Abmahnung weil der Mieter meiner Garage ein Auto ohne Kennzeichen hat

uincom schrieb:
Nur so lange bis die Baurechtsbehörde eingreift. Garage dient vorwiegend der Unterbringung eines Fahrzeugs :lol:.
Ja schon klar, aber ist das nicht normal dass man da Reifen und zB Autoputzzeug lagert? So kenne ich es halt
 
Das ist auch zulässig...aber eben keine nicht-Auto-Dinge...
 
Idon schrieb:
mit seiner eigenen, freistehenden Garage kann man natürlich erstmal relativ weit das machen, was man möchte.
Kann vielleicht schon, weil es es unwahrscheinlicher ist, dass es jemandem auffallen wird, wenn man etwas macht was so nicht in Ordnung ist. Das GarVO für Garagenverordnung steht und was in der jeweiligen Garagenverordnung des eigenen Wohnortes steht, wissen wieso die wenigsten Garagenbesitzer und -nutzer.
 
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