Ärger mit der Bußgeld- und Führerscheinbehörde!

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jml93

Gast
Moin,

ich hab ein Problem mit den oben genannten genannten Behörden. Diese haben mir meinen Führerschein entzogen und gleichzeitig ein Fahrverbot erteilt. Nun habe ich in Erfahrung gebracht dass sie das gar nicht dürfen / machen können? Hat hier jemand eventuell schon Erfahrung mit diesen Behörden gemacht und könnte mir helfen? Durch das Fahrverbot ging ich natürlich davon aus dass ich meinen Führerschein nach Ablauf dessen wiedererhalten würde. Stattdessen wurde mir frech mitgeteilt dass ich diesen so leicht nicht zurückbekomen würde, als wäre es das normalste der Welt! Diese Frau war sich keinem Fehler, keiner Schuld bewusst obwohl sie das ganz genau wissen musste. Auch immer sehr unfreundlich mit Unterton obwohl ich immer freundlich war, aber jetzt platzt mir der Kragen. (Hab das erst danach in Erfahrung gebracht). Sie haben nämlich meinen Führerschein vernichtet und mir trotzdem Fahrverbot erteilt, wodurch ich monatelang getäuscht wurde! Ich hätte ohne diese Täuschung einen neuen Führerschein schon vor nem halbem Jahr beantragen können... aber so ging ich davon aus dass ich diesen wiedererhalten würde.

Nun muss ich neu beantragen und sehr wahrscheinlich wollen sie mir auch noch ne MPU aufbrummen, obwohl ich Ersttäter war. Daher meine Frage: kann ich damit argumentieren oder anwaltlich was machen, ich müsste das irgendwie bei meinem Neuantrag mit einbauen ansonsten kommt die MPU, da bin ich von überzeugt. So dass ich vorlegen kann dass die Behörde Mist gebaut hat um vllt eine MPU abwenden zu können wenn ich damit drohe diesen Fehler anzufechten? Kann man sich auch an die Vorgesetzten der Frau beim Landrat wenden und Disziplinarmaßnahmen fordern?

Wie sollte ich am besten vorgehen, hat hier jemand Ahnung von Recht und Behörden und kann mich beraten oder sollte ich mich gleich an einen Anwalt wenden?

Sorry für die Aufregung aber die Emotionen kochen bei mir hoch bei sowas. Eine Sauerei! Ich vermute sogar dass die Frau das mit Absicht gemacht hat weil ich den Führerscheinentzug vorher angefochten habe

MfG
 
Also erstmal:
Was haste denn gemacht?

Bei einer Trunkenheitsfahrt/Drogenfahrt gibt es 2 einzelne Vorgänge:
1. Wegen der Ordnungswidrigkeit bekommst du ein Fahrverbot von 6 Monaten
2. Wenn Grenzwerte überschritten wurden (1,2 Promille sind es glaub ich) oder Drogen im Spiel waren kann dir die Führerscheinstelle den Führerschein entziehen da sie die Eignung zum führen von Kraftfahrzeugen bei dir als nicht gegeben ansieht.

Das eine ist unabhängig von dem anderen, und ich schätze mal das hast du nicht ganz verstanden.

Du wirst wie so viele andere eine MPU machen müssen, das teilt man dir mit wenn du den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellst.
 
Hier wird keine anwaltliche oder rechtliche Beratung gegeben. Such dir einen Anwalt.

Übrigens ist die Führerscheinbehörde sehr wohl berechtigt, dir den Schein zu entziehen. Je nach Vergehen
 
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"Hier wird keine anwaltliche oder rechtliche Beratung gegeben. Such dir einen Anwalt."

Ich weiß und ich frage hier ja auch nur ob es in meinem Fall von Vorteil wäre anwaltliche Hilfe aufzusuchen.

"Übrigens ist die Führerscheinbehörde sehr wohl berechtigt, dir den Schein zu entziehen. Je nach Vergehen"

Ja, das weiß ich... aber sie sind nicht berechtigt, mir ein Fahrverbot zu geben wenn das eine das andere ausschließt. Die Behörde hat einen Fehler gemacht und mich dadurch in die Irre geführt und meine Frage ist nun, ob ich das anfechten kann und ob das was bringen könnte.

Was bringt es ein Fahrverbot zu erteilen wenn mein Führerschein bereits vernichtet wurde?

Hier nochmal zum nachlesen:

Fahrverbot und Führerscheinentzug gleichzeitig: Geht das?​

Da nun die Unterschiede geklärt sind, stellt sich die Frage, ob ein Führerscheinentzug und das Fahrverbot gleichzeitig ausgesprochen werden können. Diese ist mit einem klaren „Nein“ zu beantworten.

Kommt es zum Führerscheinentzug, erlischt nämlich die Fahrerlaubnis, sodass gar kein Führerschein mehr existiert. Ein Fahrverbot ist dann also nicht möglich, da der Betroffene nach dessen Ende wieder berechtigt wäre, mit einem Kfz am Straßenverkehr teilzunehmen.

Besonders der letzte Satz ist aufschlussreich. Was bin ich denn nun, wenn beides gleichzeitig galt und das Fahrverbot nun abgelaufen ist, berechtigt oder nicht?
 
jml93 schrieb:
Nein ist es nicht.
Und woher sollen wir überhaupt wissen, ob das was du schreibst so stimmt? Wir kennen nur deine Version.

jml93 schrieb:
auch noch ne MPU aufbrummen, obwohl ich Ersttäter war.
Ersttäter oder nicht ist komplett unerheblich. Und bei deinem Auftreten hier ist die MPU sicher zu Recht und verdient.
 
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@aronlad

Warum sollte ich lügen? Dann wäre ja mein ganzer Post sinnfrei? Nette Logik. Nicht. Den post hättest du dir sparen können. Und mir sowas zu unterstellen ist ziemlich unverschämt. Arbeitest du vielleicht selbst in ner Behörde oder warum so toxic? Ich hab das alles schriftlich.
 
Finde es Interessant, für welche Themen sich die Leute immer wieder bei einem Computerforum extra anmelden?!
Meine erste Anlaufstelle wäre das Amt gewesen und ein Anwalt. < Aber wie schon geschrieben wurde :
wolve666 schrieb:
Hier wird keine anwaltliche oder rechtliche Beratung gegeben.

---
jml93 schrieb:
Warum sollte ich lügen?
Zumindest hast du ja bisher noch immer keinen Grund angegeben, wieso der FS überhaupt entzogen wurde.
 
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@NasterX21

Ich frage hier weil ich mir nicht sicher bin ob ich damit zu einem Anwalt gehen sollte. Was du tun würdest sehe ich hier mal als Ratschlag bezüglich dieser Frage an. Mein Führerschein wurde mir wegen Amphetaminen entzogen, dabei saß ich nicht mal am Steuer sondern mir wurde als Führerscheinbesitzer dieser einfach weggenommen.
 
jml93 schrieb:
Fahrverbot und Führerscheinentzug gleichzeitig: Geht das?
Da nun die Unterschiede geklärt sind, stellt sich die Frage, ob ein Führerscheinentzug und das Fahrverbot gleichzeitig ausgesprochen werden können. Diese ist mit einem klaren „Nein“ zu beantworten.

Kommt es zum Führerscheinentzug, erlischt nämlich die Fahrerlaubnis, sodass gar kein Führerschein mehr existiert. Ein Fahrverbot ist dann also nicht möglich, da der Betroffene nach dessen Ende wieder berechtigt wäre, mit einem Kfz am Straßenverkehr teilzunehmen.
Meiner Logik nach macht beides gleichzeitig schon Sinn.

Führerschein entzogen:
Man entzieht dir den FS -> du könntest jedoch sofort einen neuen machen.

Führerschein entzogen und Fahrverbot (1 Jahr):
Man entzieht dir den FS und du könntest erst nach einem Jahr einen neuen machen.
 
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"Eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat durch das Fahren unter Amphetamineinfluss hat stets eine Bußgeldverfahren mit einem Fahrverbot (Bußgeldverfahren) sowie im darauffolgenden Verwaltungsverfahren den Entzung des Führerscheins zur Folge."

Bei mir war die Reihenfolge vertauscht. Dadurch entstand Verwirrung, die hätte vermieden werden können. Sobald der Führerschein vernichtet wurde, kann man mir kein Fahrverbot erteilen. Ich bleibe dabei.
 
jml93 schrieb:
Sobald der Führerschein vernichtet wurde, kann man mir kein Fahrverbot erteilen.
Wieso nicht? Wenn die sagen, der FS wird dir entzogen und du darfst 3 Jahre nicht am Straßenverkehr teilnehmen - was spricht dagegen?
 
jml93 schrieb:
Sobald der Führerschein vernichtet wurde, kann man mir kein Fahrverbot erteilen.
Richtig, weil Du keinen Führerschein bzw. Fahrerlaubnis hast, darfst Du kein Fahrzeug führen, also wo ist der Unterschied? Ein Fahrverbot wäre einfach unnötig, aber stört auch nicht.
 
@Incanus

Der Unterschied liegt darin, dass das Fahrverbot vor dem Entzug hätte rechtskräftig sein müssen. Das heißt, das man mir davor den Führerschein anscheinend unberechtigterweise entzogen hat und ich diesen länger hätte behalten dürfen auch mit Fahrverbot. Kleiner Scherz: gilt das schon als Unterschlagung? :volllol:
 
Incanus schrieb:
Ein Fahrverbot wäre einfach unnötig, aber stört auch nicht.
Finde das jetzt nicht unnötig. Sonst wird "einfach" ein neuer FS gemacht und man darf wieder fahren.
Willst du aber jemanden länger aus dem Verkehr ziehen, stellt man gleichzeitig ein Fahrverbot aus.
Ergänzung ()

jml93 schrieb:
Der Unterschied liegt darin, dass das Fahrverbot vor dem Entzug hätte rechtskräftig sein müssen. Das heißt, das man mir davor den Führerschein anscheinend unberechtigterweise entzogen hat und ich diesen länger hätte behalten dürfen auch mit Fahrverbot.

Kann der Führerschein bei Amphetaminen entzogen werden?

Allein der einmalige Konsum von Amphetaminen kann schon genügen, um der Führerscheinstelle einen Grund zum Entzug der Fahrerlaubnis zu geben, da es sich bei Amphetamin um eine sogenannte "harte" Droge handelt. Dieser Schritt kann unabhängig von einem Strafverfahren oder einem Ordnungswidrigkeitenverfahren erfolgen, da die Fahrerlaubnisbehörde nur über die "Ungeeignetheit" urteilt und nicht über eine Bestrafung des Betroffenen, wie dies im Bußgeldverfahren oder im Strafverfahren der Fall ist. Grundlage für diese Entzugskompetenz bildet §3 I S.1 StVG i.V.m. §46 I S.1 FeV (Fahrerlaubnisverordnung).
 
Es kann in dem Fall nicht 'einfach' ein neuer Führerschein gemacht werden, weil eine bestandene MPU Voraussetzung ist.
 
"Willst du aber jemanden länger aus dem Verkehr ziehen, stellt man gleichzeitig ein Fahrverbot aus."

Ja genau, auch nur für einen Monat und erst nachdem ich schon lange einen neuen Führerschein hätte beantragen können, das bringts richtig 👍

"Es kann in dem Fall nicht 'einfach' ein neuer Führerschein gemacht werden, weil eine bestandene MPU Voraussetzung ist."

Kann offiziell Vorraussetzung sein aber muss nicht, liegt wohl im Ermessen der Behörde. Aber wir alle wissen wohl dass die Wahrscheinlichkeit eigentlich bei fast 100% liegt dass es Vorraussetzung sein wird 👍
 
Incanus schrieb:
Es kann in dem Fall nicht 'einfach' ein neuer Führerschein gemacht werden, weil eine bestandene MPU Voraussetzung ist.
Daher war das "einfach" auch in "" =)

Aber wenn ich jemanden generell 3 Jahre aus dem Verkehr ziehen möchte, dann mit einem Fahrverbot.
Da bringt dann auch die bestandene MPU nichts (=
 
Da ein Fahrverbot nur maximal drei Monate betragen kann eher nicht ;).
Ein Entzug der Fahrerlaubnis mit anschließender Sperrfrist oder zusätzlich noch notwendiger PU oder MPU ist daher wirksamer.
 
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