Accounts außerhalt des Haushalts nutzen - was genau gilt

Wie schon geschrieben wird Netflix mitbekommen wie oft Verifizierungsmails verschickt werden und dann ggf. mal genauer hinschauen.
 
Es bleiben ja immer noch zwei Optionen offen.

1. VPN ins Heimnetzwerk
2. Zusatzaccount für 4.99€

Edit:
JennyCB schrieb:
dann ggf. mal genauer hinschauen.
Erkläre doch mal bitte was die da sehen sollen?!
 
PERKELE schrieb:
Erkläre doch mal bitte was die da sehen sollen?!
Na das eben in 5/7 der Zeit Netflix nicht aus dem Haushalt geschaut wird, sondern von einem anderen Ort. Dann kann es vorkommen, dass der Account vorübergehend gesperrt wird. Das lässt sich umgehen, indem direkt entweder der VPN eingerichtet wird, oder eben wie vorgesehen die 5€ gezahlt werden.
 
98 % nutzen niemals einen Verifizierungs-Code
1 % nutzen max. 2 x im Jahr im Urlaub einen Verifizierungs-Code
und
1 % nutzen vor jedem Netflix-Schauen einen Verifizierungs-Code

Das merken die bestimmt nicht.
 
Azghul0815 schrieb:
Ihr macht euch zu viele Gedanken.
Das sehe ich auch so, aber in die ganz andere Richtung. ^^

garfunkel74 schrieb:
Wir wollen das alles korrekt und richtig machen
Dann zahlt doch einfach die 5 Euro extra. Das kann doch nicht wirklich ein Problem sein und ihr braucht euch dann weiter keinen Kopf machen, weil alles korrekt und richtig ist. Ist nun wirklich die simpelste Lösung.
 
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1.)ok - wenn man diese 5€ bucht, dann ist quasi nur dieses Tablet, welches er nutzt hinterlegt oder greift das dann auch sollte er am Smartphone schauen?
2.)Buche ich das normal über den Netflix Account?

Beispiel: wir buchen diese 5€ - über den Account bei Netflix
3.)Woher weiß dann Netflix dass dies das Tablet betrifft was mein Sohn nutzt?
4.)Was passiert, wenn mein Sohn nach 6 Wochen seinen Standort von Montag bis Freitag wechselt (anderer Ort/andere IP)? Er macht 6 Wochen Ausbildung an einem Ort, dann ist er 6 Monate an einem anderen.... muss dann theoretisch erneut 5€ gebucht werden?
 
Der Sohn hat mit 4,99 € einen eigenen Account vergünstigt bei dir.
Wenn er nun viel unterwegs ist muss er das vielleicht mal ab und zu über sein, und nicht dein, Smartphone verifizieren. Du kannst als Account-Inhaber ihn jederzeit kicken.
 
Das MatZe schrieb:
Woraus ich schließe, dass sein Primärwohnsitz sich nicht ändert.
Hauptwohnsitz ist, wo der regelmäßige Aufenthalt ist. Bei einer "Aufteilung" von 5:2 Tagen ist sogar relativ eindeutig. Nur mal so ein Ausflug ins Melderecht.
Nennen wir es doch beim Namen: Der Junge zieht fürs Studium aus und ist am Wochenende "zu Besuch". Ob es Sinn macht, die elterliche Wohnung als Nebenwohnsitz zu belassen, muss man abwägen. Eine mögliche Zweitwohnungssteuer muss man häufig auch als Student bezahlen.

Daraus folgt der Schluss: Laut Netflix-AGB haben wir hier eigentlich einen ganz klaren Fall, dass man das Abo für 4,99 Euro erweitern muss.
 
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garfunkel74 schrieb:
dann ist quasi nur dieses Tablet, welches er nutzt hinterlegt oder greift das dann auch sollte er am Smartphone schauen?
Das ist egal, solange es nur 1 Gerät gleichzeitig ist.

Zusatzmitglieder können viele der gleichen Vorteile nutzen wie reguläre Netflix-Mitglieder:
  • Die Freiheit, Netflix zu Hause und auf Reisen auf jedem mit dem Internet verbundenen Gerät zu nutzen, auf dem die Netflix-App installiert ist. Dazu zählen beispielsweise Smart-TVs, Spielkonsolen, Streaming-Player, Set-Top-Boxen, Smartphones, Tablets und Computer mit Webbrowser.

garfunkel74 schrieb:
Buche ich das normal über den Netflix Account?
Schau mal hier, viele Infos: https://help.netflix.com/de/node/123279
 
ok - habe nun nachgelesen dass mein Sohn dann ein eigenes Profil und Passwort bekommt. Denke wir machen es dann so.
Deckt dieses dann aber auch seine studiumsbedingten Standortwechsel mit ein oder muss er dann jedes Mal ein neues und anderes 4,99€ Abo abschließen? Immerhin wechselt er ja die Orte......
 
Einmalig mtl. 4,99 Abo und er kann schauen wo er sich aufhält.
 
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Da steht "Die Freiheit, Netflix .. auf Reisen .. zu nutzen", da gehe ich von aus, dass ein Standortwechsel kein Problem ist. Auf Reisen wechselt der Standort ja automatisch.^^
 
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kachiri schrieb:
Hauptwohnsitz ist, wo der regelmäßige Aufenthalt ist. Bei einer "Aufteilung" von 5:2 Tagen ist sogar relativ eindeutig. Nur mal so ein Ausflug ins Melderecht.
Ist OT, aber: Und in den Semsterferien verschiebt sich das ganze wieder... insofern ist es schon fraglich, ob der Studienort dann Hauptwohnsitz ist.
Aber ganz fern bin ich deinen Gedanken auch nicht, weil ich auch erst mal so gedacht habe wie du aber dann eben auch wieder die vorlesungsfreie Zeit miteinbezogen habe. So ganz pauschal beantworten, was nun Hauptwohnsitz ist, lässt sich also nicht.

Aber: Wenn der Zweitwohnsitz im Elternhaus ist, ist er damit nicht mehr eine Person des Haushalts?
 
tollertyp schrieb:
Ist OT, aber: Und in den Semsterferien verschiebt sich das ganze wieder... insofern ist es schon fraglich, ob der Studienort dann Hauptwohnsitz ist.
Dann machen wir es anders. Rechnen wir aufs Jahr.

2,5 Monate (75 Tage) sind "Vorlesungsfrei"
Kommen noch 80 Tage für die Wochenende während des Semesters dazu, die man sich bei den Eltern aufhält.

Sind wir noch immer bei einem Übergewicht für den Studienort ;)
Und wer weiß, ob es mit der Zeit wirklich fest dabei bleibt, dass er jedes Wochenende nach Hause kommt. Vielleicht macht man dann doch mal etwas mit seinen Studienkollegen am Wochenende und nabelt sich etwas mehr ab... Und ist dann auch nicht die kompletten Semesterferien zu hause.
Ist aber auch belanglos, weil wie gesagt: Rechnung geht trotzdem Pro Studiumsstandort aus.
 
Und was hat das deutsche Melderecht mit Netflix AGBs zu tun ;)? Gar nüscht. Als ob Netflix Wörter wie Zweitwohnsitz kennt oder Regeln dafür aufstellt. Netflix stellt undurchsichtige Regeln auf damit hier, irgendwo zurecht, zu dem Schluss gekommen wird: Zahl einfach extra.
 
Auch OT:
Mein Schwager ist so ein Extremfall, nämlich Lokführer.
Der ist ständig zwischen Emden (Nord) und München (Süd) unterwegs, oder mal mit einer Pause in der Mitte.
Ist halt Nord/Süd/Hotel und ab und zu daheim an der Meldeadresse.
Der hat sich die Netflix-Sachen immer vorher heruntergeladen vor seiner "Reise".
 
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Nachdem ich das alles hier gelesen habe schlage ich vor: Übergib die Sache deinem Anwalt :daumen:
 
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