a-u-r-o-n schrieb:
Das geht aus wie das Hornberger Schießen.
Leider, denn solche Anwälte gehörten lebenslang aus jeder Kanzlei verbannt. Wenn nicht einmal vorher gründlich geprüft wurde, ob der Auftraggeber wirklich der Rechteinhaber ist und wenn auch nicht überprüft wurde, wie man an die Daten der angeblichen Nutzer gekommen ist, dann ist das schon höchst bedenklich. Da müsste die anwaltliche Sorgfaltspflicht ernster genommen werden. Ein reiner Blick auf den Zeitpunkt wann und von wo die Internetseiten des Rechteinhabers und der Firma die diese Programm zum Auffinden der User-IPs registriert wurden, hätte ernste Zweifel wecken müssen. Aber alleine die Formulierung gegenüber den kölner Richtern zeigt doch, dass da was nicht stimmt, wenn auch Streaming Filesharing wird.
lordberti schrieb:
Ich glaube er weiß selber nicht recht was er machen soll.
Es sieht eher so aus, als wenn die Ratte nach dem Rettungsboot Ausschau hält, weil sie spürt, dass das Boot zu sinken beginnt.
Luxmanl525 schrieb:
ich Persönlich Glaube, daß diese Kanzlei ganz genau wußte, was sie machen. Darauf weist auch hin, daß die Abmahnungen unbedingt vor Weihnachten raus sollten.
Das denke ich auch, zumal er wissen musste, auf was für ein dünnes Eis er sich mit Abmahnungen wegen Streamings begibt. Da nicht alle Voraussetzungen ganz genau zu prüfen, ist sträflich bis kriminell.
Luxmanl525 schrieb:
Und ich vermute sogar, daß gar keine Rechtsschutzversicherung für so einen Fall vorhanden ist von der Kanzlei.
Es geht nicht um eine Rechtsschutzversicherung sondern um eine Haftpflichtversicherung. Die wird aber in jedem Fall prüfen, ob grob fahrlässig oder gar vorsätzlich gehandelt wurden. So eine Prüfung dürfte aber wohl kaum in Sinne der Kanzlei sein.
Luxmanl525 schrieb:
Immerhin hätte die Kanzlei penibel die Rechtekette Überprüfen müsen, bevor sie sowas geltend machen. Denn vor Gericht verlangt ein Richter Penibel, inwieweit man die Rechte überhaupt hat.
Sollten sie, aber wie man sieht, waren da nicht alle so gewissenhaft und um die eigenen Fehler nicht so aufzubauschen, werden die Richter wohl leider nicht die Retourkutsche fahren, die möglich und gegen solche Machenschaften nötig wäre.
Luxmanl525 schrieb:
Man kann nur Hoffen, daß der Gesetzgeber endlich einmal etwas macht, um diese Lücke zu Schließen.
Das wird höchste Zeit. Ein erster Schritt wäre es, bei der ersten Abmahnung nur die Portokosten für eine zwangsweise Zustellung mit Einschreiben und Rückschein verlangen zu dürfen und erst im Wiederholungsfall bzw. bei Nichtbeachtung die Kosten für den Anwalt, die Adressermittlung, Schadenersatz, etc. geltend machen zu können. Denn jeder Rechteinhaber soll die Möglichkeit haben, gegen Verstößen gegen seine Rechte vorzugehen, aber nicht sich schon gleich schamlos daran zu bereichern ohne wirkliche Nachweise des Verstoßes erbingen zu müssen. Aber was heute im wesentlichen abläuft, gerade in diesem Fall, hat mit der Geltendmachung des Urheberrechtes offenbar nichts zu tun. Wenn der Fall nun wenigstens für eine Gesetzesänderung oder -klarstellung sorgt, so hat er wenigstens etwas Gutes.