Accounts außerhalt des Haushalts nutzen - was genau gilt

Am Ende wirds halt auch heißer gekocht als gegessen.
Erfahrungsgemäß verschiebt sich die Nummer früher oder später eh auf "DiMiDo" also Dienstags bis Donnerstags.
Vorlesungen und Seminare an Montagen oder Freitagen sind sehr unbeliebt.

Ich würd's einfach probieren und gut ist. Netflix wird sich schon melden, wenn denen was stinkt, da würde ich vorher kein Fass wegen auf machen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: garfunkel74 und Azghul0815
Wenn wir nun ganz korrekt sind, braucht er für Disney+ auch einen eigenen Account. Weil auch hier beschränkt sich laut AGB das Abo auf den Haushalt. Bei Prime ist das Teilen des Passworts nicht erlaubt...auch hier kann man das so verstehen, dass man eigentlich einen eigenen Account braucht...

Insofern, also entweder ganz korrekt und doppelt zahlen oder eben drauf ankommen lassen und dann entscheiden, aber ein "Netflix buchen wir zu und beim Rest schauen wir" ist moralisch ja quatsch
 
kachiri schrieb:
Dann machen wir es anders. Rechnen wir aufs Jahr.

2,5 Monate (75 Tage) sind "Vorlesungsfrei"
Kommen noch 80 Tage für die Wochenende während des Semesters dazu, die man sich bei den Eltern aufhält.
Man merkt, dass du von Studieren keine Ahnung hast. Die Ferien gibt es pro Jahr zwei Mal... Das macht dann pro Jahr direkt mal 150 Tage. Dann kommen um die 60 Tage Wochenende (Feiertage die auf Freitag oder Montag fallen ignorieren wir komplett), dann sind es locker über 210 Tage. Selbst ein Schaltjahr hat weniger als 400 Tage.
 
tollertyp schrieb:
Man merkt, dass du von Studieren keine Ahnung hast. Die Ferien gibt es pro Jahr zwei Mal... Das macht dann pro Jahr direkt mal 150 Tage
Also bei aller Liebe, die Rechnung passt auch auch nicht ganz ;)
man hat keine 150 Tage Semesterferien... das ding nennet sich auch Vorlesungsfreie Zeit und da können auch div. Praktika innerhalb der Studiengangs stattfinden...das alles hat aber nichts mit dem Problem des TE zu tun.

Entweder man testet ob alles auf dem Tablet läuft, wenn es das tut freut man sich und gut ist
Oder
es gibt Probleme. Dann eben VPN einrichten oder bei den Anbietern wo es Probleme gibt einen eigenen Account buchen
oder
Man will gegen keine TOS/AGBs verstossen und holt sich direkt neue Accounts für den Sohnemann.

Das ist ja keine Rocketscience. Es gibt keine Strafen und im schliommsten Fall hat der Sohnemann mal 2 Tage keinen Anbieter bis ihr euch auf ne andere Lösung einigt...
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Das MatZe und Schinken42
Dass es OT ist, habe ich bereits geschrieben, dennoch hat, egal wie man die vorlesungsfreie Zeit nennt, ein Uni-Student rund 30 Wochen Vorlesungszeit und 22 Wochen vorlesungsfreie Zeit. Nicht alle Studenten haben die Ferien voll mit Veranstaltungen, solche Dinge hängen vom Studiengang und vom "konkreten Semster" (sagen wir mal "Studienfortschritt" ab).

Und, ganz unabhängig von der Mathematik: Studenten und Auszubildende können den Hauptwohnsitz bei den Eltern lassen. (Quelle z.B. https://www.einstieg.com/kein-plan/ummelden-studium-ausbildung-erstwohnsitz-zweitwohnsitz.html )
Dass es aufgrund von Zweitwohnsitzsteuer am Studienort vielleicht dennoch sinnvoll ist oder auch aus anderen Gründen, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Es ändert aber alles nichts daran, dass diese Aussage faktisch einfach nur falsch ist:
kachiri schrieb:
Hauptwohnsitz ist, wo der regelmäßige Aufenthalt ist.
Vor allem: "jedes Wochenende zuhause" ist auch regelmäßig. Ich bin früher regelmäßig in die Kirche gegangen: Immer zu Ostern und Weihnachten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben