badfallenangel
Lieutenant
- Registriert
- Sep. 2010
- Beiträge
- 776
Die Aussage von Urmann ist schon wieder nicht korrekt bezüglich des möglichen Schadensersatzes. mWn sind die RA-Kammern eingeschaltet worden ( zu Recht!).
Zum SE: Im Falle eine widerrechtlichen Abmahnung, wenn es eine Nötigungshandlung war, haftet die Kanzlei Urmann RaGes mbH. Er wusste schon, warum er diese Form wählte (Deckung bis 25.000€).
Sollte sich herausstellen, dass der Kerl hier eine zig-fache Nötigung begangen hat und das im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit, könnte ihm sogar ein (zumindest temporäres) Berufsverbot drohen. Und das zu Recht. Wer den Stand der Anwälte so nachhaltig schädigt, gehört abgesägt. Ansonsten zählen anwaltliche außergerichtliche Handlungen bald nichts mehr (oder die anwaltliche Versicherung).
Er ist Organ der Rechtspflege und sollte sich wie eins benehmen.
Der Vorwurf ist ja nicht, dass er eine unvertretbare Meinung vertritt (als RA und Interessenvertreter darf er eine Mindermeinung vertreten und das ist nun mal die Meinung, Streaming wäre eine Kopie -->UrhG einschlägig). Der Vorwurf ist das schon kriminelle abnötigen von RA-Gebühren, das Vorgaukeln von "gesetzten Tatsachen" und die mWn strafwürde Erkenntniserlanung; Ein seriöser Anwalt hätte i.Ü. die Rechtsfrage vorab über einen Musterprozess zu klären versucht.
Aufgrund der Gesellschaftsform RA-Ges mbH, der gesamtschuldnerischen Haftung mit the Archive in CH ist nicht viel (oder schwer) zu holen. Daher liegt meine persönliche Hoffnung in den Rechtsanwaltskammern Regensburg und Hamburg.
Zum SE: Im Falle eine widerrechtlichen Abmahnung, wenn es eine Nötigungshandlung war, haftet die Kanzlei Urmann RaGes mbH. Er wusste schon, warum er diese Form wählte (Deckung bis 25.000€).
Sollte sich herausstellen, dass der Kerl hier eine zig-fache Nötigung begangen hat und das im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit, könnte ihm sogar ein (zumindest temporäres) Berufsverbot drohen. Und das zu Recht. Wer den Stand der Anwälte so nachhaltig schädigt, gehört abgesägt. Ansonsten zählen anwaltliche außergerichtliche Handlungen bald nichts mehr (oder die anwaltliche Versicherung).
Er ist Organ der Rechtspflege und sollte sich wie eins benehmen.
Der Vorwurf ist ja nicht, dass er eine unvertretbare Meinung vertritt (als RA und Interessenvertreter darf er eine Mindermeinung vertreten und das ist nun mal die Meinung, Streaming wäre eine Kopie -->UrhG einschlägig). Der Vorwurf ist das schon kriminelle abnötigen von RA-Gebühren, das Vorgaukeln von "gesetzten Tatsachen" und die mWn strafwürde Erkenntniserlanung; Ein seriöser Anwalt hätte i.Ü. die Rechtsfrage vorab über einen Musterprozess zu klären versucht.
Aufgrund der Gesellschaftsform RA-Ges mbH, der gesamtschuldnerischen Haftung mit the Archive in CH ist nicht viel (oder schwer) zu holen. Daher liegt meine persönliche Hoffnung in den Rechtsanwaltskammern Regensburg und Hamburg.