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Amazon sperrt einfach so Account
- Ersteller Anonym98
- Erstellt am
frames p. joule
Commander
- Registriert
- Jan. 2023
- Beiträge
- 2.565
Hatte das eine Zeit bei Kleinanzeigen, dass ich willkürlich gesperrt war, richtig nervig. Alles Gute
Leider nichtNero FX schrieb:Hast du noch ein Amazon Prime Abo? Dann kannst du per Anwalt ggf eine Reaktivieren erzwingen.
Ergänzung ()
Und wie kann ich das Amazon beweisen?whats4 schrieb:es gibt ein wort dafür.
das wort beschreibt unter anderem leute, die dich beschuldigen, wobei du deine unschuld beweisen mußt.
so du kannst. wenn ned: schuldig!
Sie fragen ja nichts an oder verlangen was von mir
whats4
Fleet Admiral
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das ist ja das kafkaeske daran.
du bist beschuldigt, niemand sagt dir wessen, und du sollst deine unschuld beweisen.
kafkaesk ist das einzig zutreffende wort dafür
und alle, oder besser die wenigen, beteiligten menschen spielen mit, weil sie ihre jobs behalten wollen.
wie immer. auch mehrfach in eher jüngerer vergangeheit.
nun, auch dafür gibts ein wort.
du bist beschuldigt, niemand sagt dir wessen, und du sollst deine unschuld beweisen.
kafkaesk ist das einzig zutreffende wort dafür
und alle, oder besser die wenigen, beteiligten menschen spielen mit, weil sie ihre jobs behalten wollen.
wie immer. auch mehrfach in eher jüngerer vergangeheit.
nun, auch dafür gibts ein wort.
Wirklich ohne Grund? Können Sie das mit mir machen. Das ist ja ein SkandalNero FX schrieb:Wir haben Vertragsfreiheit es steht Amazon frei ob sie mit dir einen Vertrag schließen. Sie sagen nein. Ist wie ein Hausverbot im Laden vor Ort.
Ein Grund muss nicht angegeben werden.
Helge01
Rear Admiral
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Das ist aber kein Hindernis. Zusätzlich gibt in DE die Vertragsfreiheit, da kann ein Händler einseitig ohne Grund Verkäufe verweigern.whats4 schrieb:schließlich sind da AGB´s, die zum erzeugen eines accounts bestätigt werfden müssen.
Es gibt nur wenige Ausnahmen wie z.B. Diskriminierung, oder wenn ein Händler lebenswichtige Ware anbietet, die der Käufer sonst nicht so einfach wo anders bekommt.
whats4
Fleet Admiral
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nun, es ist diskriminierung.
bei der allgegenwart des großen flusses jedenfalls.
die regelungen was das "neuland" betrifft, sind schwer mangelhaft.
was sich u.a. in einer KI zeigt, die gleichzeitig ermittler & ankläger & richter ist, ohne irgendwas begründen zu müssen.
und auch digitale landnahme ist landnahme.
bei der allgegenwart des großen flusses jedenfalls.
die regelungen was das "neuland" betrifft, sind schwer mangelhaft.
was sich u.a. in einer KI zeigt, die gleichzeitig ermittler & ankläger & richter ist, ohne irgendwas begründen zu müssen.
und auch digitale landnahme ist landnahme.
Helge01
Rear Admiral
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Nein.whats4 schrieb:nun, es ist diskriminierung.
Wenn du z.B. nur wegen deiner Hautfarbe oder sexuellen Orientierung abgelehnt wirst (beweisbar) dann ist das eine Diskriminierung. Ohne Grund ist es für den Händler immer möglich.
Helge01
Rear Admiral
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Hättest du es gelesen dann wüsstest du es.whats4 schrieb:und die sagen, diskriminierung gibts nur aufgrund von hautfarbe & sex?
Gemäß § 19 AGG darf eine Person bei Massengeschäften (wie etwa bei Verkäufen in Webshops) nicht wegen der im Gesetz aufgezählten Diskriminierungsmerkale (Rasse, ethnische Herkunft, Religion, Behinderung, Alter, sexuelle Identität) benachteiligt werden.
Bob.Dig
Commodore
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- Dez. 2006
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- 4.178
Das kann ich mir nicht vorstellen. Im Zweifel muss der Händler das begründen und diese Begründung kann dann überprüft werden und wie sinnhaftig sie erscheint. Wenn sie eine Diskriminierung nicht entkräften kann, dann wird ein Gericht gegen den Händler entscheiden. Alles andere wäre Quatsch.Helge01 schrieb:Ohne Grund ist es für den Händler immer möglich.
Und möglicherweise gilt für einen Riesen wie Amazon noch anderes.
Helge01
Rear Admiral
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- Nov. 2008
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- 5.466
Hi @Bob.Dig , der Händler muss auf Grund der Vertragsfreiheit nichts begründen.
Steht auch so auf der von mir verlinkten Seite.
Steht auch so auf der von mir verlinkten Seite.
Im deutschen Zivilrecht gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Zwei oder mehr Parteien dürfen daher nicht nur entscheiden, ob und mit welchem Inhalt sie einen Vertrag abschließen wollen, sondern auch mit wem. Grundsätzlich dürfen somit sowohl Unternehmer als auch Verbraucher frei und ohne Rechtfertigungsdruck entscheiden, mit wem sie vertragliche Vereinbarungen eingehen wollen. Das gilt selbstverständlich auch im anonymen Massengeschäftsverkehr.
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