Ja schon klar, aber ist das nicht normal dass man da Reifen und zB Autoputzzeug lagert? So kenne ich es haltuincom schrieb:Nur so lange bis die Baurechtsbehörde eingreift. Garage dient vorwiegend der Unterbringung eines Fahrzeugs .
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Abmahnung weil der Mieter meiner Garage ein Auto ohne Kennzeichen hat
- Ersteller Alphadude
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stummerwinter
Admiral
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- 8.848
Das ist auch zulässig...aber eben keine nicht-Auto-Dinge...
Kann vielleicht schon, weil es es unwahrscheinlicher ist, dass es jemandem auffallen wird, wenn man etwas macht was so nicht in Ordnung ist. Das GarVO für Garagenverordnung steht und was in der jeweiligen Garagenverordnung des eigenen Wohnortes steht, wissen wieso die wenigsten Garagenbesitzer und -nutzer.Idon schrieb:mit seiner eigenen, freistehenden Garage kann man natürlich erstmal relativ weit das machen, was man möchte.