aranax schrieb:[...]Und wenn er vergisst, das ich schon ein Brötchen hatte und mir noch eins gibt, dann hab ich auch dadran Eigentum. Und wenn er nicht merkt, dass ich gar nicht bezahlt hab und mir nen Brötchen gibt, auch dann habe ich Eigentum am Brötchen. Er wollte es mir übereignen.[...]
Bitte keine Fallquetsche. Im Fall des TE wollte Amazon gerade nur 1x Ware übereignen, nicht 2x.
In deinem Fall ist wichtig, ob du gut- oder bösgläubig bist.
Theoretisch könnte Amazon Eigentum auch vor Lieferung übertragen. Oder erst danach. Z. B. bei Lieferung auf Rechnung.
Ich verstehe ehrlich gesagt weder deine Argumentation, noch worauf du hinaus möchtest. Es fühlt sich ein wenig so an, als ob du mal vom Abstraktionsprinzip gehört hättest und das nun versuchst (falsch?) anzuwenden. Jedenfalls drehen wir uns hier im Kreis.
Vielleicht möchtest du ja einen neuen Thread eröffnen, mit einem völlig hypothetischen Fall (A und B möchten X...), so dass losgelöst von der Grundthematik des TE diskutiert werden kann.