Die Soundkarte wurde Online bestellt und ich kann sie daher noch zurücksenden. Müssten die Treiber und Software nicht die gleiche sein ? Ist ja der gleiche Hersteller. Schade das die Tischstation nicht wirklich zu gebrauchen ist, habe mir die Interne Soundkarte aufgrund anderer empfehlungen gekauft. Leider Klackt sie gelegentlich beim Umschalten von Lautsprechern zu Kopfhörer. Habe aber gelesen das dies normal sei.
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AKG K702 / Soundkarte
- Ersteller Antinerd
- Erstellt am
D
DuckDuckStop
Gast
Wenn du noch kannst schick sie zurück, die Aussage von DarthFilewalker dass das Fernabsatzgesetzt bei Amazon 3 Monate gelte ist zwar Blödsinn aber Amazon hat da eine ziemlich kulant Firmenpolitik (wenn man es nicht ausreizt).
Ich werde die Karte morgen direkt lossenden. War allerdings nicht Amazon aber da wo ich die bestellt habe, gibt es eine 30 Tage Rückgabegarantie . Dann werde ich mir mal die G5 zur Gemüte führen. Ich danke euch auf jedenfall schonmal für eure Ratschläge und falls ich Probleme habe mit der externen Soundkarte, melde ich mich wieder .
DarthFilewalker
Lt. Commander
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- Mai 2009
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@ ChotHoclate
Ich habe niemals geschrieben, dass das Fernabsatzgesetz eine Gültigkeit von 3 Monaten (anstatt 2 Wochen) hat! Ich habe lediglich geschrieben, dass der TE vom Fernabsatzgesetz Gebrauch machen kann und bei Amazon seine Ware bis zu 3 Monate nach Kauf ohne Abgabe von Gründen zurückzuschicken kann!
Das ist ein wesentlicher Unterschied!
Erst lesen, dann verstehen, dann posten!
@ Antinerd
Gern geschehen! Viel Spass mit deiner neuen Soundkarte!
Ich habe niemals geschrieben, dass das Fernabsatzgesetz eine Gültigkeit von 3 Monaten (anstatt 2 Wochen) hat! Ich habe lediglich geschrieben, dass der TE vom Fernabsatzgesetz Gebrauch machen kann und bei Amazon seine Ware bis zu 3 Monate nach Kauf ohne Abgabe von Gründen zurückzuschicken kann!
Das ist ein wesentlicher Unterschied!
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@ Antinerd
Gern geschehen! Viel Spass mit deiner neuen Soundkarte!
D
DuckDuckStop
Gast
Ehm.... nein. Tut mir Leid aber nein.
Weedlord
Fleet Admiral
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- Aug. 2013
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- 16.389
DarthFilewalker
Lt. Commander
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- 1.237
Ich meine mich erinnern zu können, dass ich meine letzte Rückgabe deutlich nach der Frist von einem Monat tätigen konnte. Waren Kopfhörer von Beyerdynamic, die ich Ende November gekauft habe und im Februar noch zurückschicken konnte.
Ist aber auch egal. Dem TE wurde ja bereits geholfen.
Ist aber auch egal. Dem TE wurde ja bereits geholfen.
D
DuckDuckStop
Gast
Ich habe lediglich geschrieben, dass der TE vom Fernabsatzgesetz Gebrauch machen kann
Um von einem Gesetzt Gebrauch machen zu können ist die Grundvoraussetzung dass dieses Gültigkeit hat und somit Anwendbar ist. Das Fernabsatzgesetzt räumte dem Verbraucher ein generelles Widerrufsrecht innerhalb von 2 Wochen nach Erfüllung des Kaufvertrages ein.
Egal wie du es formulierst, deine Aussage bleibt falsch. Diverse Onlinehändler erweitern die Möglichkeit des Widerrufes allerdings freiwillig auf 30 Tage (z.B. Amazon oder Thomann). Dies ist jedoch eine freiwillige Leistung des Händlers und basiert auf keinerlei gesetzlicher Grundlage.
Dass du bei Amazon einen Artikel auch noch lange nach diesen 30 Tagen zurückgeben konntest hängt einzig und allein mit Amazons Rückgabepolitik zusammen, diese ist nämlich so kulant, bei denen kannst du selbst nach 20 Monaten noch Artikel zurückschicken und bekommst den vollen Kaufpreis erstattet (zumindest solang bis man dies massiv ausnutzt).
TPZ
Commander
- Registriert
- Mai 2013
- Beiträge
- 2.064
Antinerd schrieb:Leider Klackt sie gelegentlich beim Umschalten von Lautsprechern zu Kopfhörer. Habe aber gelesen das dies normal sei.
Auch wenn du die Karte zurück schickst: Das ist normal und muss so.
Soweit mein technisches Verständnis reicht sollte das ein Relais sein.
Langer88
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Okt. 2008
- Beiträge
- 312
Über das Weihnachtsgeschäft (ab November) bietet Amazon eine erweiterte Rückgabe an, dass sind dann bis zu 3 Monate. Generell gelten aber die 30 Tage.
@TE: Bin gespannt auf den Bericht mit der G5 dann . Man liest ja dieses und jenes darüber.
@TE: Bin gespannt auf den Bericht mit der G5 dann . Man liest ja dieses und jenes darüber.
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