Aha, und die Anschalttermine sind also nur zum Spaß?herrhannes schrieb:Offensichtlich ist nur er selbst der Meinung, dass der Vertrag nicht rechtzeitig erfüllt wurde.
Wenn aktuelles Datum > Anschalttermin dann "nicht rechtzeitig". Wenn der Anbieter es in den Wochen darauf immer noch keine Nachbesserung schafft, wirst du keinen Richter finden, der darin keine Nichterfüllung sieht.
PS: Eine schriftliche Kündigung IST eine angemessene Form. Er hat doch geschrieben, dass es auch schriftlich gekündigt wurde und nciht nur das Telefonat geführt wurde.
Zuletzt bearbeitet: