News Abmahnkanzlei: Leichte Zweifel an RedTube-Abmahnungen

New-Gen schrieb:
niemals diese vorgedruckte unterlassungs erklärung unterschreiben!! selber eine verfassen wo man sagt das man niemals etwas von diesne künstler oder film hoch oder runterladen würde aber niemals das geld zahlen! ( tipp von meinen anwalt)

Das ist ein sehr schlechter Tipp an dem nur dein Anwalt verdient, denn auch an eine selbst verfasste Unterlassungserklärung bist Du lebenslang gebunden, Richter können sie nachträglich beliebig ändern und bei jedem einzelnen Verstoß (reine Interpretationssache mit riesigem Spielraum) musst Du zahlen, lebenslang und immer wieder. Deshalb niemals und unter gar keinen Umständen eine Unterlassungserklärung unterschreiben, erst Recht nicht wenn Du vielleicht sogar eine Teilschuld haben könntest und die Vorwürfe teilweise zutreffen. Eine Unterlassungserklärung kommt einem Schuldeingeständnis gleich, das Urheberrecht ist aber so voller Grauzonen und Unwegbarkeiten, dass man eigentlich immer große Interpretationsspielräume auf der eigenen Seite hat, die man voll ausschöpfen sollte.

Immer sofort Widerspruch zur Abmahnung oder für Fortgeschrittene gleich negative Feststellungsklage. Wenn Unterlassungserklärung, dann nur von einem Gericht per Beschluss anfechtbar gegen dich verordnet (dazu muss es erst mal kommen, in den meisten Fällen extrem unwahrscheinlich, falls doch per Eilverfahren auch hier sofort Widerspruch einlegen oder anfechten).
 
a-u-r-o-n schrieb:
Das geht aus wie das Hornberger Schießen.
Leider, denn solche Anwälte gehörten lebenslang aus jeder Kanzlei verbannt. Wenn nicht einmal vorher gründlich geprüft wurde, ob der Auftraggeber wirklich der Rechteinhaber ist und wenn auch nicht überprüft wurde, wie man an die Daten der angeblichen Nutzer gekommen ist, dann ist das schon höchst bedenklich. Da müsste die anwaltliche Sorgfaltspflicht ernster genommen werden. Ein reiner Blick auf den Zeitpunkt wann und von wo die Internetseiten des Rechteinhabers und der Firma die diese Programm zum Auffinden der User-IPs registriert wurden, hätte ernste Zweifel wecken müssen. Aber alleine die Formulierung gegenüber den kölner Richtern zeigt doch, dass da was nicht stimmt, wenn auch Streaming Filesharing wird.

lordberti schrieb:
Ich glaube er weiß selber nicht recht was er machen soll.
Es sieht eher so aus, als wenn die Ratte nach dem Rettungsboot Ausschau hält, weil sie spürt, dass das Boot zu sinken beginnt.

Luxmanl525 schrieb:
ich Persönlich Glaube, daß diese Kanzlei ganz genau wußte, was sie machen. Darauf weist auch hin, daß die Abmahnungen unbedingt vor Weihnachten raus sollten.
Das denke ich auch, zumal er wissen musste, auf was für ein dünnes Eis er sich mit Abmahnungen wegen Streamings begibt. Da nicht alle Voraussetzungen ganz genau zu prüfen, ist sträflich bis kriminell.

Luxmanl525 schrieb:
Und ich vermute sogar, daß gar keine Rechtsschutzversicherung für so einen Fall vorhanden ist von der Kanzlei.
Es geht nicht um eine Rechtsschutzversicherung sondern um eine Haftpflichtversicherung. Die wird aber in jedem Fall prüfen, ob grob fahrlässig oder gar vorsätzlich gehandelt wurden. So eine Prüfung dürfte aber wohl kaum in Sinne der Kanzlei sein.

Luxmanl525 schrieb:
Immerhin hätte die Kanzlei penibel die Rechtekette Überprüfen müsen, bevor sie sowas geltend machen. Denn vor Gericht verlangt ein Richter Penibel, inwieweit man die Rechte überhaupt hat.
Sollten sie, aber wie man sieht, waren da nicht alle so gewissenhaft und um die eigenen Fehler nicht so aufzubauschen, werden die Richter wohl leider nicht die Retourkutsche fahren, die möglich und gegen solche Machenschaften nötig wäre.

Luxmanl525 schrieb:
Man kann nur Hoffen, daß der Gesetzgeber endlich einmal etwas macht, um diese Lücke zu Schließen.
Das wird höchste Zeit. Ein erster Schritt wäre es, bei der ersten Abmahnung nur die Portokosten für eine zwangsweise Zustellung mit Einschreiben und Rückschein verlangen zu dürfen und erst im Wiederholungsfall bzw. bei Nichtbeachtung die Kosten für den Anwalt, die Adressermittlung, Schadenersatz, etc. geltend machen zu können. Denn jeder Rechteinhaber soll die Möglichkeit haben, gegen Verstößen gegen seine Rechte vorzugehen, aber nicht sich schon gleich schamlos daran zu bereichern ohne wirkliche Nachweise des Verstoßes erbingen zu müssen. Aber was heute im wesentlichen abläuft, gerade in diesem Fall, hat mit der Geltendmachung des Urheberrechtes offenbar nichts zu tun. Wenn der Fall nun wenigstens für eine Gesetzesänderung oder -klarstellung sorgt, so hat er wenigstens etwas Gutes.
 
Ich hoffe das diese Verbrecher mit Millionenklagen überschüttet werden so dass sie damit von der Bildfläche verschwinden.
 
Abmahnkanzlei: Leichte Zweifel an RedTube-Abmahnungen schrieb:
Selbst die einstweilige Verfügung ... die es dem Schweizer Unternehmen untersagt, weitere RedTube-Nutzer abzumahnen ...
Wie funktioniert das denn überhaupt? Ich kann doch nicht einfach jemandem verbieten, mich abzumahnen, oder doch?

Im Gespräch mit der Mittelbayerischen Zeitung (MZ) bekräftigte er,
 
Für mich sieht das so aus als wöllten sich alle in Rechtlichen Kleinigkeiten und Nebensächlichkeiten verzetteln und vom eigentlichen Thema abweichen.
Das ist doch völlig uninteressant ob der Urmann Bauchgrummeln hat wegen der Rechtekette , viel interessanter ist das die Betrüger den ganz großen Raubzug geplant hatten wenn wir jetzt wissen das sich der Anwalt auf größere Gegenwehr der Abgezockten durch eine Versicherung vorbereitet hat !
Ich würde den Presseorganen jetzt schnellstens anraten diese Versicherung zu interviewen , ob sie auch bei kriminellen Vorsatz zahlen ? Das fände ich viel interesannter als das Geschwafel in bayrischen Hofsendern .
 
Ich hoffe das die Kanzlei ein Arbeitsverbot bekommt für 2-5 Jahre .

So etwas durchzudrücken mit falschen Angaben . Und dann noch mit den Kommentar zu kommen ... falls uns was passiert wir sind Versichert .

Ich begrüße wenn deren Versicherung nicht zahlt und sie erstmal was anderes als Arbeit machen müssen .
Lernen durch Schmerzen ... da hilft auch bei solchen Anwälten .
 
Moselbär schrieb:
Ich habe keine Abmahnung erhalten - und werde wohl auch keine bekommen - rate aber jedem Betroffenen einen Anwalt zu konsultieren.

Das sollte man natürlich immer dann tun wenn man vermutet das die Gegenseite lediglich ihr Recht einfordert. In diesem Fall aber? Nö!

Ich würde schlicht nicht reagieren und zwar solange bis Post vom Gericht (Pfändung) kommt. Dann ist der Zeitpunkt gekommen einen Anwalt einzuschalten oder zu zahlen.

Das ein Gericht eine Pfändung anordnet/erlaubt halte ich in diesem Fall für unwahrscheinlich. Bis zu diesem Schritt kommt aber fließt noch ne Menge Tinte durch den Drucker und vergeht viel Zeit in der sich das ganze sicher weiter aufklärt.

Auch nur meine Meinung. Zur Aufklärung: Ich hatte mal einen Abbo-Abzocker nach Strich und Faden verarscht und auf deren Post schlicht nicht reagiert. Nach der zweiten Anwaltskanzlei und dem dritten Inkassounternehmen kam nichts mehr.
 
"Seine Kanzlei wäre zudem „durch eine hohe Haftpflichtversicherung geschützt“."

Welche Haftpflichtversicherung bezahlt denn bei Schadensersatzzahlungen, die durch kriminelle Handlungen (Betrug, Nötigung usw.) der Versicherten entstehen?
Wäre ja ne tolle Sache, wenn es solche Versicherungen gäbe. Erst Versicherung abschließen, dann Verbrechen begehen, die Versicherung übernimmt die Strafen, Profit... :freak:

Ich wünsche mir wirklich, dass sowohl die Abmahnanwälte als auch die Leute, die hinter der offensichtlichen Briefkastenfirma stecken, die vorgab die Rechte zu besitzen, nicht nur ordentlich zur Kasse gebenten werden, sondern auch für ein paar Jahre in den Knast wandern.
Das würde andere Massenabmahner vielleicht dazu bringen, doch zweimal zu überlegen, bevor sie sowas durchziehen. Aber die meisten werden es wohl trotzdem tun. Die möglichen Profite sind einfach zu groß. Ein paar zehntausend Opfer für jeweils ein paar hundert Euro abmahnen... da sind etliche Millionen drin. Neben Rauschgifthandel dürfte Massenabmahnen eines der profitabelsten Verbrechen sein. Zumal man dabei immer noch gute Chancen hat, doch ungestraft davon zu kommen, weil die Rechtslage derartig vermurkst ist und der Gesetzgeber seit Ewigkeiten kein echtes Interesse zeigt, daran etwas zu ändern.
Ein Schelm, der da einen Zusammenhang damit sieht, dass die meisten Abgeordneten selbst Anwälte sind. ;)
 
Eine Unterlassungserklärung kommt einem Schuldeingeständnis gleich...

Das kommt immer auf die Formulierung an. Eine UE wie sie die Abmahner regelmäßig verschicken ist so formuliert, das sich daraus ein Schuldanerkenntnis ableiten lassen könnte. UEs wie sie von diversen Initiativen gegen den Abmahnwahn vorformuliert angeboten werden, enthalten eben kein Schuldeingeständnis. In den üblichen Abmahnungen hat der Rechteinhaber auch ein Recht auf diese Unterlassung unabhängig von deiner Schuld.

Es wäre fahrläßig diese auch beim bestreiten der Schuld nicht abzugeben, da es dann bei einem Prozess nicht nur um die ggf. entstandenen Abmahngebühren (im Schnitt so 1000-1500Euro) geht sondern um den gesamten Streitwert (10.000-100.000??). Die aus diesem Betrag berechneten Gebühren unterscheiden sich doch um einiges und treiben nur unnötig das Kostenrisko in die Höhe.

Gruss
TheMiB
 
GrazerOne schrieb:
Solche Anwälte beziehen sich doch oft auf den Vergleich von Hash-Werten, die duch diverse Firmen Im internet überwacht werden... . Was ist wenn man legal aus dem Internet Music/Video Portal eine Datei bezieht ? VideoOnDemand (Maxdome) mal als Beispiel.

MfG

Auch das ist im Sinne die herrschaften illegal! Denn darauf beziehe sie sich ja ausdrücklich. Musst mal bei Heise nachlesen. Allein das Puffern auf Deinem Rechner bezeichnen die als illegal. Das wäre im Sinne des Internets natürlich katastrophal und würde das Aus den Netztes bedeuten! Denn ALLES wird zwischengespeichert! JEDE Datei! Keine einzige Datei, egal ob Video, Musik oder Daten kommt *pop* komplett auf Deinem Rechner an. Das sind immer Stücke. Du schaust Dir ein Preview auf Deinem Computer an? Schuldig! Du liest bei Google Auszüge aus einem Buch? Schuldig! Etc. pp. Die wiedersprechen einfach einer gängigen Rechtsmeinung.

Goey schrieb:
Diese Abmahnungen erfüllen, in meinen Augen, die Tatbestände der Nötigung und des Betruges.
...

Damit könntest Du Recht haben. (Recht bekommen ist leider etwas anderes!) Aber wenn sich alle Geschädigten zusammen tun würden, könnte auch für Herrn Urmann eine ziemlich böse Klage daraus werden. Unabhängig von Schadenersatzansprüchen könnte das den Entzug seiner Zulassung nach sich ziehen. Auch deshalb fängt der wohl schon mal langsam an, zurück zu rudern! Aber bei unserem System wird ihm wohl nix schlimmeres geschehen als ein Du, Du, Du! :mad:
 
Ich glaube jetzt ich weiß wie ich Millionär werde... ich mache ein Video und lade das unter einem anderen Namen auf YT hoch. Anschließend suche ich mir irgendeine Dubiose weise wie ich die IP's rausbekomme von denen die das Video sehen. Diejenigen sehen das Video natürlich nicht mit Absicht - ich verlinke das über Werbung (schon hat man ja auch die IP). Das jeweils unter anderem Namen oder mit Strohmännern.

Dann brauch ich nur noch nen Abmahnanwalt mit dem ich mich in den Millionengewinn reinteile.

Klingt zwar dubios - aber scheint ja durchzugehen :freak:

Wenn solche von mir genannten Wege in Deutschland überhaupt so Diskutiert werden... Dann habe ich kein verständnis mehr für diesen "Rechtsstaat".
 
Snooty schrieb:
Wie funktioniert das denn überhaupt? Ich kann doch nicht einfach jemandem verbieten, mich abzumahnen, oder doch?
Doch, das geht durchaus, wenn ein Gericht dies festlegt. In diesem Fall gilt dies halt solange, bis der eigentliche Prozess zu Ende ist und ein Urteil gesprochen wurde. Dabei werden im Prinzip die Güter abgewogen und hier scheint man zu dem Schluss gekommen sein, dass der potenzielle Schaden, den RedTube dadurch erleiden könnte, die Chance einer späteren Verurteilung deutlich überwiegt. Sprich es ist zumindest die Tendenz erkennbar, dass die Abmahnungen auch vom Gericht als nicht legal eingestuft werden.

Wenn man aber geschützten Content von einer offensichtlich illegalen Seite runterläd, man dies weiß/erkennt und man dann abgemahnt wird, dann kann man (bzw. der Betreiber der Seite) natürlich niemandem untersagen, dies zu tun.
 
Ich hoffe nur, dass die ein Berufsverbot bekommen, und solche Anwälte die mal ein Berufsverbot hatten können danach meist nie wieder das Vertrauen der Menschen Gewinnen! Ist auch richtig so!

Aber es wird langsam Zeit, dass da endlich der Gerichtshof Einschreitet, und nicht immer nur etwas kleines dazu sagt!
 
etking schrieb:
Immer sofort Widerspruch zur Abmahnung oder für Fortgeschrittene gleich negative Feststellungsklage. Wenn Unterlassungserklärung, dann nur von einem Gericht per Beschluss anfechtbar gegen dich verordnet (dazu muss es erst mal kommen, in den meisten Fällen extrem unwahrscheinlich, falls doch per Eilverfahren auch hier sofort Widerspruch einlegen oder anfechten).

Naja du bist ja auch lustig mit deinem Widerspruch. Was passiert dann? Nehmen wir mal an du hast die Rechte von XYZ verletzt. Eine Kanzlei mahnt dich in deren Auftrag ab und fordert eine Unterlassungserklärung von dir. Du legst einfach dagegen Widerspruch ein und sagst "war ich nicht".

Als Rechteinhaber würde ich dann einfach gegen dich eine einstweilige Verfügung erwirken. Diese wird im Eilverfahren durchgeführt und du wirst nicht einmal gehört. Es reicht hier auch, dass der Rechteinhaber den Rechtsanspruch glaubhaft macht. Eine umfassende Überprüfung des Gerichts findet nicht statt.

Das Ende vom Lied ist, dass du erstmal auf den Prozesskosten sitzen bleibst und diese dann bei einer ungerechtfertigten Abmahnung wieder einklagen musst.
 
Man darf ja nicht vergessen, dass es bei Massenabmahnung in diesem Umfang weniger um die Durchsetzung der Rechte geht, sondern nur um das abkassieren. Und jeder Jurist der sich die Anträge und Gesetzestexte anschaut, kann in wenigen Minuten sagen, dass es hier Vorne und Hinten nicht zusammen passt. Insofern passte die Vorweihnachtszeit nochmal ganz gut sich die Kassen aufzubessern.

Die RA werden im Zweifel eh immer nur an ihren Mandanten verweisen. Bin aber sehr gespannt, ob es hier nicht doch noch Konsequenzen für die gibt, da diese ganze Abmahnwelle doch schon arg grob fahrlässig,wenn nicht sogar vorsätzlich war.
 
Blackiwid schrieb:
So kannst du von einer Metallica-cd sofern kein kopierschutz auf der CD ist oder andere Musik oder anderes ohne Probleme 50x kopieren und an 50 Freunde verschenken.

Nein.

1.) Es gibt ein Urteil vom Bundesgerichtshof bezüglich einer Obergrenze an Kopien.
2.) Du darfst ein Werk nicht verbreiten, d.h. nicht an beliebige Personen verteilen. Jeder Mensch kann nur zu einer begrenzten Zahl an Menschen eine engere persönliche Beziehung haben - und nur dann ist es erlaubt. Dazu existieren ebenso Urteile.

Ich finde auch nicht, dass es etwas mit Gehirnwäsche zu tun hat, wenn es jemand nicht in Ordnung findet, dass Werke wissentlich über illegale Quellen konsumiert werden. Ich finde das auch nicht in Ordnung.
 
" Freies Internet für freie Bürger"
Die Netzgemeinde ist mittlerweile riesig,und müsste sich endlich mal organisieren, und ihre Macht bündeln, es braucht endlich eine starke Organisation von Internet Usern , das die Politik mal begreift, das damit viele Stimmen generiert werden können,und es vielen Leuten wichtig ist das es das Internet in dieser Form gibt, wir brauchen endlich gute, Lobbyarbeit für ein freies Internet, dazu glasklare Regeln, im Namen des Volkes,und nicht am Volk vorbei, wie das seit jahren nun üblich ist,nicht wie es sich paar Rechtsverdreher hinbiegen im Bereich Streaming, Download, Urheberrecht, Datenschutz total überfällig, , und zwar schnell, bevor es zu spät ist !
Dazu frei von solchen Schmarotzern, und selbsternannten Sittenwächter, mit solchen Abmahn-Abzockern mal richtig mit geballter Macht, Schlitten fährt , und zwar bis zum bitteren Ende , kein Vergleich, kein blabla, knallharte Strafen erwirken um mal solchen Rechtsverdrehern zu zeigen wo es lang geht !
 
Moselbär schrieb:
Da bin ich echt mal gespannt wie das hier ausgeht.

Ich habe keine Abmahnung erhalten - und werde wohl auch keine bekommen - rate aber jedem Betroffenen einen Anwalt zu konsultieren.

Das spiegelt natürlich meine persönliche und private Meinung wieder.

Ich hatte mal Sowas mit einem angeblich abgeschlossenen Vertrag im Internet - 2x96€ sollte ich da zahlen - der Anwalt hats geregelt - allein wäre ich da wohl verloren gewesen.

Sowas hatte ich auch mal. Mittlerweile ist das in meinem Fall sogar verboten. Das war damals noch diese Falle mit dem Buttonklick und dann Rechnung erhalten xD
Hatte meinen befreundeten Anwalt gefragt was man machen soll. Hat nur gemeint: Gar nix. Einfach wegschmeißen.
Hab ich mich dran gehalten. Kamen noch 2x an und dann hab ich nie wieder was von gehört. Das war damals auch so eine zwielichtige Anwaltskanzlei die net ganz sauber war.
 
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