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NewsAnti-Piracy-Anwaltskanzlei gerät selbst unter Verdacht
BitTorrent ist ein ein wirklich gutes Filesharing-Protokoll. Selbst große Firmen setzen auf Torrents, um Traffic gleichmäßiger zu verteilen und durch Downloadpeaks in die Knie gehende Server zu vermeiden (Blizzard Installer, LibreOffice, OpenOffice etc.). Mit Magnet Links dazu noch dezentral und "ausfallsicher", weil es nicht viele Teilnehmer braucht, um Files verfügbar zu halten. Dementsprechend kann man Torrents nicht einfach "abschalten" und es wäre geradezu ein Verbrechen an den Nutzern des Internets, dies wegen ein paar Leuten zu machen, die mit Abmahnungen ihr (temporäres) "Get Rich Quick" Scheme entdeckt haben.
Ich bin zwar Österreicher aber ich denke auch in D müssen Bürger bei ihrem Heimatsgericht verklagt werden (also das nächste) und die Kläger werden nicht die freie Gerichtswahl haben (um sich z.B. Hamburg aussuchen zu können)...
Und ob in D eine IP als Beweis anzusehen ist ist ebenfalls fraglich. Ob schuldig oder nicht kann ich nicht sagen, aber ans Recht sollten sich beide Seiten halten.
Ja fraglich ist das, aber es ist leider gängige Praxis. Eine dubiose Firma XY sucht mit einer Software im Torrent-Netzwerk IP Adressen, druckt diese mit Uhrzeit, Datei und ein paar anderen Daten auf ein Blatt Papier, und das reicht vielen deutschen Gerichten als Beweis, dass die Abmahner beim Provider deine Adresse abfragen dürfen.
Wenn du die Abmahnung ca. 4 Monate später bekommst, dann sind die Daten beim Provider schon gelöscht, und du kannst überhaupt nichts mehr nachweisen - dem Gericht reicht aber als Beweis, dass diese Firma XY ja damals deine Daten mit der Software XY ermittelt hat.
Das ist natürlich völlig dubios und in mehreren Fällen wurde ja auch schon nachgewiesen, dass die IP Ermittlung von solchen Firmen oft fehlerhaft ist - aber wenn der Richter sagt, dass ihm das als Beweis genügt, dann ist es so.
Die halten sich schon alle an geltendes Recht, aber das Recht ist in Sachen Abmahnunngen in Deutschland veraltet und nicht gerade nutzerfreundlich! Dazu noch einen Richter, der vom Internet keine Ahnung hat, schon bist du der Depp!
Ergänzung ()
Wilhelm14 schrieb:
Ich kenne mehrere konkrete Fälle im Bekanntenkreis, wo das genauso gehandhabt wurde. Das verlief immer im Sande. Niemand wurde verklagt.
Auch in diesem Thema tauchen wieder Warnungen auf, dass man unbedingt eine Unterlassungserklärung abgeben soll. Für mich stammt diese Aussage von den Abmahner selbst. Gibt es überhaupt Fälle, wo es Konsequenzen gab, weil jemand nicht reagiert hat? Wäre das nicht längst in den Medien aufgetaucht? Dort geht es nie über Abmahnungen hinaus.
Ein Einzelfall von Abmahnung mit einem Streitwert von 1000-2000 Euro ist jetzt nicht gerade News-tauglich.
Natürlich wird meist nicht geklagt, aber wenn man sich ein bisschen auf diesem Forum umschaut, dann gibt es schon Fälle, in denen vor Gericht gegangen wird.
Die Seite sieht mir im Ganzen nicht so aus, als ob sie zur Werbung für einen Anwalt betrieben wird, da der grundsätzliche Rat der Seite das Abgeben einer mod. UE und dann das Nichtzahlen ist, ohne Anwalt.
Auch hier liest man , dass die Kanzlei Sasse & Partner öfter in Hamburg vor Gericht zieht. Diese Seite sieht mir zwar eher aus, wie Werbung eines Anwalts, aber gerade deshalb kann ich mir nicht vorstellen, dass hier die Unwahrheit verbreitet wird.
Das ist ein ganz blöder Tipp! Wer nicht reagiert, kann ganz schnell größere Schwierigkeiten bekommen, weil man zur Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung gesetzlich verpflichtet ist!
Außerdem wird diese Weigerung als Schuldeingeständnis ausgelegt!
Ich hatte zwar bisher keine Abmahnungen aber bei dubiosen Rechnungen ist das (leider) etwas komplizierter. Ich galube aber das der Unterschied nicht so besonders groß sein kann.
Abmahnung ist eine Zahlungsaufforderung (jedenfalls kenne ich das so, dass man nur Abmahnen darf, wenn man einen "Titel" hat, also rechtsgültig Geld vom Gemahnten einfordern darf) - zu deutsch "Rechnung". Wenn man auf diese nicht reagiert, kann es zu Schwierigkeiten kommen - Allerdings nur (und nur dann), wenn stichhaltige "Beweise" vorliegen (für die Existenz des Titels).
Im Fall einer Rechnung muss es irgendwo ein Schriftstück geben (neuerdings reicht auch eine Bestätigungs-email) aus dem eindeutig eine Zahlungspflicht hervorgeht (z.B. ein Kaufvertrag, eine Bestellbestätigung o. Ä.).
Liegt ein solches Dokument nicht vor, bekommt man gerade durch die Reaktion (Ein- bzw. Widerspruch) auf die Abmahnung bzw. Rechnung Probleme, denn in dem Fall gilt diese dann als Vertragsbestätigung.
Ich weiß das das rein logisch keinen Sinn macht. Aber leider ist es so, dass ich bisher bei ca. 90% der dubiosen Rechnungen, auf die ich NICHT reagiert habe, nichts weiter bekommen habe (10% waren gültig und ich hatte es nur verpeilt). Bei 90% der dubiosen Rechungen auf die ich reagiert habe (Ein- Widerspruch bzw. Unterlassungsaufforderung) hatte ich danach echte Probleme aus dem als rechtsgültig geschlossen angesehenen Vertrag wieder raus zu kommen (das einzige dabei zwischen den Anwälten thematisierte Schriftstück war meine Reaktion - der Einspruch gegen den Titel aus einen von mir mMn niiemals geschlossenen Vertrag).
Wenn man eine Rechnung bekommt, mit der man nichts zu tun hat (und sich auch keiner Schandtat bewusst ist), sollte man auf keinen Fall Einspruch gegen diese Rechnung einlegen, denn mit dieser Bestätigung gilt der Vertrag (auf den sich die Rechnung bezieht) als geschlossen. Und dann greift römisches Recht - "pacta sunt servanda" - Verträge sind zu erfüllen. Und ab da ist es dann auch ziemlich egal, wie dieser Vertrag zustandegekommen ist, solaneg er nicht gegen geltendes Vertragsrecht verstößt.
Wer sich allerdings tatsächlich von einer Abmahnung ertappt fühlt, der sollte reagieren (am besten gleich mit Anwalt - und wer dafür kein Geld hat: das Zauberwort "PKH" kennt jeder brauchbare Anwalt - viele mögen es nur nicht, der Staat zahlt weniger und später als Private).
Uhm, DerOlf bitte "Abmahnung" nicht mit "Mahnung" (wegen Zahlungsverzuges) verwechseln! Eine Abmahnung ist die Aufforderung eine bestimmte Handlung (z.B. der download urheberrechtlich geschütztem Materials des Mandanten der Abmahnenden Kanzlei) in Zukunft zu unterlassen und dies durch unterschreiben einer Unterlassungserklärung zu bestätigen, die Kosten dabei sind Anwaltskosten (für die Abmahnung) so wie eventuell (eigentlich fast immer) Schadensersatz für die bereits begangenen Verstöße. Das hat NICHTS mit irgendwelchen bestehenden Rechnungen / Titeln zu tun. Und hier nicht zu reagieren ist im Endeffekt, wenn der Abmahner nämlich seine Rechte vor Gericht wahrnimmt, am Ende mindestens teu(r)er. Wenn man abgemahnt wird, am besten Anwalt rein, der kann einem auch sagen was machen. Ist die Abmahnung zurecht wird er fast immer zu einer modifizierten / angepassten Unterlassungserklärung raten.
Und auch das weitere was du schreibst ist, sorry, gelinde gesagt, großer Unsinn!
Natürlich kann man auf eine unberechtigte Rechnung / Mahnung reagieren und widersprechen ohne dass man damit irgendwelche "Verträge" die man nicht abgeschlossen hat bestätigen oder eingehen würde. Das bringt nicht unbedingt was (diverse Abzockfallen im Internet werden deinen Widerspruch gepflegt ignorieren, egal was du reinschreibst), bringt dir aber auch keinen Schaden. Nein, kein Mensch kann mich in einen Rechtsgültigen Vertrag drücken, indem er mir eine Rechnung schickt und hofft, dass ich auf diese Antworte.
Und "römisches" Recht greift in Deutschland sowieso nicht, es sei denn, es sei zufällig deckungsgleich mit dem entsprechenden "deutschen" (und aktuell gültigem) Gesetz und ein Vertrag ist noch lang nicht immer ein Vertrag, ein Vertrag, sprich, selbst wenn es einen Vertrag gibt (der wie erwähnt sicher nicht zustande kommt, weil du einer Mahnung widersprichst) ist noch lange nicht egal, wie dieser Zustande gekommen ist.
Um es deutlich zu sagen: Nein, du erkennst und gehst garnichts ein, indem du Widerspruch gegen eine ungerechtfertigte Rechnung / Mahnung einlegst.
Spätestens wenn man denn einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommt, sollte man übrigens auf jeden Fall reagieren, denn die prüfen nicht nach, ob eine Forderung gerechtfertigt ist und wenn man dann nicht reagiert, wird es zumindest unnötig kompliziert und der mutmaßliche Gläubiger kann das Mahnverfahren einleiten, inkl. Gerichtsvollzieher, Pfändungen und dem ganzen Spaß inkl. "einen Titel erwirken".
Aber wie erwähnt, das ganze Verfahren / System hat nichts mit Abmahnungen zu tun und Vice Versa.
@Arestris
Ich hab gewusst, dass es hier jemanden gibt, der es erklären kann.
Danke, das hat (zumindest mir) bisher gefehlt - und jetzt seh ich es auch klarer.
Dass es bei Abmahnungen um Unterlassungen geht ist klar. Und das Anwaltskosten imens steigen, je mehr der Anwalt arbeitet kenne ich noch recht gut von meiner Mutter (die war RA). Von der stammte übrigens der Tipp, auf dubiose Rechnungen nicht zu reagieren, denn damit erhöht man im Endeffekt nur seine eigenen Kosten (und wenn's beim Briefverkehr nur für's Porto ist). Das Ziel (nämlich in Ruihe gelassen zu wrden) erreicht man bei solchen Rechnungen jedenfalls ohne Reaktion meist viel schneller. Immer vorrausgesetzt es existiert tatsächlich kein Zahlungsanspruch, aber darüber kann man sich ja bei der Mahnung nochmal gedanken machen.
Um auf Briefe vom Gericht nicht zu reagieren, müsste man wohl schon verdammt dumm sein. Offizielle Post sollte man eigentlich immer ernst nehmen - Anwaltspost zähle ich da allerdings seit dem ganzen Abmahnwahnsinn nicht mehr zwingend dazu.