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Wenn das WLAN eines Routers vom Hersteller bereits angemessen verschlüsselt ist, haftet der Besitzer nicht als Störer für Urheberrechtsverletzungen, selbst wenn Dritte den Zugang für illegale Downloads missbrauchen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Zur News: Abmahnungen: Voreingestelltes WLAN-Passwort reicht aus
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