Jethro schrieb:
In Californien sollen solche Klauseln wohl nicht existieren bzw. unwirksam sein.
Anders als W0mbat es darstellt, existieren solche Klausen auch in Kalifornien und sind dort auch nicht illegal. Recht hast du aber damit, dass sie in den meisten Fällen unwirksam sind.
Man kann die Lage in Kalifornien »ansatzweise« mit der Lage in Deutschland vergleichen. Die Klauseln sind in der Regel unwirksam, da sie den Angestellten übermäßig benachteiligen.
Es kann jedoch in sehr eng gesteckten Grenzen - egal ob nun »Mitgründer« o. »Mitarbeiter« - eine entsprechende Klausel in den Arbeitsvertrag mitaufgenommen werden. In Kalifornien finden sich entsprechende möglichen Gründe in den Paragraphen für Firmenrecht sowie Arbeitsrecht. (ca. um §16600, glaub es war §16601)
Wenn man ein entsprechend gutes Englisch hat und kapiert, dass man nicht immer die erste Übersetzung des Wörterbuchs oder aus dem Schulunterricht nutzt, sondern auch an Synonyme denkt, fällt es auch auf.
Richtig ist allerdings, dass das Suprme Court of California gesagt hat, dass sie »davon ausgehen« - wieder mal die englische Übersetzung und Grammatik - dass in allen Arbeitsverträgen die Wettbewerbsklauseln ungültig sind, auch wenn sie nicht jeden Vertrag kennen/gesehen haben, da alle bisher vorliegenden Fälle sich nicht an das entsprechende rechtlichen Regeln gehalten haben.
Es gibt dafür auch einige interessante wissenschaftliche Arbeiten zu diesem Thema aus Kalifornien und sogar Empfehlungen durch Anwaltskanzleien. Im Endeffekt werden diese Regelungen nicht mehr in die Verträge aufgenommen, da diese »Klauseln« je Mitarbeiter individuell ausgearbeitet werden müssen und entsprechende Begründungen vorliegen muss. Ein »logischer« Fehler in der Begründung => Die Klausel wird einkassiert.