News Apple: BGH verweigert Patent auf Wischgeste fürs iPhone

Schön das auch das höchste Gericht das nun endlich klarstellt. Habe das nie so ganz Verstanden aber nun gut das es endlich geklärt ist.
 
@Tronx

Viele Richter ;) BGH hat nicht nur ein Richter pro Prozess sondern (ich glaube) fünf.
 
Zwischen Verweigerung und Nichtig ist ein großer Unterschied.

Das Patent wurde erst zugelassen, sprich es wurde Apple nicht verweigert.
Anschließend wurde auf Nichtigkeit geklagt und diesen wurde zugestimmt.

Bitte korrigieren, da der Text den Inhalt falsch wiedergibt!
 
...und die Vernunft obsiegte!
 
Wasn da los? Sind Apple die Sponsorgeräte ausgegangen um die Richter zu bestechen? Anders kann man sich die Rechtssprechung in anderen Ländern kaum erklären. Schön dass in Deutschland (ausnahmsweise) mal wieder nach Vernunft geurteilt wurde.
 
Sehr schön und leider zu selten solche Klarstellungen.
 
Was wollen die überhaupt? Etwas patentieren, was garkein Bestandteil mehr in iOS ist, falls der Schieber gemeint ist? Den gibts seit zwei Jahren (leider) nicht mehr.
 
Mein Gartentor wird so ent- und verriegelt und das schon länger als es Smartphones gibt.
Finde ich gut dieses Urteil ist für mich ein Zeichen das man nicht wegen jeder Kleinigkeit vor Gericht ziehen soll.
 
Also ich finde die Begründung richtig.

Tja, Apple hat schon lange keine Innovationen mehr, dann muss es halt eine Geste oder Animation sein, um sie zu schützen und dann nennt man dann wohl leider bei Apple "Innovation" oder "neue Erfindung" :freak:

finde es toll, dass da endlich mal, zumindest in DE, Klarheit herrscht und das Patentamt sowie der BGH es auf den Punkt bringen.

Der verstorbene Apple-Mitbegründer Steve Jobs rief anno 2011 einen „thermonuklearen Krieg“ gegen alle Hersteller aus [...]

Wenn das echt so weiter geht, dann sind das bald No Jobs (Ironie) ^^
 
zu Mr. Jobs (Gott habe ihn seelig):
Tja, Herr Jobs das experimentieren mit Nuklearen Stoffen kann Krebs hervorrufen.
Sehr clever kann er ja nicht gewesen sein. :evillol:

zum Inhalt:
zuuuuuuuuuuuuu langsaaaaaaaaaaaaaaaaam :king:
 
Hoch lebe der gesunde Menschenverstand!
 
Schlimm, dass so Verfahren so lange dauern, dass das Ergebnis bei der Entscheidung egal ist, weil es keinen mehr interessiert bzw es keiner mehr nutzt.
 
Corros1on schrieb:
Mein Gartentor wird so ent- und verriegelt und das schon länger als es Smartphones gibt.
Konnte das Gartentor meiner Oma auch schon :D

Mal im Ernst: Ist es auch eine herausragende Innovation, das bei einem Windows Phone das Feld für den Pin quasi unter das Bild für den Sperrbildschirm "geklebt2 ist und beim wischen entsprechend (Teil-)sichtbar wird? Würde Apple MS darauf direkt ein Patent zusprechen? (Wobei ich hoffe, das MS nicht ganz so wahnwitzig ist)
oder wollten die nur wieder den ewigen Streit mit Samsung fahren?
Wenn aus Patentschutz Kindergarten wird... dann braucht man solche Urteile, ein patent halten zu wollen, weil man sich ne tolle Animation ausgedacht hat, die aber nicht mit dem patent zu tun hat :freak:
 
Jetzt muss man sich nur die Fälschung von Beweismitteln vor Gericht durch Apple anschauen.
Also die Bilder, auf denen Samsung Tablets plötzlich ein 4:3 Format hatten.
 
Was bleibt denn jetzt noch übrig, nachdem ein US Gericht auch das Geschmacksmuster für das iPhone-Design für nichtig erklärt hat, das die wesentliche Grundlage für den Jahre dauernden Patentkrieg war...?
 
Richtige Entscheidung, ohne Frage. Ich finde es nur komisch, wieso man das mit anderen Geräten begründet, die das früher schon hatten. Hätte Apple das Patent gekriegt, wenn sie die Ersten gewesen wären?

Ich finde, man hätte klar stellen müssen, dass Patente eine gewisse Schöpfungshöhe erfüllen müssen. Dass Smartphones mit Touchscreens per Wischbewegung entsperrt werden können, ist so trivial wie, dass Tastenhandys mit Tastendrücken entsperrt werden können. Dass das ganze per Animation noch auf dem Display dargestellt wird, ist - wie im Artikel schon steht - ja nur eine Bedienhilfe und beinhaltet keinerlei Mechanismus.
 
Wenigstens hier haben Patenttrolle weniger Chancen. :daumen:
 
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