Obwohl ich den Unmut des TE gut verstehe, möchte ich an dieser Stelle auch einmal eine Lanze für Medion brechen, was natürlich nicht heißt, dass auch dort Dinge vorkommen können, die nicht akpzeptabel sind; wo Menschen tätig sind, machen Sie auch Fehler; ich denke aber im vorliegenden Fall, dass es hier zumindest nicht eindeutig klar ist, dass Medion für den eingetretenen Schaden garantiepflichtig ist, um es einmal vorsichtig auszudrücken; das absolute Vertrauen eines Vaters in seine Tochter dabei in allen Ehren und als vater von vier Kindern weiß ich da auch ein bisschen, von was ich da spreche.
Ich habe aber in den letzten zehn Jahren Medion nur als zuverlässigen Vertragspartner bei aufgetretenen Mängeln an zahlreichen von mir erworbenen und eingesetzten Computern kennengelernt, und Mängel, die irgendwie plausibel zu erkennen waren, wurden stets schnell und einwandfrei bereinigt.
Man muss aber doch auch Verständnis dafür haben, dass ein Unternehmen nicht einfach alles pauschal im Rahmen seiner Garantieerbringung akzeptieren kann, was ihm als Garantieanspruch vorgelegt wird; das würde Tür und Tor für ungerechtfertige Forderungen öffnen und die Firma wäre bald pleite und die Arbeitsplatze wären bvald alle futsch oder die Produkte würden konkurrenzlos teuer !
Und klar, die oftmals "horrenden" Telefonkosten ärgern mich auch; aber auch hier gilt, wenn man mal nachrechnet, was da bei einigermassen seriösen Anbietern verlangt wird, dann kommt man im Endeffekt meist nicht einmal auf die Personalkosten, die für den Menschen am anderen Ende entstehen; von Sachkosten einmal ganz abgesehen. Und auch hier gilt natürlich, dass bevor eine Garantiepflicht tatsächlich festgestellt wird, ein Unternehmen diese Kosten, auch die mißbräuchlichen, kaum selbst tragen könnte, insbesondere nicht in einer derart eng kalkulierten Branche wie bei Computerhardware, und diese Dienstleistung ja ausufern würde, wenn jeder sie kostenlos in Anspruch nehmen könnte,
Nicht richtig finde ich allerdings, dass viele Anbieter von kostenpflichtigen Hotlines die Kosten auch für die Warteschleife erheben, und das tat und tut Medion auch und auch noch, und damit den Anrufer fast nach Belieben abzocken können, wobei ich diese Absicht Medion vorliegend nicht unterstellen will, aber auch Medion ist da zumindest grenzwertig bislang.
Dies soll jetzt ja aber endlich gesetztlich geregelt werden, indem man nur dann bezahlen muss, wenn man auch den gewünschten Gesprächspartner an die Strippe bekommen hat und der Zahlungspflicht zudem vom Anrufer aktiv zugestimmt wird, so dass man auch tatsächlich eine Leistung für sein Geld bekommen wird.