschaftichen und bandenmässigen Urkundenfälschung und des Prozeßbetruges in 89 Fällen und anderer Delikte .”
Ergänzung ()

Weitere Infos, jetzt Online! Strafanzeige Stellte ein engagierter Rechtsanwalt aus Mönchengladbach.

http://blog.kowabit.de/redtube-abmahnung-die-filmverwertungskette/
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Goofy123 schrieb:
Zudem muss diesen zwielichtigen Kansleien der Garr ausgemacht werden und die Anwälte sollen
ihren Kopf hinhalten mit ihrem Privatvermögen.

Das muss gar nicht passieren.
Wie Hr. Urmann bereits sagte, ist das Abmahnen in Tauschbörsen nicht mehr lohnend für Abmahnanwälte.
Somit wurde ein lohnenderes Geschäftsfeld gesucht und vermeintlich im Bereich Streaming gefunden.

Sollte sich das jetzt als Ente herausstellen und gerichtlich bestätigt werden, ist den Herren Abmananwälte die Geschäftsgrundlage entzogen.
Sprich die Maschine für's Geld drucken ist weg.

Das die ganze Geschichte und die Geschäftspraktiken es mittlerweile ins Licht des allgemeinen Interesses geschafft haben,
dürfte auch eher nicht im Interesse der Abmahnanwälte generell sein.

Sollte an dieser Geschichte http://www.regensburg-digital.de/uc...regensburg-porno-abmahner-im-glueck/20122013/ was dran sein,
wird die schützende Hand auch nicht beglückt darüber sein, evtl. ins Rampenlicht gezogen zu werden.

Würde mich ja arg traurig stimmen, denn nirgends lassen sich so schnell Einnahmen generieren wie mit Massenabmahnungen.
 
Ein Schelm wer Böses Denkt

The Archive AG hat neuen Führer

Wie erst jetzt Veröffentlicht wird, ist der Geschäftsführer von “the Archive AG” bereits Ende Dezember gegangen.
Der Geschäftsführung ist jetzt ein Beninischer Staatsbürger (Westafrika).

http://blog.kowabit.de/redtube-spektakulaere-entwicklung/
 
Ein Freund ist zuletzt auf deren Seite gewesen :D Ich hoffe mal er bekommt keine Abmahnung... Das ich nicht lache...
Jetzt ist er ganz weg oder was? :D

Ich denke es kommt eine erneute Abmahnwelle :D
 
-=]ZeroCool[=- schrieb:
Gesetze treten durch den Gesetzgeber in Kraft und das machen Politiker. Ein Richter kreiert mit seinem Urteil keine neuen Gesetze. Ein Amtsgericht wird sich jedoch z.B. an den Urteilen des BGH orientieren.
Er kreihrt keine Gesetze, aber er kreiert Recht. Das ist im Zweifel das selbe, es müssen sich alle dran halten oder können verklagt werden.Ob etwas Richterrecht ist oder ein Gesetz spielt im Endeffekt keine große Rolle, außer das es zeigt das der Gesetzgeber wie ständig mal wieder versagt hat, indem er keine eindeutigen Gesetze erlassen (besonders schlimmes beispiel dazu ist SGB) hat mit viel Spielraum. Wobei das oft ja auch gewollt ist, so das die reichen sich alle Gesetze so hindeuten lassen können wie sie es brauchen (aber das ist jetzt natürlich nur meine Meinung ^^).
 
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