Corros1on schrieb:
Garantie ist komplett freiwillig und kann der Hersteller selbst festlegen. Der Gesetzgeber schreibt nichts über Garantie, also kann 1 Jahr Garantie schon Mal nicht über dem liegen was im Gesetz steht.
Da hast du natürlich recht. Aber analysieren wir, was damit gemeint ist: Der Hersteller garantiert dir, zb für 1 Jahr, dass das Produkt gemäß den vorgegebenen Bedingungen funktioniert.
Und diesen Zeitraum auf nur 1 Jahr zu legen ist kein Zeichen in das Vertrauen in das Produkt, sondern ein Misstrauen in eine längere Funktionsdauer.
Dass es freiwillig ist, ist korrekt, andererseits wird ein Produkt welches keine Garantie hat vermutlich nicht gekauft - also eine vom Markt erzwungene Freiwilligkeit. Und da liegen andere Hersteller, auch in der Elektronik teils deutlich darüber.
Corros1on schrieb:
Aber dafür steht etwas über die Gewährleistung im Gesetzbuch, die aktuell mit 2 Jahren festgelegt sind und können auch nicht durch Verzichterklärungen ausgehebelt werden (es gibt ausnahmen bei Käufen unter privat Leuten). Nach den ersten 6 Monaten kommt die Beweislastumkehr ins Spiel, da muss der Kunde nachweisen, dass der Mangel vor dem Kauf bestanden hat.
Genauer gesagt hat der Händler innerhalb der ersten 6 Monate zu beweisen, dass der Mangel nicht schon vor dem Kauf vorhanden war. Im Anschluss an diese 6 Monate muss der Käufer den Beweis erbringen, dass dem so war.
Der Händler tut sich das selten an, daher kommt man idr leicht damit durch, wobei dem Händler dann auch noch einige Möglichkeiten zur Nachbesserung gewährt werden.
Nach den 6 Monaten müsste der Käufer ein kostenintensives Gutachten erstellen lassen um einen Beweis zu erbringen. Oftmals wird stattdessen auf die Garantie zurück gegriffen, welche aber weniger Möglichkeiten für den Kunden bringt und man oft auf die Kulanz der Händler/Hersteller angewiesen ist.
Wenn nun die Garantie nur 1 Jahr dauert, die Gewährleistung jedoch 2 Jahre, dann fallt man um das 2. Jahr insofern um, als dass man ein teures Gutachten erstellen müsste, welches einem nicht erstattet wird und ggf den Anschaffungspreis überschreitet.
Corros1on schrieb:
Um die Verwirrung komplett zu machen gibt es auch noch die Produkthaftung (BGBI. I S. 2189) , die mit 10 Jahren angegeben wird.
Produkthaftung bezieht sich ausschließlich auf Schadensersatz auf Folgeschäden von fehlerhaften Produkten. (zb defektes NT zerschießt den restlichen PC).
Wobei hier vermutlich die geringste Aussicht auf Erfolg zu erwarten wird, weil es entsprechend nachweisbar sein muss. Bei explodierenden Akkus steht ja zb oft ein billiges NT eines Drittanbieters im Vordergrund. Also keine Produkthaftung seitens des Handyherstellers.
Corros1on schrieb:
Problem bei der ganzen Sache ist, dass viele von ihren Rechten nichts wissen, die sie in Anspruch nehmen können und ein bisschen bauen die Händler und Hersteller auf diese Unwissenheit der Kunden und es ausnutzen aus meiner Sicht.
Wenn ein Kunde sich damit abspeisen lässt, dass er für die Reparatur zu zahlen soll, obwohl es ein klarer Gewährleistungsfall ist bzw. die missen Geschäftspraktiken bejubelt ist selber irgendwo Schuld.
Da hast du recht, zu wenige Konsumenten informieren sich. Viele gehen aber auch mit Halbwissen zum Händler und sind dann aufgebracht, wenn man ihnen die gesetzliche Lage und den daraus resultierenden Handlungsspielraum des Händlers erklärt.
Letztenendes hilft es am meißten, wenn man als Kunde und als Händler sachlich, freundlich und ruhig bleibt, denn dann wird niemand mit dem Rücken an die Wand gedrückt und die Situation lässt sich oftmals sehr viel schneller und leichter lösen