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Bericht Alte Spiele unter Windows 10: Vom Versuch, 150 Klassiker auf HDD zu archivieren

Über 4 DVDs kann man sich auch nur beschweren, wer einen 100 Mbit-Internetanschluss besitzt. Ich hab nur DSL light. Da darf ich 48h Dauerladen, bevor ich das Spiel spielen kann. Da lege ich lege lieber 4-5 Scheiben ein und kann nach 30 min spielen.
 
In 2001 habe ich schon die WinXP-Zwangsregistrierung nicht mit gemacht und bin seither mit Linux verblieben. Ich glaube, dass jedem mit Win10 noch immer mehr Spiele zur Verfügung stehen als mir.
Spiele wie GTA3 oder Rayman3 habe ich mit der GreenPepper-DVD unteer WINE zum laufen gebracht und ich spiele auch gern alte jump'n'runs wie HocusPocus oder Xargon (nur die 1. Shareware-Episode) in Dosbox.
Die alten LucasArts-Spiele laufen in ScummVM, aber die kenne ich ja nun zu genüge.
Ältere Loki-Portierungen laufen bei mir noch unter einer alten Distro, so dass ich die Installer der Community mit den benötigten alten Bibliotheken mehrheitlich nicht ausprobiert habe. Da liegt das Problem nicht einmal am Kopierschutz, sondern an der Binärkompatibilität, die unter Windows meist gegeben ist.
HighEnd-Spielekisten mit SLI/Crossfire werden unter Linux nicht unterstützt und entsprechende Spieltitel sind mir auch nicht bekannt, so dass ich für die Industrie ein Totalausfall bin. Ebenso wird mit Portierungen für die paar Spieler kein Geld verdient.
Ich kann aber perfekt damit leben, wenn es kein Diktat von oben gibt, sondern ein Mangel an KnowHow, Freiwilligen und der Nutzerbasis die Plattform unattraktiv macht.
Da ich auch an alten Titeln hänge, kann ich den Wunsch nach einem SafeDisc-Treiber oder Patches für Win10 sehr gut nachvollziehen, auch wenn ich die Spiele aus dieser Ära selbst gar nicht kenne.
 
Leider gibt es immer noch keine Möglichkeit, NFS Underground 1 unter Win10 zum Laufen zu kriegen. Die Installation funktioniert zwar, aber wenn man das Spiel starten will, kommt die Meldung "nfs.exe funktioniert nicht mehr". Kompatibilitätsmodi, Administratorrechte und die offiziellen Patches helfen hier nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
spielt letztendlich auch keine Rolle ob du nen Crack nutzt:

a.) Probleme kriegst du wenn du die verbreitest nicht wenn du die nur selber nutzt!
denn
b.) wo kein Kläger da kein Richter
c.) ist es dann nen AGB Verstoss, da du ja nur selber nutzt und nicht verbreitest!

kein Richter wird dich verurteilen wenn du dein Orginal nur lauffähig machst, die sind zwar manchmal etwas morbide im Kopf aber so morbide auch nicht!

genauso wie das anschauen von illegalen Stream nur grauzone ist der Upload wird verfolgt nicht der Download/Stream!
Zur Urheberrechtsverletzung gehört immer auch die Verbreitung! Welche so nicht gegebn ist wenn du nur deine Orginale durch Crack lauffähig machst!

Auch bei den angeführten Nintendo Modulen ist nicht der Besitz strafbar sondern der Verkauf!
 
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Hatte neulich Battlefield 1942 ausprobiert, lief nicht, allerdings konnte ich den Key bei Origin aktivieren und mit der Version ohne CD Kopierschutz geht's dann. Leider frisst Origin die Keys von Road to Rome und Secret Weapons nicht.
 
Also Gears of War steht in Deutschland aufm Index. Wollts nur mal
sagen falls das Bild hier auf der Seite ein Problem verursachen könnte.

Ich hatte damals auch "meine" Quellen, aber der Uhrzeit-Fix ist einfach
zu doof als dass ich mich damit dauerhaft belasten möchte. Vielleicht
wurde das mittlerweile gefixt, aber mir ist das einfach zu blöd.
 
Durch die Patches von G***c***w**** - übrigens eine tolle Seite, die im Artikel nicht erwähnt wird - lauft das Game noch immer perfekt...
GCW und ähnliche Seiten, sowie "Kopierschutzumgehungsprogramme" wie An**VD oder Cl*n*CD, dürfen seit September 2003 nicht mehr öffentlich genannt werden.
Sind denn die Kekse bei GCW immer noch frei von Malware? Zumindest früher* (Anfang 2000er) waren sie das.
Die Seite sollte man natürlich zur Sicherheit mit deaktiviertem Flash und Java (sollte eigentlich Standard sein) sowie mit Adblock besucht werden, man weiß ja nie (wobei deren Werbepartner weitaus weniger gefährlich sind als die von CB!).

*) Das Design hat sich seit Ende der 90er nicht verändert, modern gestaltete Seiten sind meist ein Graus. Die Konsequenz ist sehr löblich, die Funktion steht an vorderster Stelle.
 
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GCW und ähnliche Seiten, sowie "Kopierschutzumgehungsprogramme" wie An**VD oder Cl*n*CD, dürfen seit September 2003 nicht mehr öffentlich genannt werden.

Falsch! Heise sei dank darf eine Berichterstattung durchaus stattfinden (BUNDESVERFASSUNGSGERICHT1 BvR 1248/11)

Der Verlag / Site die noch Eier in den Hosen hat und für die User / Pressefreiheit kämpft!

und nicht in vorrauseilendem Gehorsam der ContentMAFIA gegenüber alles schluckt / zensiert!
 
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Danke für die Nennung des Urteils, mein Wissensstand war (wie an der Aussage zu erkennen) etwas älter (vor 2011).

Der von mir zitierte Post wurde in der Zwischenzeit, als ich das Obige geschrieben hatte, entfernt, falls sich wer wunder, woher das Zitat kommt.
 
Leider läuft mein lieblingsklassiker "jagged Alliance 2" nicht mehr unter windows 10 + Steam. Und das trotz Steamversion.
 
Ich habe in letzter Zeit sebst ein paar alte Spiele nachinstalliert und kann das Wehklagen des Autors echt verstehen...
 
Klasse Thema, das hier sehr schön aufbereitet ist und bestimmt auch in Zukunft immer mehr Gewicht bekommt. Meiner Meinung nach müssten alte Spiele freigegeben werden, am besten auch mit Sourcecode. Zumindest sollte dieser für die Nachwelt hinterlegt werden. Ob für jedermann zugänglich, das wäre noch zu klären. Ansonsten droht sowas.
 
hmm ich seh da Manhunt. Das doch beschlagnahmt in Deutschland.

Beschlagnahmt nach § 131 StGB in Deutschland.

§ 131 StGB (Strafgesetzbuch)

Gewaltdarstellung

(1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,

1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder


4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.




Frage ist ob das verbreiten eines fotos schon öffentliches ausstellen ist aber es ist doch zumindest "vorrätig halten" oder?
 
Schöner test, ich glaube ich muss mir auch mal die Mühe machen, da mein neues System kein DVD Laufwerk mehr besitzen soll
 
Luxuspur schrieb:
meine Spiele Partition faßt 4 TiB und ist zu 80% gefüllt da liegen knapp 1000Games drauf!

Und wie viele davon hast du innerhalb des letzten Jahres gespielt? Sobald ein Spiel durch ist, bleibt es bei mir noch höchstens 1 Monat auf der Platte und fliegt dann, falls ich mal wieder daran denke.
 
@Assmann 17:

Auch da muss man unterscheiden: Index Liste a oder Liste b

Liste A: darf nicht ausgestellt, beworben und Personen unter 18 Jahren zugänglich gemacht werden, an ü18 aber durchaus verkauft werden und der Besitz solcher Titel ist nicht strafbar.

Liste B: Spiele sind verboten dürfen auch nicht an ü18 Verkauft werden, da sie nicht nur wegen Jugendgefährdung auf dem Index gelandet sind sondern zusätzlich gegen irgendein Gesetz verstoßen!
Besitz kann bereits strafbar sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich verstehe das ganze nicht. Warum installiert ihr "Sammler" nicht win xp oder win 7 oder win 8 parallel zu win 10?!!
99% der alten games werden sowieso OFFLINE gespielt, also ist es ABSOLUT egal ob das alte Betriebssystem noch von MS mit Sicherheit updates oder patsches versorgt wird.
Welchen Sinn macht es alles mit Gewalt und gewaltigem Zeitaufwand auf win 10 installieren zu wollen, wenn es viel einfacher ist alles bei altem zu lassen, also auf dem letztem BS, und Win 10 Parallel zu installieren für neue Sachen?
Will da jemand nur beweisen wie böse MS doch ist?
 
ich verstehe das ganze nicht. Warum installiert ihr "Sammler" nicht win xp oder win 7 oder win 8 parallel zu win 10?!!

Wieso sollte ich als Win7 User Windows 10 parallel installieren ? 99% davon sind keine Verbesserung und bis DirektX 12 mal von Belang ist vergeht noch etliche Zeit!
 
assman17 schrieb:
hmm ich seh da Manhunt. Das doch beschlagnahmt in Deutschland.

Beschlagnahmt nach § 131 StGB in Deutschland.

§ 131 StGB (Strafgesetzbuch)

Gewaltdarstellung

(1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,

1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder


4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.




Frage ist ob das verbreiten eines fotos schon öffentliches ausstellen ist aber es ist doch zumindest "vorrätig halten" oder?
Und was davon entspricht der bloße Besitz des Spiels? (Edit: Auch das Spielen steht da nicht als Verbot drin, solange gegeben ist, dass niemand zusieht)
Außerdem ist auf dem Foto eine Spielepackung (keine Screenshots, Texte o.Ä., zumal nicht gesagt ist, dass da auch ein Datenträger drin ist) zu sehen.
 
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