Azghul0815
Commodore
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- Dez. 2019
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Wieso?
Solange das geht, würde ich mir keinen Kopf machen.
Auch mit der Verifizierungsmail.
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Erkläre doch mal bitte was die da sehen sollen?!JennyCB schrieb:dann ggf. mal genauer hinschauen.
Na das eben in 5/7 der Zeit Netflix nicht aus dem Haushalt geschaut wird, sondern von einem anderen Ort. Dann kann es vorkommen, dass der Account vorübergehend gesperrt wird. Das lässt sich umgehen, indem direkt entweder der VPN eingerichtet wird, oder eben wie vorgesehen die 5€ gezahlt werden.PERKELE schrieb:Erkläre doch mal bitte was die da sehen sollen?!
Das sehe ich auch so, aber in die ganz andere Richtung. ^^Azghul0815 schrieb:Ihr macht euch zu viele Gedanken.
Dann zahlt doch einfach die 5 Euro extra. Das kann doch nicht wirklich ein Problem sein und ihr braucht euch dann weiter keinen Kopf machen, weil alles korrekt und richtig ist. Ist nun wirklich die simpelste Lösung.garfunkel74 schrieb:Wir wollen das alles korrekt und richtig machen
Hauptwohnsitz ist, wo der regelmäßige Aufenthalt ist. Bei einer "Aufteilung" von 5:2 Tagen ist sogar relativ eindeutig. Nur mal so ein Ausflug ins Melderecht.Das MatZe schrieb:Woraus ich schließe, dass sein Primärwohnsitz sich nicht ändert.
Das ist egal, solange es nur 1 Gerät gleichzeitig ist.garfunkel74 schrieb:dann ist quasi nur dieses Tablet, welches er nutzt hinterlegt oder greift das dann auch sollte er am Smartphone schauen?
Zusatzmitglieder können viele der gleichen Vorteile nutzen wie reguläre Netflix-Mitglieder:
- Die Freiheit, Netflix zu Hause und auf Reisen auf jedem mit dem Internet verbundenen Gerät zu nutzen, auf dem die Netflix-App installiert ist. Dazu zählen beispielsweise Smart-TVs, Spielkonsolen, Streaming-Player, Set-Top-Boxen, Smartphones, Tablets und Computer mit Webbrowser.
Schau mal hier, viele Infos: https://help.netflix.com/de/node/123279garfunkel74 schrieb:Buche ich das normal über den Netflix Account?
Ist OT, aber: Und in den Semsterferien verschiebt sich das ganze wieder... insofern ist es schon fraglich, ob der Studienort dann Hauptwohnsitz ist.kachiri schrieb:Hauptwohnsitz ist, wo der regelmäßige Aufenthalt ist. Bei einer "Aufteilung" von 5:2 Tagen ist sogar relativ eindeutig. Nur mal so ein Ausflug ins Melderecht.
Dann machen wir es anders. Rechnen wir aufs Jahr.tollertyp schrieb:Ist OT, aber: Und in den Semsterferien verschiebt sich das ganze wieder... insofern ist es schon fraglich, ob der Studienort dann Hauptwohnsitz ist.