Abmahnung durch DigiProtect GmbH - Was nun?

Was ich stark finde ist, dass in Berlin die Briefträger auch am Sonntag arbeiten. :D
 
"Das Märchen von der modifizierte Unterlassungserklärung, 1. Teil PDF Drucken E-Mail
WARNUNG VOR DER SO GENANNTEN "MODIFIZIERTEN UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG"

Wir warnen dringend vor der unüberlegten Abgabe so genannter modifizierter Unterlassungserklärungen. Dabei wird im Internet oder auch von einigen Rechtsanwälten häufig der Eindruck erweckt, dies sei ein "Königsweg", um billig aus einer Abmahnung "heraus zu kommen". Tatsächlich werden Schäden aber häufig erst durch die unüberlegte so genannte modifizierte Unterlassungserklärung verursacht. ..."

Quelle: http://www.rechtsreporte.de/index.php?option=com_content&view=article&id=260&Itemid=26
 
Vermutlich hat er den Briefkasten erst heute geleert ;)

Für mich klingt das nach Torrent-DL
Geh zum Rechtsanwalt der regelt das.
Sobald dein Rechtsanwalt darauf reagiert melden die sich für gewöhnlich nie wieder.
Leider kommen dann auch Rechtsanwaltgebühren auf.

Nicht reagieren ist die schlechteste Option.
 
Dirty_Harry schrieb:
Guten Tag Leute! Ich habe gerade nen Brief bekommen von Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft dass ich im letztem Jahr nen Pornofilm runtergeladen und gleichzeitig zur Verfügung gestellt haben soll. Dabei habe ich das nie gemacht! :mad: Die wollen jetzt dass ich denen 650€ überweisen soll. Überweisen werde ich denen gar nichts, hab auch schon nen bisschen rumgegoogelt und siehe da, ich bin nicht der Einzige! Hat einer von euch schon mal das gleiche Problem gehabt oder kann mir Jmd anderes irgendwie weiterhelfen, was ich da jetzt genau tun soll?
Danke schon mal und nen schönes We euch noch! MFG

Nichts unternehmen, da die dich erstmal vors Gericht zergen müssten, was sich vermutlich sowieso nicht tun würden weil die nur hinter dem Geld her sind.
 
TalBar schrieb:
Leider kommen dann auch Rechtsanwaltgebühren auf.

Und genau das ist das geile bei solch Geschichten.
Da gibts dann so tolle Anwälte die ihren Lebensunterhalt damit verdienem Abmahnungen zu verschicken meist ohne jeglichen Grund oder Beweis und unser einer darf dann erstmal bei nem anderen Anwalt Kohle lassen um aus dem Mist wieder rauszukommen.

So oder so freun sich die Anwälte.
 
Solang du nichts unterschrieben hast wurde ich nichts machen!
ohne Unterschrieft können die eh nichts machen!
 
Geh zum Anwalt, das ist der sicherste Weg. Du wirst beschuldigt den Film heruntergeladen und verbreitet zu haben, also müssen die Rechteinhaber dir das auch nachweisen. Da noch kein gerichtliches Verfahren läuft, müssen die Rechteinhaber wahrscheinlich über eine ausländische Firma, eventuell über eine schweizer Firma, nach Filesharern gesucht haben. Dabei kommt es vor, dass Personen zu unrecht beschuldigt werden, weil diese Firmen nicht immer genau arbeiten. Das war auch bei mir der Fall.

Dein Anwalt wird denen dann schreiben, dass die Vorwürfe unzutreffend sind. Warte dann ab was passiert. In den meisten Fällen, hörst du nichts mehr von denen. Du bezahlst dann deine Anwaltsgebühren und hast deine Ruhe. Falls erneut etwas kommt, lass es auf einen Prozess ankommen. Die müssen dir ja dann nachweisen, dass du den Film geladen und verbreitet hast. Wenn du tatsächlich unschuldig bist, wird sich dass dann ja herausstellen und du kannst dann eine Gegenanzeige wegen falscher Beschuldigung in Erwägung ziehen. Die Anwaltsgebühren muss dann der Kläger bezahlen, somit entstehen dir keine Kosten.

Solche Anschuldigungen gibt es immer öfters. Dahinter steckt offenbar eine Betrugsmasche, sogar Rentner ohne Internetanschluss werden beschuldigt. In der Regel hat man gute Chancen, man sollte immer einen Anwalt konsultieren und sich nicht zur Zahlung einschüchtern lassen.
 
Also wenn du wirklich sicher bist das du (oder ein andere der deinen Anschluss genutzt hat) warst.

Dann auf keinen Fall eine modifzierte Unterlassungserklärung abgeben.

In dem Fall würde ich widerspruch einlegen, oder nicht reagieren.

Denn der nächste Schritt ist dann das Gerichtsverfahren (und obs zu dem kommt ist wirklich fraglich).
 
Endboss schrieb:
Solang du nichts unterschrieben hast wurde ich nichts machen!
ohne Unterschrieft können die eh nichts machen!

Haha... ohman. Ich geh dann mal Amok laufen.. hab ich ja nicht unterschrieben, die könn mir dann ja garnichts!!! :)
 
http://www.123recht.net/forum_default.asp?ccheck=1

Solche Fragen stellt man einfach nicht in einem PC-Forum...
 
@Buntstift

Amok laufen musst du nicht. Er hat doch nichts falsches gesagt.

Wenn er sich sicher ist das NICHT getan zu haben. (ganz sicher)

Dann ist es keine schlechte Idee bis zum "möglichen" Gerichtsverfahren nicht zu reagieren.

Wieso du jetzt Amok laufen möchtest versteh ich nicht.

Oder zeig mal bitte das Problem auf das er hat wenn er nicht reagiert.

Ich sehe nämlich keins.
 
PiPaPa schrieb:
Oh man, was hier zum Teil empfohlen wird... mir dreht sich der Bauch um.

Na komm, dann sag mal was du empfehlen würdest. Dumme Kommentare kann jeder abgeben.

@DIJI2008: Bevor Ich gar nicht reagiere, würde Ich wenigstens einen Brief an das Anwaltsbüro schreiben, dass die Vorwürfe unzutreffend sind und Ich in keinem Fall einer Unterlassungserklärung zustimmen und Geld bezahlen werde. Außerdem würde Ich mir rechtlichen Schritten wegen der falschen Beschuldigung drohen und Beweise verlangen.

Die müssten dann erst mal Anzeige erstatten und dann muss die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob überhaupt ein Verfahren eröffnet wird. Oft sind die Gerichte und Staatsanwaltschaften onehin überfordert, so dass solche Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Falls doch Anklage erhoben wird, prüft die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe. Wenn man nichts getan hat, wird die Staatsanwaltschaft das auch so feststellen. In dem Fall kann man dann vom Kläger die Anwaltskosten zurückverlangen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du dir sicher bist, den Film nicht runtergeladen zu haben, ist das schon mal ein Vorteil.

Dann sollen die das mal beweisen, daß du den Film verbreitet hast.

Ansonsten gilt natürlich: Finger weg vom Filesharing jeglicher Art !

I.d.R. ist man bezgl. Download von urheberrechtlich geschütztem Material bei den Filehostern RS, Megaupload, Fileserve etc. "am ehesten" auf der sicheren Seite, denn dagegen sind die ganzen Anwälte bislang machtlos, weil sie nicht an die ip-Adressen kommen können.

Wenn man z.B. bei Rapidshare als "Free-User" was runterläd, wird die ip-Adresse 6 Std. gespeichert, praktisch keine Chance, da was nachzuverfolgen.
 
Und ein weitere Vorteil der one click hoster ist einfach das man die Daten nicht gleichzeitig anbietet. Das wird die Agrumentation von nem Schadensersatzanspruch von 10.000 Euro pro Lied kompliziert machen. Denn dann sind es eher die 99 Cent die man nicht bei Amazon für das Lied gezahlt hat, was bei dem Streitwert zu Anwaltskosten in Höhe von 20 Cent oder so führt. Das lohnt sich für keinen Anwalt dieser Welt.
 
@ DIJI2008:

Stimmt genau - das Verbreiten bei Filesharing ist nämlich der Knackpunkt, weswegen auch so hohe Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

Bei One-Click-Hostern ist das nicht der Fall, deswegen lohnt es sich nicht -> keine abzock-Möglichkeiten für gierige Anwälte !
 
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