Forum-Fraggle
Commodore
- Registriert
- Okt. 2006
- Beiträge
- 4.281
Das Problem ist eigentlich gar nicht mal der Kopierschutz bzw. die Win10 Problematik mit dem Kopierschutz. Das Problem ist das Nutzungsrecht:
Das Nutzungsrecht an der Videospielsoftware gehört verboten und ersetzt durch Besitz dieser einen Kopie. Denn dann dürfte man auch im Falle der Kopierschutzproblematik den Schutz für die Selbstverwendung umgehen, nicht aber um sie weiterzugeben.
Damit "mietet" man quasi die Software nur durch eine Einmalzahlung. Würde es um ein Haus gehen, wäre es eine horrende Gebühr bei dem der Vermieter jedoch jederzeit das Recht hat Eigenbedarf anzumelden und Dich rauszuwerfen.Nutzer erwerben durch den Kauf eines Titels „ein Nutzungsrecht an der Videospiel-Software, beschränkt auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch“. Dieser ist definiert als die „Nutzung eines Videospiels mit funktionierendem Kopierschutz“.
Das Nutzungsrecht an der Videospielsoftware gehört verboten und ersetzt durch Besitz dieser einen Kopie. Denn dann dürfte man auch im Falle der Kopierschutzproblematik den Schutz für die Selbstverwendung umgehen, nicht aber um sie weiterzugeben.