Vivster schrieb:
sie hat ja teilweise recht
ACTA wurde im internet nur als schlagwort gegen "the man" verbreitet ohne dass die meisten überhaupt den genauen inhalt kannten, teilweise sogar sachen dazugedichtet haben um es es noch bedrohlich wirkender zu machen
aber es war halt cool anti-acta zu sein und so zu tun als würde man sich mit politik und wirtschaft außeinandersetzen
...
Hast du den ACTA-Text gelesen?
Falls nicht, hier ist ein Link um das direkt nachzuholen:
http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/11/st12/st12196-re03.de11.pdf
Wenn du das gründlich gelesen hast, wird dir auffallen, dass
niemand die genauen Inhalte von ACTA kennen kann, denn dieser ganze Vertrag ist extrem schwammig und stellenweise sogar in sich widersprüchlich!
Nur mal als ein Beispiel aus vielen ein Absatz über die Durchsetzung von Urheberrechten im Internet. Abschnitt 5, Artikel 27, Absatz 3:
"Jede Vertragspartei ist bestrebt, Kooperationsbemühungen im Wirtschaftsleben zu fördern, die darauf gerichtet sind, Verstöße gegen Markenrechte, Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte wirksam zu bekämpfen und gleichzeitig den rechtmäßigen Wettbewerb und – in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften der jeweiligen Vertragspartei – Grundsätze wie freie Meinungsäußerung, faire Gerichtsverfahren und Schutz der Privatsphäre zu beachten."
Die Unterzeichnerstaaten sollen also fördern, dass Rechteverwerter und z.B. Internetprovider untereinander Abkommen mit Maßnahmen treffen, die Urheberrechtsverletzungen effektiv bekämpfen.
Und dann kommt der Schenkelklopfer: Diese Maßnahmen dürfen weder die Gesetze noch Grundrechte der Internetnutzer oder rechtsstaatliche Prinzipien verletzen und noch nicht mal die Wettbewerbsfähigkeit des Providers beeinträchtigen.
Mal abgesehen davon, dass es schon ertaunlich genug ist, dass das mit den Grundrechten und der Rechtsstaatlichkeit extra ausdrücklich erwähnt werden muss, hätte ich verdammt gerne mal ein Beispiel für so eine Maßnahme, die effektiv Urheberrechtsverletzungen bekämpft, aber keinerlei Grundrechtseinschränkungen (wie Überwachung, Zensur, Selbstjustiz usw.) bedeutet und den Provider noch nicht mal Arbeit oder Kosten aufhalst.
Gäbe es so eine Wundermaßnahme, dieses "Wasch mich, aber mach mich nicht nass", dann wäre die ganze Urheberrechtsdebatte doch wohl schon längst zu den Akten gelegt.
Aber wenn es sowas nicht gibt, was bedeutet dieser Absatz dann? Genau, er kann Alles und Gar nichts bedeuten!
Aber da sind die Erfahrungen der letzten gut 10 Jahre, die wir mit der MIFI-Lobby und der ihr hörigen Politik gemacht haben. Aufgrund derer muss man einfach das Schlimmste befürchten. Wir wissen doch ganz genau, was die wollen und mit diesem widersprüchlichen Geschwurbel meinen!