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NewsApple muss In-App-Käufe von Kindern zurückerstatten
So eine Entscheidung gibts echt nur im Land of the free. Hier wäre das unmöglich.
Natürlich sind die Eltern in der Pflicht. Wenn ich manchmal sehe wie mein Junior auf dem Air rumhämmert steht fest ohne Sicherung oder Aufsicht geht das garnicht.
Das einzige was mir dermaßen auf den Sa** geht ist, dass in jeder verdammte App man vollgespammt wird mit Popup-Werbung, -Bewertungsanfragen und ähnlichem scheiß. Und was machen die Kids dann wenn etwas auf geht...
Brauche ich nicht weiter aufzuführen. Trotzdem wenn ich einige Kommentare lese muss ich feststellen Ihr habt mit Sicherheit keine eigenen Kinder.
In Zeiten der Staatspleite passieren seltsame Sachen.
Dem Durchschnitts US Bürger muss man sogar auf den Herd schreiben dass er nicht zum trocknen von Haustieren geeignet ist.
Für die meisten dieser Apps werden sich Kinder vermutlich kaum interessieren (von der Schneekugel und dem Fußballspiel vielleicht abgesehen).
Aber bei dem Mario-Kart-ähnlichen "Angry Birds Go!" kostet auch jedes Fahrzeug um die 80 €.
Minderjährige sind nicht voll Geschäftsfähig. Ich kenne die rechtliche Lage in den USA nicht aber wenn ein Minderjähriges Kind in Deutschland Sachen kauft, können die Eltern, falls sie nicht zugestimmt haben, das Geschäft noch rückwirkend für unwirksam erklären. Im Laden würde doch kein Verkäufer einem Kind etwas für über 2000€ verkaufen wenn die Eltern nicht dabei sind.
ich habe meinem Kleinen (6j) auch mal mein smart-phone gegeben, weil er unbedingt angry-birds spielen wollte. einen kaffee und eine zigarette spaeter vom balkon zurueck und nachgschaut... hatte er schon zwei weitere angry-birds spiele installiert.. hat mich glaube ich 4-5€ gekostet.
diese in-app kaeufe sind fuer kinder nicht als reales einkaufen/bezahlen erkennbar! und wenn es dann bei apple so einen 15min "nutzerfreundlichen" oneclick-buy zeitraum gibt. denke ich, dass da auf der monatlichen kreditkartenrechnung auch mal was zusammenkommen kann.
das ist ja auch der sinn hinter diesen in-app kaeufen, der nutzer soll zum nachkaufen animiert werden..
wenn ich meinem kind so eine kostenlose "tamagotchipferdehaustierdingsdabumms" app installiere und es dann erstmal einen neuen stall in pink, glitzerbuerste und was weiss ich noch alles, durch wildes klicken ungehindert kaufen kann.. waere ich auch nicht bereit das zu bezahlen.
Geschäftsfähigkeit hin oder her - die Eltern haben eine Aufsichtspflicht und so einige Dinge gehören einfach nicht in Kinderhände!
Wenn ein Kind sich den Autoschlüssel schnappt und die Kiste zu Schrott fährt, können die Eltern ja auch nicht darauf pochen, dass ihr Kind keinen Führerschein hat und das eigentlich nicht dürfte... (leicht überspitztes Beispiel)
Auch wenn das Gesetz den Eltern in mancher Hinsicht Recht gibt, bzw. sie vor größerem Schaden bewahrt, so bleibt zumindest die Aufregung und sonstige Kosten. All das kann man auch ganz einfach vermeiden.
Jeder weiß doch, dass Kinder vieles ausprobieren, anklicken, leicht von Werbung manipulierbar sind etc., also warum gebe ich also mein ungesichertes Smartphone, auf dessen Appstore-Account meine Kreditkartendaten hinterlegt sind, einer Person, der ich auch meine Kreditkarte nicht geben würde?
Im Endeffekt könnten die Eltern ihren Kindern auch gleich die Kreditkarte in die Hand drücken, wenn sie so ohne nachzudenken handeln und keine Einschränkungen, die iOS sehr wohl hat, einstellen. Die Kinder könnten beispielsweise genauso gut kostenpflichtige Hotlines anrufen etc.
Woher soll man wissen, dass das innerhalb von 15 Minuten geht?
Wenn man selber jede Stunde was kauft, dann muss man immer das Passwort eingeben und denkt, dass es immer nötig sei.
Perfekt ist es trotzdem auch heute noch nicht. Die sofortige Passwort-Eingabe sollte die Standard-Einstellung sein mit der Option eines längeren Zeitraums, nicht umgekehrt.
Übrigens waren In-App-Käufe bei "kostenlosen" Spielen bis vor ein paar Jahren im Store gar nicht erlaubt. Apple war wirklich gegen sowas. Warum haben die das am Ende eigentlich zugelassen?
Übrigens waren In-App-Käufe bei "kostenlosen" Spielen bis vor ein paar Jahren im Store gar nicht erlaubt. Apple war wirklich gegen sowas. Warum haben die das am Ende eigentlich zugelassen?
Du hast keiner Kinder, soviel ist sicher. Wenn die Eltern auf dem Wohnzimmertisch ein iPad liegen haben, will das Kind auch mal damit spielen. Es ist realtitätsfremd zu sagen, man könne das unterbinden.
Natürlich kann man sein Kind aufklären, aber es gibt auch immernoch Gesetze, die auch Apple zu befolgen hat. Theoretisch muss Apple immer prüfen, ob der Käufer berechtigt ist für einen Kauf. Thema "Geschäftsfähigkeit" und weitere.
Es besteht schon ein Unterschied zwischen spielen lassen und einkaufen lassen. Und den Kauf überprüft Apple ja auch grundsätzlich mit einer Passwortabfrage.
In Apples App Store, der erstmals zehn Milliarden US-Dollar Jahresumsatz einfuhr, ist es innerhalb eines Zeitfensters von fünfzehn Minuten möglich, ohne erneute Passworteingabe Einkäufe zu tätigen. Dies war einst gedacht dem Nutzer den Umgang zu erleichtern
Man sollte eher mal darüber nachdenken als Eltern, warum mein (minderjähriges) Kind unbedingt so nen Apple-Scheiß haben muss...!
Wenn man minderjährigen Kindern schon solch teuren elektronischen Schrott kauft, einen Internettarif dazu bucht, sollte man sich nicht beschweren, dass zusätzliche Kosten anfallen (können).
Die Eltern haben es Ihnen gekauft, oder dem Kauf eines solch überteuertem Äppelchen zustimmen MÜSSEN...daher bin ich, ausnahmsweise, FÜR APPLE: "Eltern haften für Ihre Kinder !"
Ergänzung ()
Voronwe schrieb:
Und den Kauf überprüft Apple ja auch grundsätzlich mit einer Passwortabfrage.
Hat aber wohl nichts gebracht...und wenn Kinder etwas tuen können, was sie nicht dürfen heißt das: Finger weg! Für Kinder nicht geeignet !
Ergänzung ()
0815*Sir Tom schrieb:
Du hast keiner Kinder, soviel ist sicher. Wenn die Eltern auf dem Wohnzimmertisch ein iPad liegen haben, will das Kind auch mal damit spielen. Es ist realtitätsfremd zu sagen, man könne das unterbinden.
Boah...!!!
Wie ich diese Sprüche hasse "Du hast ja keine Kinder"....!!!!
Okay, haben wir NICHT, aber wir haben (noch) MENSCHENVERSTAND und VERANTWORTUNGSGEFÜHL !!!
Das Kind will mit deinem IPad spielen...? Okay...dann bist du dabei !
Du kannst nicht dabei sein...? DANN TUE DAS TABLET / SMARTPHONE WEG !!!!
Wir sind werdende Eltern, ich weiß es ist sicher nicht immer leicht als Eltern(-teil)....aber DU als Eltern(-teil) bist verantworrtlich,
wenn aufgrund DEINES Fehlverhaltens das Kind Schaden verursacht !
Wie man das vermeiden kann ? GAAAAANZ einfach: Nach dem "Ausschlußprinzip" : Ipad weg = Kann nix passieren ; IPad da = kann was passieren !
Dafür muss man keine (eigenen) Kinder haben !!!!!
Aber dafür habe ich Nichten und Neffen, die so ein Tablet auch interessant finden und Spielen wollen, wenn sie es sehen.
Und die Eltern sind in der Verantwortung, denn Apple hat Maßnahmen getroffen (wenn auch nur einfache) und Apple wird sicher keine Mitarbeiter rausschicken, die das Kind betreut und warnt, wenn es etwas Falsches tut.
Man kann nicht Apple die Schuld an seinem eigenen erzieherischem Versagen geben !
Es ist NICHT realitätsfremd, dem Kind das zu unterbinden...: Mal ein Beispiel: Wenn du in einem Schützenverein bist, nimmst du die Waffe für Veranstaltungen aus dem Waffenschrank und gehst schießen....wenn du zurückkommst schließt du die Waffe wieder ein, weil: "das ist nix für Kinder, auch wenn sie es interessant finden...dabei kann was passieren"....
Jetzt nehme mein Beispiel und tausche das Wort "Waffe" gegen "Ipad" oder "Smartphone" und den "Schützenverein" gegen "Wohnzimmer"....merkst du was ? ;-)
Oder würdest du als verantwortungsbewusster Elternteil deine "Waffe" (IPad) auch unbeaufsichtigt im Wohnzimmer rumliegen lassen und nachher den Waffenhersteller verklagen, weil mit der Waffe ein Schaden verursacht wurde (z.B. ein Loch in deinem Fernseher ;-) )
Wieder typisch, manche Eltern sind zu dumm ihre Kinder dementsprechend zu erziehen und die anderen sind schuld.
Leider werden unsere Kinder immer mehr in den Richtung erzogen "das will/muss ich haben" anstatt ich muss etwas "leisten" um etwas zu bekommen. Daher entwickeln die meisten Kinder kein Bewusstsein für Wertigkeiten. Echt traurig...
Stand irgendwo in der News, dass es sich um die eigenen Geräte der Kinder gehandelt hat? Vielleicht war es ja auch das Gerät von der Oma, die mit Sicherheit gar nicht alle Möglichkeiten des Gerätes kennt. Es kann mir hier sowieso keiner erzählen, dass er alle seine technischen Geräte zu 100% Prozent perfekt bedienen kann und alle Funktionen in und auswendig kennt.
Zum Stichwort Eltern haften für ihre Kinder fällt mir Folgendes ein:
Grundsätzlich stimmt es, dass Eltern für Schäden, die ihre Kinder verursachen haften (BGB §832). Denn die Eltern sind an die vom Gesetz vorgegebene elterliche Aufsichtspflicht gebunden.
Die Aufsichtspflicht erfüllt generell zwei Schutzzwecke:
Schutz der Minderjährigen vor Schäden aller Art, die ihnen durch sie selbst oder durch Dritte entstehen können
Schutz außenstehender Dritter vor Schäden, die diesen von den Kindern zugefügt werden können.
Verletzen Eltern ihre Aufsichtspflicht so kann die weitreichende Konsequenzen in strafrechtlicher sowie in zivilrechtlicher Hinsicht nach sich ziehen. Daher ist für Familien eine Privathaftpflichtversicherung dringend zu empfehlen.
Die Aufsichtspflicht ist unter anderem abhängig vom Alter des Kindes, seinem früheren Verhalten in ähnlichen Situationen, aber auch von den jeweiligen Umständen, das heißt: Die Beurteilung der Situation hängt immer vom Einzelfall ab. So ist z.B. an einem See eine ständige Aufsicht der Eltern erforderlich. Es ist entscheidend, was verständige Eltern nach vernünftigen Anforderungen unternehmen müssen, um Schaden abzuwenden. Die Aufsichtspflicht der Eltern kann auch zeitweise auf Dritte übertragen werden.
Eltern können sich nur dann vor der Haftung schützen, wenn sie nachweisen können, dass sie ihrer Aufsichtspflicht genügt haben.
Beispiel: Jeder kennt das Schild an Baustellen „Eltern haften für ihre Kinder“. Dies ist hier nicht immer der Fall. Kinder können trotz aller Vorsichtsmaßnahmen der Eltern schon mal auf eine Baustelle gehen. Dann liegt die Beweislast beim Baustellenbetreiber ob er seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist, z.B. ob ein Zaun aufgestellt ist oder ob die Baustelle in anderer Form abgesichert ist.
Kinder und Jugendliche haften nur unter bestimmten Voraussetzungen:
0-7 Jahre: nicht deliktfähig, d.h. keine eigene Haftung
0-10: keine eigene Haftum im motorisierten / fließenden Straßenverkehr (außer bei Vorsatz)
ab 7/10 bis 18 Jahre: bedingt deliktfähig, d.h. eigene Haftung nur, wenn der Minderjährige aufgrund seines Alters, seiner Reife selbst verantwortlich gemacht werden kann
@dsahm Generell stimmte ich Dir schon zu aber wenn Du zwei Kinder hast ändert sich so einiges. Da kannst Du gar nicht so schnell gucken und aufpassen. Siehst Du jetzt vielleicht noch nicht so aber glaube mir das geht gar nicht und das hat nicht nur mit dem Ipad oder sonst was zu tun sondern generell.
@DarKRealm Naja kommt darauf an wie alt die Kinder sind. Einen dreijährigen kannst Du das noch nicht erklären.
Ich glaube eher das Hauptproblem ist, dass selbst die Eltern mit den ganzen Geräte einfach überfordert sind und sich nicht auskennen. Deswegen sind natürlich trotzdem die Eltern Schuld daran.
Dann darf der dreijährige (weil er es nicht versteht / verstehen kann) nicht ohne Aufsicht das Gerät bedienen !
Und das Gerät, was einen "Schaden" verursachen kann, sollte unerreichbar sein für den Dreijährigen, wenn
ein Elternteil nicht dabei sein kann.
Es ist ja zum "doppelten Schutz" der Eltern: Keine zahlungspflichtigen Dienste in Gebrauch zu nehmen...und...:
Der Dreijährige sollte nicht sein "Bobby-Car" auf dem IPad "parken" (<- das meine ich wortwörtlich! ;-) ) können !
Boah...!!!
Wie ich diese Sprüche hasse "Du hast ja keine Kinder"....!!!!
Okay, haben wir NICHT, aber wir haben (noch) MENSCHENVERSTAND und VERANTWORTUNGSGEFÜHL !!!
Das Kind will mit deinem IPad spielen...? Okay...dann bist du dabei !
Du kannst nicht dabei sein...? DANN TUE DAS TABLET / SMARTPHONE WEG !!!!
Wir sind werdende Eltern, ich weiß es ist sicher nicht immer leicht als Eltern(-teil)....aber DU als Eltern(-teil) bist verantworrtlich,
wenn aufgrund DEINES Fehlverhaltens das Kind Schaden verursacht !...
oh, da muss ich jemanden zitieren.. "Du hast keine Kinder, soviel ist sicher!" und eine waffe mit einem tablet/smartphone gleichzusetzen.. bitte, nicht alles was hinkt ist ein vergleich.
und: eltern haften nur fuer ihre kinder.. wenn sie ihre aufsichtspflicht verletzen.
ein beispiel: du bist mit deinem kleinkind einkaufen, es steht neben dir und zieht an einem von diesen knallbunten ostereierkartons, daraufhin stuerzt die halbe palette ein. wer hat schuld? richtig: keiner, der supermarkt bleibt auf dem schaden sitzen.
und es hat auch nichts mit erziehung zu tun, wenn ein 5,6,7 jaehriges kind auf einem smartphone/tablet in einem spiel, wie. z.b. "Smurfs" unmengen an schlumpfbeeren kauft. sondern mit der intention des publisher: viel geld mit in-app kaeufen zu verdienen.
wenn ich ein spiel aussuche, interressiert mich als erstes eine alterskennung. dann schaue ich in die beschreibung, steht da kostenlos und in-app kaeufe werden nicht erwaehnt, gehe ich von einem kostenlosen spiel aus. und das sind diese eltern auch, genau das wurde jetzt so entschieden.. wuerde in D genauso geschehen.
apple hat erst als die rechtsstreitigkeiten losgingen, einen hinweis auf weitere kosten zu den app-beschreibungen hinzugefuegt.
@Dsahm
Du solltest mal die Gesetzeslage zumindest in Deutschland checken. Eltern haften keineswegs einfach so für ihre Kinder. Rechtlich genau haften sie NIE für ihre Kinder. Sie haften dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, also ein eigenes Verschulden vorliegt und ihr Kind einen Schaden dadurch verursacht. Ist die VErletzung nicht nachweisbar, haften Eltern nicht. Kinder sind in Deutschland bis 7 Jahre (?, grad etwas unsicher über die konkreten Zahlen) grundsätzlich nicht haftbar zu machen und ihre Eltern auch nicht. Dies ändert sich ausschließlich dann, wenn eben wie gesagt nachgewiesen werden kann, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben. Von 8 bis 14 sind Kinder bedingt haftbar, sprich letztlich entscheidet der Richter, ob ein Kind die geistige Reife besaß, zu erkennen, was es dort tut. Auch hier haften Eltern lediglich dann, wenn sie ihrer Aufischtspflicht nachweislich nicht nachgekommen sind.
Das beliebte Schild an Baustellen "Betreten verboten! Eltern haften für ihre Kinder." ist rechtlich gesehen eigentlich völliger Blödsinn. Eltern kommen ihrer Aufsichtspflicht hier bereits nach, wenn sie ihrem Kind verbieten dorthin zu gehen und hin und wieder nach ihnen sehen.
Punkt ist, mit deiner Aussage kommst du in Deutschland in einem solchen Fall nicht weit. Hier hätten die Eltern ganz normal rückfordern können, denn das Kind ist nicht geschäftsfähig und eine direkte Aufsichspflichtverletzung nachzuweisen dürfte hier schwer sein. Ob ein Richter dem Argument folgt, dass man es in den Einstellung anders einstellen kann ist ungewiss. Zumindest bei 2600 "Dollar" würde ich aber behaupten, dass der Richter auch hier zu Gunsten der Eltern entschieden hätte, da Apple sicher deutlich weniger Nachteile daraus hat als die Eltern. Bei kleineren Beträgen hingegen kann sowas auch durchaus abgelehnt werden.
Fakt ist, der Spruch, Eltern haften für ihre Kinder, entbehrt nach deutscher Rechtslage jedweger Grundlage und das ist in meinen AUgen auch gut so. Ein Kind lückenlos zu überwachen ist utopisch. Nichtsdestotrotz würde ich auf jeden Fall die Eltern hier aber anmahnen, zukünftig sich besser zu diesem Thema zu informieren.
und es hat auch nichts mit erziehung zu tun, wenn ein 5,6,7 jaehriges kind auf einem smartphone/tablet in einem spiel, wie. z.b. "Smurfs" unmengen an schlumpfbeeren kauft. sondern mit der intention des publisher: viel geld mit in-app kaeufen zu verdienen.
...na dann zitiere ich dich mal selbst "und: eltern haften nur fuer ihre kinder.. wenn sie ihre aufsichtspflicht verletzen."
Das tun sie meiner Meinung nach wenn sie ein 5,6,7 Jähriges Kind allein Rumspielen lassen. Aber es stimmt schon, macnher Erwachsener ist selbst mit den Möglichkeiten der Geräte überfordert. Somit gilt aber wieder "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"