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Abmahnung weil der Mieter meiner Garage ein Auto ohne Kennzeichen hat
- Ersteller Alphadude
- Erstellt am
FrankenDoM
Vice Admiral
- Registriert
- Okt. 2015
- Beiträge
- 7.034
Wieso "keiner"? Hat doch nur einer angesprochen und außerdem kennt doch keiner die Beweggründe für Abmahnung der Hausverwaltung. Keine Ahnung ob sich die Baubehörde an den Mieter oder Eigentümer wendet wenn sowas auffällt...
Ich würde mir als erstes mal selber ein Bild davon machen was dort genau steht. Ich hab das Gefühl der TE weiß das gar nicht?
Solche Schreiben sind häufig allgemein formuliert und decken alles ab, ohne näher auf den konkreten Fall einzugehen. Ein PKW ohne Nummertafeln ist noch lange kein Grund etwas zu unternehmen - auch wenn das wohl am ehesten auffällt.
Werden dort allerdings irgendwelche Teile gelagert, dann würde ich deinem Vertragspartner sagen, dass er sie holen soll oder sie sind weg (kostenpflichtig).
Also selber mal ein Bild davon machen, denn sonst hast du keinen Überblick und am Ende bist und bleibst du dafür verantwortlich.
Solche Schreiben sind häufig allgemein formuliert und decken alles ab, ohne näher auf den konkreten Fall einzugehen. Ein PKW ohne Nummertafeln ist noch lange kein Grund etwas zu unternehmen - auch wenn das wohl am ehesten auffällt.
Werden dort allerdings irgendwelche Teile gelagert, dann würde ich deinem Vertragspartner sagen, dass er sie holen soll oder sie sind weg (kostenpflichtig).
Also selber mal ein Bild davon machen, denn sonst hast du keinen Überblick und am Ende bist und bleibst du dafür verantwortlich.
stummerwinter
Admiral
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chris12 schrieb:zum glück interessiert es hier niemand, denn in meiner garage ist alles drin, nur kein auto.
Das ist wirklich Glück, zB in einer Stadt (Land/Dorf weniger), gerade bei Mangel an Stellplätzen, kann das blöd wenn, wenn sich jemand dran stört, zB: klick
Garagen dienen vorrangig der Unterbringung eines Fahrzeugs sowie seines Zubehörs: So lautet die Vorschrift, die die Entlastung des öffentlichen Straßenraums zum Ziel hat. Deshalb darf eigentlich auch nur ein fahrbereites aber nicht etwa ein stillgelegtes oder saisonal genutztes Fahrzeug in die Garage. Und andere Dinge gehören erst recht nicht hinein. Wer das missachtet, könnte zumindest theoretisch Probleme mit den Behörden bekommen.
@1lluminate23 Warte was? Abmahnung, weil man Rückwärts eingeparkt hat? Was sind das bitte für Alpha Almans.....facepalm
Ich mein, ich hab das auch paar mal gelesen. Aber halt nur so Zeug wie "Bitte nicht rückwärts einparken" bzw. "Bitte nur vorwärts einparken". Bitte ≠ Muss. Ich sah das immer nur als Empfehlung und hab trotzdem rückwärts eingeparkt. Ist chilliger, als bei vollem Parkhaus sich mit einem 330D da "rauszukämpfen".
Zumal die Wände ja eh meistens alles andere als weiß aussehen.
Im Endeffekt kann es dem Vermieter doch scheiß egal sein was ich da reintue, solange ich meine Miete zahle und nicht gegen das Gesetz verstoße.
Ich mein, ich hab das auch paar mal gelesen. Aber halt nur so Zeug wie "Bitte nicht rückwärts einparken" bzw. "Bitte nur vorwärts einparken". Bitte ≠ Muss. Ich sah das immer nur als Empfehlung und hab trotzdem rückwärts eingeparkt. Ist chilliger, als bei vollem Parkhaus sich mit einem 330D da "rauszukämpfen".
Zumal die Wände ja eh meistens alles andere als weiß aussehen.
Im Endeffekt kann es dem Vermieter doch scheiß egal sein was ich da reintue, solange ich meine Miete zahle und nicht gegen das Gesetz verstoße.
Zuletzt bearbeitet:
Also....es handelt sich um eine Sammelgarage die unter dem Mietshaus ist. Die Hausverwaltung hat eine routinemäßige Begehung gemacht und das festgestellt. Hab heute nochmal angerufen und gesagt dass ich mich schnellstmöglich drum kümmere sowie entschuldigt und mich bedankt, da ich das sonst ja nie erfahren hätte. Hab auch erwähnt, dass das nicht ich war sondern der Mieter. Der Typ von der Hausverwaltung war eher desinteressiert und hat nur gemeint jaja passt schon.
Also - mit seiner eigenen, freistehenden Garage kann man natürlich erstmal relativ weit das machen, was man möchte.
Mit einer Mietsache hingegen unterwirft man sich womöglich gewissen Einschränkungen, beispielsweise was die Parkrichtung betrifft.
Letztlich ist dann aber die Frage, wie strikt sowas umgesetzt wird. Und das hat wohl maßgeblich mit den Nachbarn und der Hausverwaltung zu tun.
Mit einer Mietsache hingegen unterwirft man sich womöglich gewissen Einschränkungen, beispielsweise was die Parkrichtung betrifft.
Letztlich ist dann aber die Frage, wie strikt sowas umgesetzt wird. Und das hat wohl maßgeblich mit den Nachbarn und der Hausverwaltung zu tun.
man muss der Fairness halber dazu sagen, dass alles verbotenen Dinge auch in meinem Mietvertrag stehen. Ich bestehe jetzt sowieso darauf, dass das strikt eingehalten wird. Ich habe weder Zeit noch Lust, das ständig zu kontrollieren...
Evil E-Lex
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Ist dein Vermieter über deine Untervermietung überhaupt informiert gewesen?
Evil E-Lex
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DIe Hausverwaltung ist auch Vermieter? Was ist das denn für ein merkwürdiges Konstrukt? Sollte die Hausverwaltung nicht der Vermieter sein, kann dieser deine Untervermietung egal sein, denn es ist nicht deren Problem.
Idon schrieb:Also - mit seiner eigenen, freistehenden Garage kann man natürlich erstmal relativ weit das machen, was man möchte.
Nur so lange bis die Baurechtsbehörde eingreift. Garage dient vorwiegend der Unterbringung eines Fahrzeugs .
Evil E-Lex schrieb:DIe Hausverwaltung ist auch Vermieter? Was ist das denn für ein merkwürdiges Konstrukt? Sollte die Hausverwaltung nicht der Vermieter sein, kann dieser deine Untervermietung egal sein, denn es ist nicht deren Problem.
die Hausverwaltung ist eine Tochter der Stadt München.
uincom schrieb:Nur so lange bis die Baurechtsbehörde eingreift. Garage dient vorwiegend der Unterbringung eines Fahrzeugs .
Klaro, aber das ist in vielen Bereichen Deutschlands nur eine theoretische Problematik.
aktueller Stand: gestern habe ich die Mieterin informiert, heute ist bereits das Auto weg. Außerdem versicherte sie mir vorhin am Telefon, dass das ganze Gerümpel am Wochenende auch noch weggeräumt wird. Wenn das geschieht, passt erstmal alles...
h00bi
Fleet Admiral
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Deshalb darf eigentlich auch nur ein fahrbereites aber nicht etwa ein stillgelegtes oder saisonal genutztes Fahrzeug in die Garage.stummerwinter schrieb:kann das blöd wenn, wenn sich jemand dran stört, zB: klick
Was ist denn das für ein Schwachsinn? Wo um himmelswillen soll man sein Saisonal genutztes Fahrzeug denn dann hinstellen wenn nicht in eine Garage? Auf die Straße darfs ja nicht.
Ich glaube in dem Artikel steht auch viel Quark. Mein Verstand sagt mir dass das einfach nicht stimmen kann, so wie es in dem Artikel steht
stummerwinter
Admiral
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- Feb. 2004
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Tja, zwischen gefühlter Richtigkeit und gesetzlicher Richtigkeit gibt es halt mal Unterschiede...der Artikel spiegelt durchaus die Rechtsprechung wieder...
Die Idee ist halt, dass Parkraum in Städten halt nicht als Lager missbraucht wird...bei einem Auto mit Saisonkennzeichen wir sicher die Behörde wenig sagen, wenn es aber als Keller benutzt wird, sieht das vermutlich anders aus...
Weiterer Artikel (mit Urteilen): klick - hier ist keine Rede von Autos/Motorrädern mit Saison-Kennzeichen
Die Idee ist halt, dass Parkraum in Städten halt nicht als Lager missbraucht wird...bei einem Auto mit Saisonkennzeichen wir sicher die Behörde wenig sagen, wenn es aber als Keller benutzt wird, sieht das vermutlich anders aus...
Weiterer Artikel (mit Urteilen): klick - hier ist keine Rede von Autos/Motorrädern mit Saison-Kennzeichen
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