S
Sinthuria
Gast
Nein das ist keine Haarspalterei. Zudem erfüllt Deutschland bereits die Vorraussetzungen des Abkommens. Hier wären überhaupt keine Änderungen notwendig. Das gilt ebenso für den übrigen europäischen Raum. Dies wurde in dem von CB verlinkten Text des Abkommens auch noch mal explizit hervorgehoben. Ziel eines solchen Abkommens ist die Schaffung internationaler Standards bzw. die Förderung internationaler Zusammenarbeit. und die rechtlichen Bestimmungen dazu gehen ziemlich weit auseinander. So sind gewerbsmäßige Urheberrechtsverstöße nicht überall strafbar. Deutschland erfüllt z.B. diese Vorraussetzung bereits. Andere Länder müssen diesbezüglich nachziehen.
Und das sogenannte Thre Strike Modell wurde bereits vorher aus dem Abkommen herausgenommen. Es gibt zwar immer noch Kritikpunkte zu diesem Abkommen, die ich durchaus sehe, die aber längst nicht so weitreichend sind wie viele hier propagieren.
Viele der "Gegner" sind letztendlich ebenso wenig ausreichend informiert, wie sie es anderen vorwerfen.
Und das sogenannte Thre Strike Modell wurde bereits vorher aus dem Abkommen herausgenommen. Es gibt zwar immer noch Kritikpunkte zu diesem Abkommen, die ich durchaus sehe, die aber längst nicht so weitreichend sind wie viele hier propagieren.
Viele der "Gegner" sind letztendlich ebenso wenig ausreichend informiert, wie sie es anderen vorwerfen.
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