tiga05
Lt. Commander
- Registriert
- Sep. 2008
- Beiträge
- 1.132
Hey Leute,
ich habe hier nen Motorola Moto G5 vom März. Das hat seit heute das Phänomen, dass die Lautsprecher nicht mehr funktionieren und beim Starten kommt der Hinweis "your device has failed verification". Laut Google kann das auf ein Problem mit dem Bootloader hinweisen. Hab dann einfach mal factory reset gemacht und danach auch die Firmware per adb neu geflasht. Der Fehler beim booten ist jetzt weg, die Lautsprecher gehen immer noch nicht. Das nur als "Vorabinfo". Der Bootloader wurde zu keiner Zeit geöffnet, da meine Mutter das Handy benutzt und sie so Spielereien nicht braucht.
Meine eigentliche Frage:
Laut meinem Verständnis habe ich (zumindest innerhalb der ersten 6 Monate Gewährleistung) das Recht, zu bestimmen, ob mir eine Defekte Sache repariert werden soll oder ein Austausch stattfindet. Nun habe ich also heute bei Amazon angerufen und das Problem mit dem Gerät geschildert und um einen Umtausch gebeten. Vor allem vor dem Hintergrund, dass wir nächste Woche in den Urlaub fliegen und wir bis dahin ein funktionierendes Handy von Vorteil wäre. Nun wurde mir zwar die Reparatur angeboten, der Umtausch jedoch verweigert. Dann wurde immer was von Herstellergarantie erzählt. Keine Ahnung wie die da in der Hotline drauf kommen. Das spielt in der Beziehung zwischen mir und Amazon jedoch keine Rolle. Fakt ist: Amazon verweigert mir den Umtausch mit Verweis auf die Möglichkeit zu reparieren. Im BGB §439 Absatz 1 steht jedoch:
Da ist eindeutig davon die Rede, dass ICH wählen kann, ob ich ne Reparatur oder Umtausch haben will. Da das Handy hier auch "nur" 190€ gekostet hat (und es sich also um kein 30.000€ Auto mit nem kaputten Sitz oder so handelt), sollte meine Forderung eigentlich verhältnismäßig sein.
Verwechsle ich da was, oder will hier Amazon das Recht beugen?
Entsprechender Paragraph:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html
ich habe hier nen Motorola Moto G5 vom März. Das hat seit heute das Phänomen, dass die Lautsprecher nicht mehr funktionieren und beim Starten kommt der Hinweis "your device has failed verification". Laut Google kann das auf ein Problem mit dem Bootloader hinweisen. Hab dann einfach mal factory reset gemacht und danach auch die Firmware per adb neu geflasht. Der Fehler beim booten ist jetzt weg, die Lautsprecher gehen immer noch nicht. Das nur als "Vorabinfo". Der Bootloader wurde zu keiner Zeit geöffnet, da meine Mutter das Handy benutzt und sie so Spielereien nicht braucht.
Meine eigentliche Frage:
Laut meinem Verständnis habe ich (zumindest innerhalb der ersten 6 Monate Gewährleistung) das Recht, zu bestimmen, ob mir eine Defekte Sache repariert werden soll oder ein Austausch stattfindet. Nun habe ich also heute bei Amazon angerufen und das Problem mit dem Gerät geschildert und um einen Umtausch gebeten. Vor allem vor dem Hintergrund, dass wir nächste Woche in den Urlaub fliegen und wir bis dahin ein funktionierendes Handy von Vorteil wäre. Nun wurde mir zwar die Reparatur angeboten, der Umtausch jedoch verweigert. Dann wurde immer was von Herstellergarantie erzählt. Keine Ahnung wie die da in der Hotline drauf kommen. Das spielt in der Beziehung zwischen mir und Amazon jedoch keine Rolle. Fakt ist: Amazon verweigert mir den Umtausch mit Verweis auf die Möglichkeit zu reparieren. Im BGB §439 Absatz 1 steht jedoch:
Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
Da ist eindeutig davon die Rede, dass ICH wählen kann, ob ich ne Reparatur oder Umtausch haben will. Da das Handy hier auch "nur" 190€ gekostet hat (und es sich also um kein 30.000€ Auto mit nem kaputten Sitz oder so handelt), sollte meine Forderung eigentlich verhältnismäßig sein.
Verwechsle ich da was, oder will hier Amazon das Recht beugen?
Entsprechender Paragraph:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html