BlackWidowmaker
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FidelZastro schrieb:Edit: Strafanzeige? Dafür, dass du offensichtlich höchstens im Ansatz weisst, wovon du sprichst, nimmst du den Mund ziemlich voll Spock.
Strafanzeige gegen denjenigen der vom ComputerBild-Vertrieb eine Provision für meinen angeblichen Vertrag bekommen hat, jawohl. Solange er nicht nachweisen kann, daß er auf legalem Wege an meine Daten gekommen ist, und er eine gültige Legitimation (Vertragsabschluß mit Unterschrift) o.ä. vorzuweisen hat, bin ich ziemlich sicher, daß dies zum Erfolg führen würde. Selbstverständlich wäre eine Anzeige/Klage gegen Computerbild bzw deren Vertrieb ziemlich aussichtslos, da man denen nicht nachweisen kann, daß sie von den unlauteren Methoden desjenigen gewußt und billigend in Kauf genohmen haben.
Jedoch liegt hier in jedem Fall eine Straftat vor, die Betrugsabsicht ist klar.
Abgesehen davon sollte man nicht vergessen, auf welcher Seite die Beweislast liegt. Wo kämmen wir denn dahin, wenn ich beweisen muß, daß ich nicht die ComputerBild bestellt habe? Die Rechtslage ist doch hier mehr als eindeutig. Dazu muß ich auch nicht Jura studieren haben.