Ärger mit der Bußgeld- und Führerscheinbehörde!

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Als jemand, der gelernt hat, MPUn durchzuführen, kann ich dir zumindest den Tipp geben: Lass deine Wut über die Behörden - selbst wenn sie berechtigt ist - zu Hause. Das Würde die Eignungsfeststellung für dich erheblich erschweren.
 
@NasterX21
Nein, das Fahrverbot gilt eigentlich nie länger als 3Monate.

Was du meinst ist eine Führerscheinsperre, die folgt auf einen Entzug der Fahrerlaubnis.

Die Vorgänge sind wirklich etwas dumm, eigentlich könnte man sich das Fahrverbot wirklich sparen, aber das ist halt ein anderer Vorgang.

das spiel geht so:

du machst was und wirst erwischt.

Vorgang 1:
dafür gibt es ne Strafe (500€ für trunkenheitsfahrt bei erstvergehen) und eine Konsequenz (1-3Monate Fahrverbot, lappen solange bei Kreisverwaltung oder ähnlichem abgeben). Vorgang 1 beendet.

Vorgang 2:
gleichzeitig geht eine Meldung an die Führerscheinstelle und die prüft dann ob dir dafür die persönliche Eignung aberkannt wird. Das ist dann der Führerscheinentzug und dabei wird evtl eine Sperrfrist ausgesprochen.
 
@Abe81

In wie fern? Mir wurde die MPU bereits angedroht und die Wahrscheinlichkeit dass ich diese machen muss liegt trotz Ermessen der Behörde in meinen Fall wohl bei über 90%; auf Grund von "harten" Drogen. In wie fern könnte die fast sichere MPU dadurch noch beeinflusst werden, dass ich nicht zugelassen werde oder wie muss ich das verstehen?
 
Corto schrieb:
@NasterX21
Nein, das Fahrverbot gilt eigentlich nie länger als 3Monate.

Was du meinst ist eine Führerscheinsperre, die folgt auf einen Entzug der Fahrerlaubnis.
Dann habe ich da was durcheinander geworfen, sorry.
Kenne das nur von einem damaligen Bekannten - der durfte, aufgrund seiner Historie mit seinem Roller - seinen Autoführerschein erst mit 21 machen.
 
Nö glaub ich nicht. Jedoch hab ich früher Theorie und Praxis gleich im ersten Lauf bestanden, daher mach ich mir darüber keine Sorgen. Clean bin ich auch seit über einem halben Jahr.
 
Es ist eine Begutachtung hinsichtlich deiner psychischen Fahreignung... der Wiki-Artikel ist eigentlich recht gut gepflegt.
 
Was motiviert eigentlich Leute sich zum Zweck einer halbseidenen Erklärung/Beratung in einem Computer Forum anzumelden und zu hoffen da käme was bei rum?
Google ist voll von hilfsbereiten RA-Büros, die sich genau darauf spezialisiert haben.
Teilweise mit Schnell-Check, ob das lohnenswert ist.

Und selbst wenn sich hier ein RA outen würde - gehst du dann mit ausgedruckten Topic zur Behörde und diskutierst das aus, bis du recht bekommst?

Interessant auch: Du bist bei was erwischt worden, was dir erhebliche Kosten als Strafe/Buße eingebracht hat.
Das erste was dir einfällt: Die dürfen das garnicht^^ Du hast jetzt die Behörde bei was illegalem erwischt^^
Du brauchst wirklich eine MPU!
 
"Interessant auch: Du bist bei was erwischt worden, was dir erhebliche Kosten als Strafe/Buße eingebracht hat.
Das erste was dir einfällt: Die dürfen das garnicht"

Stimmt so nicht, es geht um das widersprüchliche Verfahren. Mir wird ein Fahrverbot auferlegt obwohl mein Führerschein vernichtet wurde. Das Fahrverbot gilt nur für KFZ im Straßenverkehr. Und für diese braucht man eine Fahrerlaubnis.

Siehe hier:

https://www.bussgeldkataloge.de/fuehrerscheinentzug-fahrverbot/

"Führerscheinentzug und Fahrverbot können niemals gleichzeitig wirksam sein. Beide Sanktionen schließen sich gegenseitig aus."

Das sieht nach einer offiziellen Seite mit Erläuterung von Paragraphen und Gesetzen aus, daher nehme ich an dass das was dort steht eigentlich der Richtigkeit entsprechen müsste?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
jml93 schrieb:
Stimmt so nicht, es geht um das widersprüchliche Verfahren. Mir wird ein Fahrverbot auferlegt obwohl mein Führerschein vernichtet wurde.
Aber wo ist denn Dein Problem damit? Dein Führerschein, also Deine Fahrerlaubnis ist weg, was interessiert Dich das Fahrverbot?
 
Der Fehler der Behörde - "Führerscheinentzug und Fahrverbot können niemals gleichzeitig wirksam sein. Beide Sanktionen schließen sich gegenseitig aus." - Das war bei mir trotzdem der Fall. Dies führte mich in die Irre in dem Glauben dass ich meinen Führerschein nach Ablauf des Fahrverbots wiedererhalten würde.

- "Kommt es zum Führerscheinentzug, erlischt nämlich die Fahrerlaubnis, sodass gar kein Führerschein mehr existiert. Ein Fahrverbot ist dann also nicht möglich, da der Betroffene nach dessen Ende wieder berechtigt wäre, mit einem Kfz am Straßenverkehr teilzunehmen". -
 
jml93 schrieb:
Das Fahrverbot gilt nur für KFZ im Straßenverkehr. Und für diese braucht man eine Fahrerlaubnis.
???
Wo und was willst du denn sonst fahren, was in deiner Situation noch möglich wäre?
In den USA herkommt man doppelt bzw mehrmals Lebenslänglich.
Einmal reicht ja nun auch (?)
Du hast den Lappen weg und jede Menge Arbeit und Kohle, den wieder zu erlangen (bzw neu machen)
Der Rest ist doch nur Makulatur.
Ich kenne so einen Härtefall. Bekifft erwischt....(Auto)
Ohne Führerschein (Roller) sich erwischen lassen und beim Test (Abstinenz) durchgefallen.
Der wandert besser aus, hier wird der (zum Glück) nie wieder fahren.
 
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Also eigentlich versuchst Du einen Verfahrensfehler herbeizureden, damit Du um den Führerscheinentzug herumkommst und nur ein Fahrverbot bekommst. Der Zug ist meiner Meinung nach aber abgefahren.
 
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