Abmahnung weil der Mieter meiner Garage ein Auto ohne Kennzeichen hat

Alphadude

Lt. Commander
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Hallo,

ich vermiete meinen Garagenstellplatz seit mehreren Jahren an jemanden. Diese Person hat wiederum den von mir gemieteten Stellplatz mit einer dritten Person getauscht wegen besserer Erreichbarkeit. Jetzt habe ich von der Hausverwaltung eine Abmahnung bekommen, weil ein nicht angemeldeter/nicht fahrbereiter PKW sowie diverse Reifen und anderes Zeug auf dem Stellplatz steht. Ich muss das Ganze bis zum 15.07. beseitigen oder es entstehen erhebliche Kosten. Habe jetzt erstmal die Person angeschrieben, mit der ich den Mietvertrag über die Garage habe, dass sie die Person, die dafür verantwortlich ist, auffordern soll, das zu räumen. Angenommen, jetzt passiert nix: Bin ich dann tatsächlich haftbar dafür? Bzw. wie kann ich mich im worst case vor weiteren Problemen schützen?

Vielen Dank im Voraus
 
Tut mir leid, das du jetzt Probleme hast, aber das sind Fragen für Fachleute, wie z.B. einen Anwalt für Mietrecht. Hast du eine Rechtsschutzversicherung? So wie ich das jetzt hier wahrnehme, möchte die Hausverwaltung keine Garage die als "Schrottplatz" genutzt wird, was nachvollziehbar ist. Jetzt sollte eine schnelle Lösung gefunden werden, am Besten wäre, wenn der/die Betroffenen ihr Zeug aus der Garage verschwinden lassen. Aber wie geschrieben, ich würde mir wegen der Fristsetzung einen Fachmann besorgen um dich vor Schaden zu schützen.
Nur als kleines Beispiel, ich parke mit meinem Fahrzeug in einer Tiefgarage meines Wohnhauses. Die Hausverwaltung hat Leute abgemahnt, die rückwarts zur Wand der Tiefgarage geparkt haben, da sie befürchten das die Wände durch Abgase verschmutzt werden könnten. Ebenfalls abgemahnt wurde ein Mieter, der einen leichten Ölverlust an seinem Fahrzeug hatte. Das mit dem Öl kann ich ja noch nachvollziehen, aber das mit der Parkrichtung ist für mich fraglich. Aber so sind die Hausverwaltungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Grundsätzlich darf ein abgemeldetes Auto auf einem privaten Stellplatz stehen.
Sofern im Mietvertrag nichts anderes angegeben ist.
Oder handelt es sich bei dem Stellplatzum dein Eigentum?
Dann wären die Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft interessant.

Allerdings würde ich separate Reifen und "anderes Zeug" eher kritisch sehen.
 
Ich habe jetzt mal den Mieter kontaktiert, mit dem ich den Mietvertrag abgeschlossen habe. Er meinte, er kümmere sich darum, da das ja das Auto desjenigen ist, mit dem mein Mieter den Stellplatz getauscht hat. Angenommen, es würde bis kurz vor Ablauf der Frist nix passieren: Was könnte ich dann tun? Könnte ich das Auto auf Kosten des Mieters oder der dritten Person abschleppen lassen? Oder könnte ich den Mieter in die Haftung nehmen? Müsste ja eigentlich möglich sein.

Der Stellplatz gehört übrigens nicht mir, sondern der Wohnungsgesellschaft. Ich habe eine Mietwohnung und der Stellplatz gehört zur Wohnung.
 
Auf kosten dritter abschleppen geht so gut wie gar nicht, das können höchsten Polizei/Stadt etc.

Ich habe es einmal versucht und musste das Geld einklagen.

Hast Du dich mit dem Wechsel einverstanden erklärt damals? Oder wurde es einfach so gemacht?
 
Ich wurde nach Abschluss des Mietvertrags informiert und war einverstanden. Theoretisch könnte ich den Mietvertrag schon aus 2 Gründen fristlos kündigen: vertragswidriges Verhalten und Untervermietung an Dritte. Aber ich kenne den Mieter, mit dem ich den Vertrag geschlossen habe, zufällig persönlich und wenn jetzt alles reibungslos verläuft, mache ich erst mal nix mehr.
 
Alphadude schrieb:
Aber ich kenne den Mieter, mit dem ich den Vertrag geschlossen habe, zufällig persönlich und wenn jetzt alles reibungslos verläuft, mache ich erst mal nix mehr.
Bleib an der Sache dran und frage besser einmal zuviel nach, als dass es am Ende doch nicht so gut läuft.
 
@Audi2000 genau das habe ich vor. Ich werde in ein paar Tagen nochmal ne Frist setzen, die natürlich einige Zeit vor der Frist in der Abmahnung liegt. Wenn es dann noch Probleme gibt, werde ich darauf bestehen, dass der Dritte ab sofort nicht mehr dort parkt oder den Vertrag direkt kündigen. Werde morgen auch mal bei der Hausverwaltung anrufen und das klarstellen, dass es sich nicht um mein Auto handelt.

Für den unwahrscheinlichen Fall, dass sämtliche Fristen gerissen werden, werde ich 1 Tag vor der Frist in der Abmahnung fristlos kündigen wg. Vertragsbruch und/oder Untervermietung, damit ich auf der sicheren Seite bin.
 
@knoxxi schon klar. Es ist allerdings besser, wenn irgendeine Art von Kommunikation stattfindet, als gar keine. Die dürfen ruhig wissen, dass ich da dran bin und es sich nicht um mein Auto handelt.
 
"
Garagen sind vom Baurecht ausschließlich zur Unterstellung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugteilen bestimmt. Die Nutzung als Lagerraum, Werkstatt, Büro etc. ist daher illegal und nicht gestattet."

Reifen sind Kfz Teile. Der TE geht nicht im Detail drauf ein, was dort steht. Von dem was er schreibt kann man aber nicht zwingend davon ausgehen, dass die Abmahnung an dem Punkt rechtens ist.

"
In Garagen abgestellte Kraftfahrzeuge müssen fahrbereit und zum Verkehr zugelassen sein. Die Lagerung eines "Teileträgers" verstößt gegen Bau- und Abfallrecht!"

Nur weil an dem Fahrzeug keine Kennzeichen sind, heisst das nicht, dass dieser Punkt hier Wirkung zeigt. Gemeint kann hier auch sein (und wird es wohl auch), dass keine Schrottfahrzeuge gelagert werden dürfen, die keinerlei TÜV und somit auch keine Zulassung mehr erhalten würden. Man beachte den letzten Teil "Bau-und Abfallrecht". Wie soll ein Fahrzeug, dass nur zugelassen werden muss, dagegen verstoßen?

Ich habe daher erhebliche Zweifel daran, unter Berücksichtigung der hier gegebenen Infos, dass die Abmahnung so komplett rechtens ist und würde eine anwaltliche Prüfung empfehlen.
 
In Garagen abgestellte Kraftfahrzeuge müssen fahrbereit und zum Verkehr zugelassen sein. Die Lagerung eines "Teileträgers" verstößt gegen Bau- und Abfallrecht!"
Das is mal wieder typisch deutsch...

Also ein Motorrad zerlegt is Ok - ein Motorrad wo die Kraftstoffpumpe und die Bremsen kaputt sind is illegal...?
Grad bei ner Garage erwarte ich, dass auch Leute an ihrer Karre (ob der größe idR Mororrädern) basteln bzw "aufbauen".

Realistisch gesehen - wer läßt seine Garage dauerhaft offen, dass da Nachbarn, Ordnungsamt... sowas mitbekommen?
 
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Was ist mit Garagenstellplatz gemeint?

Eine Garage ist für mich ein abschließbares "Gebäude" mit einem Stellplatz darin und einem Tor vorne dran.
Gibt es auch als Doppelgarage.

Ich hab noch keine Garage gesehen, in der man Stellplätze aufgrund der Erreichbarkeit tauschen kann, wie es der TE schreibt. Das ist mMn dann eine Tiefgarage oder eben Sammelgarage oder ein (privates) Parkhaus in denen die einzelnen Stellplätze vermietet sind.

Sprechen wir hier jetzt von einer Garage oder einer Tiefgarage? In einer Tiefgarage würde für mich der Begriff Garagenstellplatz Sinn ergeben bei einer Garage jedoch nicht.

In einer Einzelgarage darf ich meine Reifen und meinen Oldtimer sicherlich stehen haben, in einer Tiefgarage wohl wahrscheinlich auch den Oldtimer so lange er nicht sifft, bei den Reifen könnte es schon anders aussehen, Thema Brandschutz, und auf einem frei zugänglichen vermieteten Stellplatz ist die Lage wohl nochmal ganz anders...
 
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Ist das jetzt eine Garage oder eine Sammel-/Tiefgarage mit mehreren Stellplätzen, wo andere Zugriff auf das abgestellte Fahrzeug etc. haben?
 
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