bLu3to0th
Commodore
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Naja hoffentlich wirds noch ACTA noch abgewendet.. übern Berg sind wir jedenfalls noch nicht.
Das geht ja gar nicht. Dann sollten die Bibos da im Umkehrschluss dann aber auch 500Euro Werbegebühren von der "GEMA" dort verlangen, da sie eine werbende Dienstleistung erbracht habenGuest83 schrieb:Zu dem Thema, wenn auch abseits der IT-Welt, gibt es eine interessante Meldung aus Belgien: http://derstandard.at/1331207329269...rt-Gebuehren-fuer-Vorlesen-aus-Kinderbuechern