PHuV schrieb:
Ich finde sie aus diversen Gründen beschissen, ungerecht und falsch. Das jahrzehntelange Prinzip der einfachen Vorbestellung ist besser. Nenne mir doch bitte Gründe, warum oder was an einer bisher üblichen Vorbestellung falsch sein soll? Rein technisch sind selbst Massen von Bestellungen einfach handhabbar, man kann sie ganz einfach sequentiell abarbeiten, und man würde die Mehrfachbesteller sehr schnell identifizieren und aussortieren können.
also mit Grundlegend meine ich, dass man die Möglichkeit hat aktuelle Karten für vergleichsweise normale Preise zu bekommen.
Die Praktische Umsetzung/Ausnutzung ist bescheiden gelöst. Das ist jedesmal wie ein Black Friday.
Eine Liste mit Vorbestellungen wäre natürlich allemal besser. Käufer werden in chronologischer Reihenfolge bedient, springt einer ab rutscht der Rest nach.
Kunden müssten ihre Daten (Vollständiger Name) + Prüfziffer vom Perso angeben und dürfen nur eine Vorbestellung laufen haben. Alles ohne Prüfziffer ist zu ungenau.
Das Problem ist meines Erachtens seriöse Händler zu finden welche Vorbestellungen anbieten. Viele, wie Alternate, setzten die Karten einfach auf vergriffen.
Ich glaube Evga bietet ihre Karten, im eigenen Shop, mit Vorbestellung an, bin mir aber nicht ganz sicher.
Reset90 schrieb:
zu glauben, dass in DE die garantie/gewährleistung verfällt oder abgelehnt werden kann weil der Name auf der Rechnung nicht passt ist ähnlich naiv wie das mit dem Händchen halten.
Gewährleistung != Garantie.
Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und bezieht sich nur auf Mängel welche schon bei Auslieferung vorgelegen haben müssen, egal ob der Fehler am ersten Tag oder am letzten Tag nach fast 24 Monaten auftritt. Je später ein Fehler auftritt, desto schwieriger wird es jedoch nachzuweisen, dass dieser schon zur Auslieferung vorlag.
Die Gewährleistung kann auch rechtskräftig eingeschränkt werden. Dann muss der Verkäufer jedoch explizit angeben was ausgeschlossen wird. Motorenbauer bspw. schließen bei einer Teilüberholung explizit die alten, unangetasteten Teilgruppen aus.
Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung. Wenn der Hersteller keine Übertragung zulässt hat ein Dritter keinen Anspruch mehr.
Wenn NBB, wie in dem Link, eine Übertragung zulässt, bezieht sich das nicht auf die Herstellergarantie, sondern lediglich auf deren eigene, welche zwischen NBB und Kunde geschlossen wurde.
NBB besitzt nicht das Recht die Garantie eigenmächtig zwischen Hersteller und Kunde auf Dritte zu erweitern.