duskstalker
Admiral
- Registriert
- Jan. 2012
- Beiträge
- 8.007
II n II d II schrieb:Hat man ja eben trotzdem nicht, wenn die Besuche auf der Website mit der Absicht erfolgen, eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte zu triggern.
mag sein, aber so funktioniert die justiz in deutschland nicht. in der ersten verhandlung wird erstmal geprüft, ob der angeklagte rechte verletzt hat und anspruch auf schadensersatz besteht und nichts anderes. und wenn man für google font hosting von natürlichen personen angeklagt und zu schadensersatz verurteilt werden kann (präzedenzfall münchen), wird das in der ersten instanz auch genau so passieren. da juckt überhaupt nicht, ob der angeklagte glaubt, dass der kläger das gewerbsmäßig treibt - das ist ein extra vorgang - und dann muss man das gewerbsmäßige auch erst einmal vor gericht verwertbar nachweisen können.
da bist du in deutschland schon 1 jahr lang regelmäßig vor gericht. bevor man das theater anfängt, zahlt man die 170€ und gut ist. du siehst doch, wieviele unternehmen hier das ding an die rechnungsstelle weitergegeben und bezahlt haben. das ist einfach mal bittere realität in der BRD.
recht haben und recht bekommen sind zwei völlig verschiedene dinge.