Amazon.com /Falsche Ware erhalten

Daniel_SGE

Ensign
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Juli 2006
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Hallo!

Habe vor 2 Monaten bei Amazon.com 10 SACDs bestell. 2 Wochen später kam die Bestellung auch an, es waren allerdings nur die "normalen" CDs. Auf meine Beschwerde schickte Amazon eine Ersatzlieferung, die vor etwa 1,5 Monaten ankam.
Die Lieferung enthielt 9 normale CDs, und einmal richtigerweise 1 Hybrid-SACD.

Mittlerweile scheint immer noch keine Lösung in Sicht.
Amazon ist zu blöd die eigenen Lager nachzusehen, und bietet an, dass ich ja die Waren zurücklsenden könnte, weil sie nicht wissen, ob sie nich doch nochmal das falsche schicken würden. :freak:
Seltsamerweise haben sie beider letzten Sendung sogar eine richtige CD verschickt. Die SACDs scheinen also auf Lager zu sein.

Weitere Hinweise darauf, wie man die SACDs von den anderen unterscheiden könne (Digipack statt Jewel Case), quittiert Amazon mit der Antwort , man habe mein Problem verstanden, und man wüsste auch nicht, warum man mit der Bearbetiung so lange braucht, aber man werde sich melden.
1 Woche später schließlich die Antwort. Ich weiß aber nicht ob ich lachen oder heulen soll. Amazon stellte doch tatsächlich fest: (Sinngemäß)
"Sehr geehrter Herr X,
Wir haben ihre Anfrage überprüft und können ihnen mitteilen, dass tatsächlich alle ausgelieferten CDs, die von Ihnen bestellten sind."

Danach war ich doch etwas erbost, brauchte man doch so lange, um nicht festzustellen, dass man doch das falsche verschickt hätte. Weiterhin wollte man mir verkaufen, dass "DSD Remastered" CDs doch tatsächlich mit SACDs(hybrid) gleichzusetzen wären.

Auf eine Antwort auf eine erneute Anfrage, warte ich seit 2 Wochen vergebens.

Kann ich da noch irgendwas machen? Es kann ja wohl nicht sein, dass man einen Kunden solang hinhält und so offenkundig Falschaussagen trifft, wenn man doch mal antworten sollte.
 
naja, wenn ich schon in USA bestelle wird schon nen Grund haben. Die CDs da sind ein Schnäppchen, ich möcht die ja eigentlich schon haben, und eigentlich sind sie ja auch dazu verpflichtet, wenn sie die CDs doch eh auf Lager haben.

Und beim anrufen, werd ich erstens sowieso beim inkompetenten Kundenservice landen und 2. wirds auch nich ganz so billig.
 
Also 1. der Kundenservice kann für die Geschichte gar nix! Ich plaudere mal nen bisschen aus dem Nähkästchen. Wenn eine solche Anfrage beim Kundenservice kommt, schreibt man per Mail das Lager an(nix Telefon)! Das Lager kann allerdings den Bestand nicht kontrollieren! Die Ware kommt original verpackt an und so wird sie auch verschickt! Die reissen nix auf, ausser es ruft der 10. an und meldet das Gleiche.

Wenn eine solche Anfrage an den Kundenservice geht, geht erstmal ne Ersatzlieferung raus, das ist fast immer so. In deinem Fall wenn ich der Mitarbeiter wäre, würde dir sogar raten alles zurückzuschicken! Oder aber du bist mit einem Preisnachlass einverstanden.

Wenn du dich nochmal an den Kundenservice wendest, ist die Chance sehr groß noch eine falsche Lieferung zu bekommen. Soll heißen, schick den Kram zurück und bestell woanders.

Glaub mir ich weiß wo von ich schreibe(wenn auch nur in diesem Fall)

Moment ich sehe grad die Ersatzlieferung hast du vor 1,5 Monaten bekommen!? wieseo machst du solange nix???Rückgabe sind 30 Tage! Die werden das gar nicht mehr annehmen! Die werden wir schreiben das du es selbst verscheuern sollst. Aber versuche es trotzdem!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, kann schon sein, dass der Kundenservice dafür nicht viel kann. Irgendwer muss es aber abbekommen, das System kann dann ja nicht ganz stimmen, und sich einfach nicht mehr zu melden, ist ja wohl auch nicht die feine art.

Naja, ich warte seit diesen 1,5 Monaten auch darauf, dass mir Amazon sagt, wie ich vorgehen soll, Rücksendung hab ich abgelehnt, weil es für mich nciht akzeptabel ist. Es geht mir auch nicht um den Verlust, den ich jetzt durch den Erhalt der falschen CDs mache (hab ich ja eigentlich nicht bezahlen wollen), sondern um den Verlust, den ich mache, weil ich die richtigen CDs nicht bekomme (die sie ja wohl offensichtlich besitzen). Die SACDs (wie allgemein auch wegen der geringen Auflage) haben allgemein mittlerweile schon großen Sammlerwert. Woanders wäre das nur mit sehr viel mehr Geld wohl möglich, wenn überhaupt.

Außerdem sollte Amazon dann wenigstens mal die Artikelbeschreibung anpassen, dasitzen und nichtstun, das kann ja wohl nicht sein.
Zugegeben, es ist problematisch, dass beide Artikel die selbe Artikelnummer besitzen, aber sowas gibts öfter und sollte solch einen Handelskonzern nicht vor unlösbare Probleme stellen.
 
wollte Amazon damit auch auf keinen Fall Recht geben. Das Prob wird sein, das die sich stur stellen. "Entweder Sie schicken zurück oder is halt so". Das das System so natürlich nicht 100% funtioniert ist klar. Amazon.com ist auch noch nen bisschen anders als .de. Hier in Deutschland ist der Kundenservice deutlich besser, nur können die dir hier nicht helfen.

Die reagieren halt nur wenn mehere Exe,mplare fehlerhaft sind. Aber glaube mal nicht das es woanders besser gemacht wird. Alles das Gleiche!

Ich rate dir trotzdem es zurückzuschicken, du ärgerst dich so jeden Tag darüber. Das mit dem Artikel kann ich ja verstehen, aber so bekommste den auch nicht. Und nen Rechtstreit lohnt sich nach meiner Auffassung nicht!

Gruß
Topgun
 
Unter der Voraussetzung, dass deutsches Recht anwendbar ist gilt:

Der Käufer hat einen Anspruch auf Lieferung der bestellten Ware, eine Falschlieferung steht einem Sachmangel gleich. Der Käufer kann also auf Nachlieferung bestehen, aus der ihm keine weiteren Kosten entstehen dürfen. Schlägt die Nachlieferung fehl, ist er m.E. zum Rücktritt berechtigt.
 
Joar, Ausland und alles, wird komplizoert. Aber vll. lohnt sich ja ne Drohung, eventuell Rechtsschritte einzulegen. Wie siehts da denn mit Fristen aus, wenn sowas ins Ausland geht?

@spraadhans: nicht sogar auf schadensersatz oder sowas? Die können mir die versprochene Ware nicht liefern, obwohl sie den Kaufvertrag abgeschlossen haben (deutsches Recht).
In USA dürfte das allerdings in Grundzügen zumindest doch ähnlich sein
 
Die USA sind im Verbraucherschutz nicht vergleichbar mit der EU, so dass dort tatsächlich anderes gelten könnte. Selbst wenn deutsches Recht gilt, ist die Durchsetzung natürlich ein großer praktisches Problem.

Grds. stünde dem Käufer wenigstens nach der fehlgeschlagenen Nachlieferung neben dem Rücktrittsrecht auch Schadensersatz zu.
 
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