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RyzaTune
Gast
Wir haben ja sonst keine anderen Probleme als Schriftarten…
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
In solchen Fällen sollte der Seitenbetreiber sich allerdings entweder professionellen Rat einholen oder jemanden beauftragen, der die Seite entsprechend der aktuell gültigen Gesetze erstellt und pflegt.Gaspedal schrieb:Ich kann aus Erfahrung sagen, dass viele Seitenbetreiber ihre Seiten nicht selber erstellen oder viele benutzen auch Vorlagen und allein da sind schon die Fonts verlinkt.
Finde ich nicht weit hergeholt. Kennst du das Browser-Addon Decentraleyes? Das mit Google Fonts hier scheint ja auch so 'ne Nummer zu sein, wo du über externe Seiteninhalte getrackt werden kannst.duskstalker schrieb:man muss erstmal darauf kommen, dass extern geladene schriften den persönlichen datenschutz verletzen.
..Gast schrieb:Wer im Internet unterwegs sein will, sollte in einem gewissen Umfang den rechtlichen Rahmen, in dem er sich bewegt, kennen.
Das geht idR an die Opfer zurück. Immer schön erst die "Staatskeule" rausholen?Stahlseele schrieb:Und was passiert mit dem Geld?
Geht das an die gefoppten zurück?
Wahrscheinlich behält es der Staat
einfach wa?
Ne ums Geld geht mir nicht!Gaspedal schrieb:Willst Du jetzt auch loslegen und alle abmahnen um Deine neue Grafikkarte zu finanzieren?
Wenn es zu Gerichtsverhandlung kommt musst Du es nachweisen, spätestens dann brauchst Du einen Anwalt und eine rechtliche Begründung. Wenn Du verlierst musst Du alles zahlen inkl. seine Anwaltskosten & Gerichtskoten. Der Schuss kann auch nach hinten losgegen weil das Urteil nur auf ein Gericht basiert nicht aber auf BGH. Andere Gerichte können außerdem auch anders entscheiden.
Wenn Du keine Gewinnabsichten hast, einfach den Betreiber der Seite anschreiben und darauf hinweisen. So einfach kann es sein in Deutschland aber alle wollen nur noch abzocken soweit es geht weil die deutschen Gesetze es zulassen.
Das ist Mal eine Sachkundige Aussage 👍duskstalker schrieb:die frage, ob die wirklich eindeutig gegen die DSGVO verstoßen, ist nicht abschließend geklärt.
die these ist, dass ungefragt daten an google server in amerika weitergegeben werden - d.h. google liegen ungefragt daten aus der EU in der USA vor, welche seite für welche IP adresse die fonts abfragt.
jetzt sollte man sich mal fragen, wann überhaupt ein fall eintritt, bei dem google nicht weiß, welche IP welche seite aufruft. das darf dann 1. schon mal kein android gerät sein, dann darf da nicht der chrome browser verwendet werden, und dann darf google nicht als suchmaschine genutzt werden. wie es dann mit google analytics und dem zustimmen der cookies usw. weitergeht, mag ich jetzt mal nicht abzuschätzen.
und der zweite streitpunkt ist, dass die fonts nicht einmal sicher in den USA abgerufen werden, sondern in sog. caching servern in bspw. frankfurt (für deutschland). technisch gesehen erfolgt hier dann der zugriff auf einen deutschen server, und nicht auf einen im EU-Ausland.
der dritte punkt wäre dann eine einverständniserklärung auf der homepage. jeder klickt die banner nur noch weg, weil man 5 fenster schließen muss, bis man mal auf die homepage kommt. wer kann da so genau sagen, dass man da nicht dem verwenden von google gehosteten schriften zugestimmt hat? damit wäre auch alles hinfällig.
Doch, ist es. Musst dich mal informieren.DanyelK schrieb:Es ist halt auch Absurd, die IP Adresse selbst ist erstmal gar kein personenbezogenes Datum.
Joshinator schrieb:Auf der anderen Seite, einige Website-Betreiber brauchten wirklich so einen Brief.
Jain, alles gut ist nicht. Weshalb der Abmahnanwalt auf die Finger bekommt ist, weil er erstes wissentlich diese Seiten besucht hat und zweitens das ganze automatisiert hat. Für die Abmahnpraxis ansich bekommt er weiterhin nicht auf die Finger.Beitrag schrieb:Und den Abmahnanwälten geht's jetzt ja erstmal an den Kragen, insofern ist doch alles gut.
So pauschal: Ja, sollte man sich ansehen. Die gängige Praxis im Webdesign einfach Javascript, Fonts und ähnliches aus CDNs einzubinden scheitert klar an der DSGVO... Ich verstehe diesen Trend eh nicht, viel lieber habe ich alles was ich brauche lokal auf dem Webserver liegen.calluna schrieb:Habe nicht erwartet, dass so etwas schon ein Problem beim Datenschutz ist... also ist jede Nutzung eines CDN für den Datenschutz relevant?
..Gast schrieb:Das ist die richtige Einstellung! Anstatt die Schriftarten schlicht vom eigenen Server auszuliefern, verstrickt man sich in Wortklauberei und Auslegungsfragen
Man muss nur ein Blick auf Google Streetview werfen.calluna schrieb:Habe nicht erwartet, dass so etwas schon ein Problem beim Datenschutz ist